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muss seinem Zweck nach an einem Tag gewährt werden, der für den betroffenen Arbeitnehmer andernfalls ein Arbeitstag wäre. (Hierzu sind die Kommentierungen aber nicht eindeutig.) Zum Teil wird die Regelung von den Aufsichtsbehörden dahingehend interpretiert, dass der Ersatzruhetag auch in Zusammenhang mit Urlaub gewährt werden darf, wenn die Fristen, die durch § 11 Abs. 3 ArbZG vorgeschrieben ...
Stand: 30.12.2024
Dialog: 11053
- ArbZG sind Unterschiede möglich.Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers an 26 Tagen in Folge ist aber in jedem Fall (auch bei einem reinen Tagesdienst) unzulässig. Nach § 11 Abs. 3 ArbZG müssen Arbeitnehmer, die an einem Sonntag beschäftigt werden, einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Schon auf Grund ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 1691
Ja!Begründung:Das Arbeitszeitgesetz definiert in § 2 Arbeitszeit folgendermaßen:"Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen."Der Kommentar Anzinger/ Koberski erläutert dazu noch:"Die Zeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit ist Arbeitszeit, unabhängig davon, ob und in welcher Form der Arbeitgeber von der ihm während dieser Zeit ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 26493
sein. In Heimen mit pflegebedürftigen Bewohnern muß auch bei Nachtwachen mindestens eine Fachkraft ständig anwesend sein.2. Von den Anforderungen des Absatzes 1 kann mit Zustimmung der Behörde abgewichen werden, wenn dies für eine fachgerechte Betreuung der Heimbewohner erforderlich oder ausreichend ist.3. Pflegebedürftig im Sinne der Verordnung ist, wer für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 3488
die "hohen Feiertage" von der Bewilligung ausgenommen werden können (S.17 Nr. 7; S.18 Nr. 5; S.25 Nr. 2.4). Als hohe Feiertage werden in diesem Zusammenhang genannt:NeujahrOstersonntag und Ostermontag1. MaiPfingstsonntag und Pfingstmontag1. und 2. Weihnachtsfeiertag ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 1556
des Arbeitszeitgesetzes im Auslandgetroffen sind.Sofern die Anwendung des Arbeitszeitgesetztes im Ausland vereinbart wurde, gilt im Regelfall:Das Arbeitszeitgesetz enthält für Wege- und Reisezeiten keine Hinweise wie diese arbeitszeitrechtlich zu bewerten sind.In den Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz ( z.B. Kommentar zum ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 16107
von zwölf Monaten auszugleichen; bei flexibler Arbeitszeit sind sie dem Stundenkonto (§ 14 Absatz 5 Satz 2) gutzuschreiben. (2) Im Übrigen wird bei mehrtägigen Fortbildungen die regelmäßige tägliche Arbeitszeit für jeden Fortbildungstag berücksichtigt; für teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte wird der auf diesen Tag entfallende Teil der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer entsprechenden ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 17982
. Dies ist in der Regel der Fall, wenn sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz persönlich arbeitsfertig bereithält bzw. nicht mehr bereithält (siehe auch Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (Kommentar zum ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-8005-3055-4 ).Aus dem Arbeitsvertrag oder aus Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen ergibt ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 6045
Der Weg zum Pausenraum zählt mit zur Ruhepause. Entscheidendes Kriterium für eine Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG ist die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Dienstverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung sich zum Dienst bereit zu halten (siehe auch Kommentar zur ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005 ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 5293
Erholungseffekt erreicht wird. (siehe auch Kommentar zum ArbZG, § 4 Rd. 31: Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-8005-3055-4 )Es gibt keine Aufzählung, welche betrieblichen Belange als betriebstechnische Gründe für die Einführung von Pausenkorridoren gelten können. Dieses ist stets eine Einzelfallentscheidung. Wir halten es aber für durchaus ...
Stand: 12.02.2019
Dialog: 4317
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt für alle Arbeitnehmer in allen Beschäftigungsbereichen, also auch im Bereich der Müllabfuhr. Ausgenommen sind hier lediglich leitende Angestellte im Sinne des §5 (3) des Betriebsverfassungsgesetzes.Zweck des Arbeitszeitgesetzes ist es insbesondere den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten.Nach §2 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 1353
Die Rufbereitschaft wird durch den Arbeitszeitrahmen des § 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG - nicht beschränkt, da dieser Dienst keine Arbeitszeit ist (§ 2 ArbGZ). Während der Rufbereitschaft selbst ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich in der eigenen Wohnung oder einem anderen, dem Arbeitgeber anzuzeigenden Ort aufzuhalten, um auf Abruf die Arbeit aufnehmen zu können. (Anzinger/Koberski, 2014 ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 21331
des Landes NRW vom 30. Dezember 2013 (III 2 – 8312) zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes weisen wir hin ( § 3 Rd 4) Bei der in der Frage geschilderten Situation sind die Fahrten zwischen der Wohnung und den Einsatzorten grundsätzlich keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Ob eine Bewertung der Situation vor Ort durch die zuständige Arbeitsschutzbehörde zu einem anderem Ergebnis führt ...
Stand: 20.11.2023
Dialog: 16216
, ununterbrochene Einsatzzeiten der Brückenfahrer auf maximal 2 Stunden zu beschränken und durch Pausen oder durch andere Aufgaben, die weniger Konzentration und eine ergonomisch unbedenkliche Körperhaltung erfordern, abzuwechseln. Die konkrete Festlegung erfolgt in der Regel nach Beteiligung des betriebsärztlichen Dienstes und der Personalvertretung im Rahmen einer Dienstvereinbarung. ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 2679
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG enthält für Wege- und Reisezeiten keine Hinweise, wie diese arbeitszeitrechtlich zu bewerten sind.In den Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (z.B. Kommentar zum ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-8005-3055-4 ) werden daher Arbeitsgerichtsentscheidungen sowie gefestigte Rechtsauffassungen ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 5561