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Gilt die Mengenschwelle zur Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten der TRGS 510 von 1.000 kg auch bei Produkten mit H226 und einem Flammpunkt von unter 55°?

Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Für entzündbare Flüssigkeiten, die mit H226 gekennzeichnet sind, gilt, dass bei Lagermengen über 1.000 kg, zusätzlich zu den allgemeinen Maßnahmen nach Nummer 4, unter anderem auch die zusätzlichen Maßnahmen nach Nummer 5 einzuhalten sind (vgl. Tabelle ...

Stand: 01.07.2020

Dialog: 43170

Welche Vorgaben gibt es bezüglich der Lagerung eines Stickstoffbehälters?

von der Menge immer einzuhalten. Unter dem Punkt 10 finden sich zusätzliche Anforderungen an die Lagerung von Gasen unter Druck. Diese gelten bei der Lagerung von Gasen (gekennzeichnet mit H220, H221, H270, H280 oder H281), die in Mengen über 2,5 l gelagert werden. Hierzu gehört auch Stickstoff.Die Anforderungen an die Kennzeichnung ergibt sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung ...

Stand: 22.01.2018

Dialog: 30873

Ist für eine passive Lagerung von Aerosolpackungen (Farbsprühdosen) >20 kg Nettovolumen ein Gefahrstoffschrank mit technischer Belüftung nötig, wenn die Lagerung im Freien stattfindet?

Zur Beantwortung Ihrer Frage ist die TRGS 510 heranzuziehen.  zu Frage 1) Für die Lagerung von Aerosolpackungen (gekennzeichnet mit H229) mit einer Lagermenge >20 kg sind grundsätzlich die im Abschnitt 4 (inkl. der zusätzlichen Schutzmaßnahmen nach Nr. 4.3) der TRGS 510 beschriebenen Schutzmaßahmen zu berücksichtigen. Als besondere Schutzmaßnahme wird unter Punkt 4.2 Absatz 6 aufgeführt ...

Stand: 16.11.2020

Dialog: 43338

Wie werden die restentleerten Gasflaschen (Propan, Butan) bei der Berechnung der zulässigen Lagermengen im Freien mitberücksichtigt?

ist bei entzündbaren Gefahrstoffen (gekennzeichnet mit H221, H222, H223, H224, H225, H226 bzw. R12, R11, R10) das Nennvolumen heranzuziehen."Da Propan und Butan mit dem H-Satz "H220" gekennzeichnet sind, gilt Satz 1 des Punkt 4.2 Abs. 8 und die Abweichungen nach Satz 2 können nicht in Anspruch genommen werden.Hinweis:Bei der Lagerung von Gasen sind zudem die Ausführungen der Nr. 10 "Lagerung von Gasen unter Druck ...

Stand: 04.01.2019

Dialog: 25674

Ist eine zusätzliche Kennzeichnung eines Raumes erforderlich, in dem ein Sicherheitsschrank für Gase oder brennbare Flüssigkeiten nach DIN EN 14470 steht?

In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung" findet sich unter Nummer 7 (3) zur Kennzeichnung von Lagerbereichen sowie von Behältern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen folgendes:"Orte, Räume oder umschlossene Bereiche, die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, sind mit einem geeigneten Warnz ...

Stand: 16.05.2019

Dialog: 13500

Darf ein entzündlicher Kleber in einem Kühlschrank, der ansonsten für die Aufbewahrung von Lebensmittel benutzt wird, gelagert werden?

Nach § 8 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Insbesondere dürfen Gefahrstoffe nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert werden, d ...

Stand: 16.05.2019

Dialog: 10044

Welche Lagervorschriften gelten für Kohlendioxid-Druckgasflaschen in einem Bürogebäude?

Gase unter Druck (hier gekennzeichnet mit H280) sind Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die GefStoffV gilt auch für die Lagerung (§ 2 Absätze 1 und 5 GefStoffV). Die Anforderungen an die Lagerung in ortsbeweglichen Behältern konkretisiert die TRGS 510. Die Schutzmaßnahmen des Abschnitts 4 der TRGS 510 sind grundsätzlich und mengenunabhängig zu treffen.Tabelle 1 der TRGS ...

Stand: 19.02.2025

Dialog: 43811

Müssen Argon-Druckgasflaschen als Bestandteil von Gas-Löschanlagen im Labor in Sicherheitsschränken vorgehalten und außen am Laboreingang gekennzeichnet sein?

bei Undichtigkeiten oder im Falle eines Brandes, zu berücksichtigen.Zu der Frage der Kennzeichnung:Ja, laut TRGS 526 müssen Laboratorien, in denen Druckgasflaschen aufgestellt sind, mit dem Warnzeichen W019 „Warnung vor Gasflaschen“ gekennzeichnet sein (Ziffer 5.2.11.2, Anmerkung: Die Bezeichnung des Warnzeichens gem. ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, Anhang 2 hat sich geändert: W029 Warnung ...

Stand: 01.03.2023

Dialog: 43641

Welche Anforderungen gibt es hinsichtlich der Kennzeichnung eines Schrankes, in dem Säuren und Laugen in IBC-Behältern gelagert werden?

mit Gefahrstoffen" zu kennzeichnen. Säuren und Laugen können in Abhängigkeit der Konzentration als ätzend oder reizend gekennzeichnet sein. Auf Grund dieser Eigenschaft sind Ihre Säure- und Laugenschränke entweder mit dem passenden Piktogramm nach Anhang 1 der ASR A1.3:W023 „Warnung vor ätzenden Stoffen“ bzw.W001 „Allgemeines Warnzeichen“ mit konkretisierendem Zusatzzeichen (siehe Nummer 5.1 der ASR A1.3 ...

Stand: 20.09.2018

Dialog: 42443

Was muss bei der Bereitstellung von Flaschen mit flüssigem Grillanzünder mit dem Sicherheitshinweis "P405 - Unter Verschluss aufbewahren" im Verkaufsraum beachtet werden?

Grillanzünder sind üblicherweise mit dem H-Satz H304 (Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein) eingestuft und gekennzeichnet (Aspirationsgefahr). Nach Anhang IV Tabelle 6.4 der CLP-Verordnung resultiert aus dieser Einstufung der Sicherheitshinweis P405 (Unter Verschluss aufbewahren.). Die Verwendung dieses Sicherheitshinweises im Rahmen der Kennzeichnung ...

Stand: 09.03.2018

Dialog: 42207

Müssen Gefahrstoffschränke abschließbar sein?

der GefStoffV durch die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Hier ist beispielsweise für die Lagerung akut toxischer Flüssigkeiten und Feststoffe folgendes festgelegt:8.1 Anwendungsbereich (1) Die folgenden Regelungen gelten bei der Lagerung akut toxischer (gekennzeichnet mit H300, H301, H310, H311, H330 oder H331) bzw. giftiger oder sehr giftiger (gekennzeichnet mit einem der R ...

Stand: 09.03.2018

Dialog: 26121

Dürfen in einem Büroraum (kein Arbeitsplatz vorhanden), in einem Bürogebäude - 15 kg Aerosolpackungen gelagert werden?

oder von anderen Personen führen können. Die Lagervorschriften der Gefahrstoffverordnung werden in der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ konkretisiert. Bis zu einer Lagermenge von 20 kg Nettomasse entzündbarer und extrem entzündbarer Aerosole in Aerosolpackungen (gekennzeichnet mit H222 oder H223 gem. GHS) ist eine Lagerung in anderen Räumen (außerhalb von Lagerräumen ...

Stand: 22.05.2019

Dialog: 21216