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II zur Verfügung stellt. Darauf kann verzichtet werden, wenn gefährliche Stoffe oder Zubereitungen, die der breiten Öffentlichkeit angeboten oder verkauft werden, mit ausreichenden Informationen versehen sind, die es dem Anwender ermöglichen, die erforderlichen Maßnahmen für den Schutz der menschlichen Gesundheit, für die Sicherheit und für die Umwelt zu ergreifen und sofern ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 13079
Es ist die deutsche Fassung zu verwenden. In Deutschland gilt grundsätzlich das Territorialitätsprinzip. Die Vorschriften in Amerika können sich deutlich von denen in Europa und Deutschland unterscheiden. Wie unter dem Punkt 70.1 der RSEB nachzulesen ist, sind die USA, im Gegensatz zu Deutschland, kein ADR Vetragsstaat und müssen sich dementsprechend auch nicht an diese Vorschriften halten. In Art ...
Stand: 16.08.2018
Dialog: 42414
Grundsätzlich sind alle erforderlichen Kennzeichnungselemente auf der Verpackung, welche die Lötpaste unmittelbar enthält, anzubringen (Art. 31 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)).Wenn dies aufgrund der Gestalt, Form oder Größe der Verpackung nicht möglich ist, muss zunächst geprüft werden, ob alle Kennzeichnungselemente auf einem Faltetikett, Anhängeetikett oder einer äußeren ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 43878
Nach Artikel 36 der REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 muss jeder Akteur der Lieferkette die für seine Aufgaben erforderlichen Informationen 10 Jahre aufbewahren. Hierzu kann auch das Sicherheitsdatenblatt und dessen Vorgängerversionen gehören (vgl. hierzu auch BAuA-Vortragsfolien "Das Sicherheitsdatenblatt als zentrales Informationsinstrument").Zudem kann es sinnvoll sein, z. B. um betriebliche ...
Stand: 08.03.2021
Dialog: 12596
, Dauer der Exposition sowie zusätzliche Belastungsfaktoren, die relevant für eine erhöhte Aufnahme von Gefahrstoffen in den Körper sind (schwere körperliche Arbeit, hohe Temperatur, ...),5. erforderliche technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung der Gefährdungen und deren Wirksamkeitsprüfung, 6. zusätzlich ergriffene Maßnahmen bei Überschreitung ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 3894
auf Sicherheitsdatenblätter hingewiesen. Verantwortlich für aktuelle Sicherheitsdatenblätter einschließlich ggf. erforderliche Stoffsicherheitsberichte und Expositionsszenarien bezogen auf die abgedeckten Verwendungen ist also der Alleinvertreter.Sollte der Alleinvertreter seinen Pflichten nicht nachkommen, wenden Sie sich bitte zur Klärung an die bei dem Alleinvertreter örtlich zuständige Behörde. ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 42474
Eine abschließende Beantwortung Ihrer Anfrage ist durch uns nicht möglich, dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Entscheidend ist hierbei, ob eine vollständige Kennzeichnung erforderlich ist oder eine vereinfachte Kennzeichnung ausreicht.Die grundsätzlichen Anforderungen an die Kennzeichnung finden sich in der Gefahrstoffverordnung ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 42488
Der "alte" Artikel 30 Absatz 1 der CLP-Verordnung sah Folgendes vor:"Der Lieferant sorgt dafür, dass das Kennzeichnungsetikett bei jeder Änderung der Einstufung oder Kennzeichnung des Stoffes oder Gemisches unverzüglich aktualisiert wird, wenn die neue Gefahr größer ist oder wenn neue zusätzliche Kennzeichnungselemente nach Artikel 25 erforderlich sind, wobei die Art der Änderung hinsichtlich ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44067
werden müssen, dass das Sicherheitsdatenblatt nicht vor dem 1. Juni 2017 durch ein Sicherheitsdatenblatt ersetzt werden muss, das dem Anhang II der vorliegenden Verordnung entspricht. Das heißt in Ihrem Falle: Solange Ihr SDB mit Anhang I der VO (EU) 453/2010 konform ist (dies ist seit dem 01.12.2012 zwingend erforderlich, siehe Artikel 2 (7) VO (EU) 453/2010), brauchen Sie es ihren Kunden der letzten 12 Monate nicht in aktualisierter Form ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 22905
und erläutert werden. Diese Informationen könnten beispielsweise unter Abschnitt 2.3, Abschnitt 10.2 oder Abschnitt 16 der Sicherheitsdatenblätter ergänzt werden.Zusätzliche Information:Sofern die einzelnen Komponenten des Zwei-Komponenten-Gefahrstoffes jeweils nach der CLP-VO als gefährlich einzustufen sind, ist die erforderliche Kennzeichnung gemäß Art. 17 ff. der CLP-VO ebenfalls für beide Komponenten ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 44008
der ECHA wird die sachkundige Person nach AnhangII der REACH-Verordnung definiert und es werden Hinweise zur Schulung und kontinuierlichen Weiterbildung gegeben.(2) In der Gefahrstoffverordnung wird anstelle von „sachkundig“ der Begriff „fachkundig“ verwendet. Nach §2 Absatz 16 der Gefahrstoffverordnung ist fachkundig, wer zur Ausübung einer in der Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 42899
Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung erforderlich sind, sind an ihren Zugängen mit dem Warnzeichen D‑W021 „Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre“ zu kennzeichnen (Anhang I Nummer 1.6 Absatz 5 GefStoffV und Anhang 1 Nummer 2 ASR A1.3). Hinweise zur Festlegung von explosionsgefährdeten Bereichen finden sich in den Abschnitten 10.4 und 12.6.(...)"Die speziellen Regelungen bei der Lagerung von Gasen ...
Stand: 19.07.2024
Dialog: 43596
nicht zur Verfügung gestellt zu werden, wenn gefährliche Stoffe oder Zubereitungen, die der breiten Öffentlichkeit angeboten oder verkauft werden, mit ausreichenden Informationen versehen sind, die es dem Anwender ermöglichen, die erforderlichen Maßnahmen für den Schutz der menschlichen Gesundheit, für die Sicherheit und für die Umwelt zu ergreifen.(5) Das Sicherheitsdatenblatt wird in einer Amtssprache ...
Stand: 08.05.2019
Dialog: 42707
, die die Kriterien nach den Nummern 1 bis 3 nicht erfüllen, aber auf Grund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können“) Ein Gefahrenpiktogramm ist bei Wasser nicht erforderlich, Orte an denen Verbrühungsgefahr, etwa durch heißes Wasser ...
Stand: 12.02.2024
Dialog: 43900
Teilen, und zwar aus der Vorderseite (oberstes Blatt), Innenseite(n) und Rückseite (fest an der Verpackung angebracht).Die gemäß den Artikeln 17 und 32 Absatz 6 der CLP-Verordnung erforderlichen Kennzeichnungselemente und Informationen sollten wie unten beschrieben auf dem Faltetikett enthalten sein. Gemäß Artikel 29 Absatz 1 der CLP-Verordnung können Kennzeichnungsinformationen nur dann mithilfe ...
Stand: 14.08.2019
Dialog: 42792