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Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind grundsätzlich Maßnahmen entsprechend der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) zu treffen (§ 10 Gefahrstoffverordnung). Dem Minimierungsgebot (§ 7 Abs. 4 GefStoffV) entsprechend, sind die Gefährdungen der Beschäftigten durch DME so gering wie möglich zu halten.Nach § 9 Abs. 2 ...
Stand: 26.03.2023
Dialog: 14236
sein (Ziffer 3.6 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung). Die ASR A 3.6 "Lüftung" gibt Erläuterungen zu Lüftungseinrichtungen in Arbeitsräumen.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die gesundheitlich zuträgliche Atemluft zu betrachten und eigenverantwortlich entsprechende Maßnahmen (wie z. B. Messungen) festzulegen. Die Abgase von gasbetriebenen Staplern fallen ...
Stand: 21.11.2019
Dialog: 42933
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind daher die Maßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" (einschließlich der Maßnahmen nach den §§ 8 und 9) der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) zu treffen (Ausnahmen siehe § 6 ...
Stand: 26.03.2019
Dialog: 3725
oder 1B, hat der Arbeitgeber den Arbeitsplatzgrenzwert einzuhalten und dies durch Arbeitsplatzmessung oder durch andere geeignete Methoden zu Ermittlung der Exposition zu belegen (vgl. §10, Abs. (2), GefStoffV).Der Arbeitsplatzgrenzwert für Beryllium liegt bei 0,14 µg/m3 für die einatembare bzw. 0,06 µg/m3 für die alveolengängige Fraktion (siehe TRGS 900, Kapitel 3).Beim Arbeiten mit Beryllium ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 43501
§ 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu treffen.Wichtig ist hier vor allem das sog. Minimierungsgebot der GefStoffV (§ 7 Abs. 4 GefStoffV). Die Gefährdung der Beschäftigten durch die jeweiligen Gefahrstoffe ist hiernach so gering wie möglich zu halten.Der vorgegebene Arbeitsplatzgrenzwert für DME ist zwingend einzuhalten. Die Einhaltung des AGW ist über Messungen oder andere geeignete Verfahren ...
Stand: 09.08.2024
Dialog: 43985
In der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (pdf) ist Dieselkraftstoff als krebsverdächtig in die Kategorie 2 eingestuft. Diese Einstufung betrifft den Dieselkraftstoff (CAS-Nummer: 68334-30-5 ) selbst.Deshalb sollte der Kraftstoff auch nicht mit der Haut in Berührung kommen und es sind beim Umgang Schutzhandschuhe zu tragen (siehe auch Gestis-Stoffdatenbank) .Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen ...
Stand: 04.04.2024
Dialog: 14766
. Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A und 1B hat der Arbeitgeber besondere Schutzmaßnahmen nach § 10 GefStoffV zu ergreifen.Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“ konkretisiert die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), indem sie Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beschreibt. Diese Maßnahmen ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 43927
des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A und 1B" einschließlich der Allgemeinen und Zusätzlichen Schutzmaßnahmen gemäß Abschnitt 4 "Schutzmaßnahmen" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu treffen.Wird der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Dieselrußpartikel eingehalten, so sind im Allgemeinen keine ...
Stand: 28.06.2021
Dialog: 43553
der auf Grundlage des ChemG erlassenen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Dazu präzisiert die GefStoffV: „Abschnitt 2 gilt nicht für Lebensmittel oder Futtermittel in Form von Fertigerzeugnissen, die für den Endverbrauch bestimmt sind.“ Hierin sind Gefährlichkeitsmerkmale, Einstufung und Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblätter und sonstige Informationspflichten aufgeführt. Ein Arbeitgeber muss gemäß § 5 ...
Stand: 17.12.2015
Dialog: 25574
" der GefStoffV zu ermitteln. Hierbei unterstützt u. a. das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG). Der § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" trifft in diesem Falle nicht zu, da dort ausdrücklich nur Stoffe der Kategorie 1 und 2 angesprochen werden. Welche Schutzmaßnahmen explizit zu ergreifen ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 6620
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind daher die Maßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" (einschließlich der Maßnahmen nach den §§ 8 und 9) der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu treffen (Ausnahmen siehe § 6 ...
Stand: 08.09.2022
Dialog: 43704
Sie benutzen zur Desinfektion der Arbeitsflächen eine Isopropanol-Wasserstoffperoxid (3%)-Zubereitung. H2O2 hat konzentrationsabhängig u.a. reizende bis ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute und kann zu entzündlichen Veränderungen an den Atemwegen führen. Zubereitungen mit weniger als 5% H2O2 sind gefahrstoffrechtlich nicht eingestuft, es kann jedoch beim Wischen und in noch stärkerem Maße ...
Stand: 08.04.2013
Dialog: 4345
Bei den von Ihnen geschilderten Tätigkeiten ist mit dem Auftreten von Stäuben in der Luft am Arbeitsplatz zu rechnen. Daher sind zunächst die bei Staubbelastung notwendigen einschlägigen Schutzmaßnahmen zu beachten.Allerdings ist durch die Belastung des Bodens mit den von Ihnen genannten toxischen Metallen bzw. Schwermetallen auch von einer Kontamination der auftretenden Stäube mit diesen Substanz ...
Stand: 19.02.2021
Dialog: 43472
der Arbeitsplatzgrenzwerte -AGW- (§ 7 Abs. 8 GefStoffV) zu berücksichtigen. Neben Arbeitsplatzmessungen können hierzu auch andere geeignete Methoden zur Ermittlung der Exposition genutzt werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei den AGWs um Schichtmittelwerte bei in der Regel täglich achtstündiger Exposition an 5 Tagen pro Woche während der Lebensarbeitszeit handelt (§ 1 Abs. 2 TRGS 900). Auch dürfen AGWs ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43012
der Messungen und Ermittlungen nach § 7 Absatz 8 zu berücksichtigen,4.Möglichkeiten einer Substitution,5.Arbeitsbedingungen und Verfahren, einschließlich der Arbeitsmittel und der Gefahrstoffmenge,6.Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte,7.Wirksamkeit der ergriffenen oder zu ergreifenden Schutzmaßnahmen,8.Erkenntnisse aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach der Verordnung ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 4000
werden, wenn die in Anlagen 1, 2 oder 4 beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. c) Auf Messungen kann auch verzichtet werden, wenn eine Exposition nach Nummer 4.2 Abs. 5, 8 und 9 nachgewiesen wird. (...)"Fazit: Es sind nach der GefStoffV und den TRGS neben Messungen andere Methoden zur Sicherstellung der Einhaltung von AGW möglich. Werden Messungen durchgeführt, ist entsprechendes fachkundiges Personal ...
Stand: 21.08.2013
Dialog: 19243
Mengen von Gefahrstoffen für bestimmte analytische Zwecke, z.B.- bei der Chromat- oder Permanganattitration,- bei spektroskopischen oder chromatographischen Verfahren,3. Reinigen von optischen Bauelementen mit Spiritus und Aceton während der Montage unter Zuhilfenahme eines getränkten Wattestäbchens (50ml-Lösemittel-Spender am Arbeitsplatz).(5) Tätigkeiten mit geringer Gefährdung können nicht sein:1 ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 27180
. Tragezeitbegrenzungen beachten. Atemschutzgerät: Partikelfilter P2 oder P3 Kennfarbe: weiß Max. Einsatzkonzentration für Stoffe mit Grenzwert (GW): 15-facher GW (P2) / 400-facher GW (P3) in Kombination mit Vollmaske/Mundstückgarnitur 10-facher GW (P2) / 30-facher GW (P3) in Kombination mit Halb-/Viertelmaske oder bei partikelfiltrierender Halbmaske (FFP2/FFP3). Die Anwendung von Filtergeräten setzt voraus ...
Stand: 17.08.2019
Dialog: 8778