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Müssen die Schachtleitern und Schachtgrubenleitern in Aufzuganlagen regelmäßig wiederkehrend geprüft werden?

Die Schachtleitern und Schachtgrubenleitern werden bei den Hauptprüfungen und Zwischenprüfungen der Aufzugsanlagen von den Sachverständigen der zugelassenen Überwachungsstellen geprüft.In den Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 Teil 4 (Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen), ist unter Ziffer 3.3 (Hauptprüfung), sowie unter Ziffer 3.4 (Zwischenprüf ...

Stand: 14.07.2025

Dialog: 43124

Gibt es einen Vordruck eines Prüfprotokolls der wiederkehrenden Prüfungen für Kleingüteraufzüge?

Ein Vordruck eines Prüfprotokolls für wiederkehrende Prüfungen eines Kleingüteraufzuges ist uns nicht bekannt. Ein formloser Prüfbericht, der den technischen Zustand beschreibt, ist ausreichend. Es wird jedoch empfohlen bei seiner Erstellung die Regelungen der TRA 400 und der Technischen Regeln für Betriebssicherheit -TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftige Anlagen" (Nr ...

Stand: 27.01.2017

Dialog: 6319

Kann der Betreiber einer Aufzugsanlage die maximale Prüffrist von zwei Jahren nach BetrSichV verlängern?

Nein, es besteht für den Betreiber einer Aufzugsanlage keine Möglichkeit die Prüffrist eigenständig zu verlängern.Die Prüfungspflichten von überwachungsbedürftigen Anlagen sind in Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (§ 15 "Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen" und § 16 "Wiederkehrende Prüfung") genannt.Zu Aufzugsanlage ...

Stand: 25.09.2020

Dialog: 43202

Kann der Nachweis der elektrischen Sicherheit einer Aufzugsanlage durch einen Betriebselektriker erfolgen? Ist dies Teil der wiederkehrenden Hauptprüfungen?

Anforderungen an die Prüfung von Aufzugsanlagen werden in der Betriebsicherheitsverordnung/BetrSichV und der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 Teil 4 - Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen  formuliert. Die elektrischen Prüfungen sind Bestandteil der wiederkehrenden Prüfung (Hauptprüfung). In Kapitel 3.3 der TRBS 1201 Teil 4 - Wiederkehrende ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 18237

Müssen Aufzüge nach den aktuellen Vorschriften nicht mehr jährlich durch eine Überwachungsstelle geprüft werden? Reicht stattdessen eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung aus?

Nein! Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln, dazu zählen auch Aufzüge, die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten (§ 3 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Geeignete Schutzmaßnahmen sind u. a. die wiederkehrenden Prüfungen. Umfang und Fristen sind durch den Arbeitgeber ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 24307

Wer darf die Unterweisungen von Aufzugsbefreiern durchführen?

Eine Unterweisung der Aufzugsbefreier durch den TÜV oder eine ZÜS ist nicht mehr vorgeschrieben. Die Entwicklung der Ausbildung von Aufzugsbefreiern gestaltete sich wie folgt, wodurch sich der Irrtum der Aufzugsfirma auch einfach erklärt: Nach der alten Aufzugsverordnung gab es für die Beaufsichtigung von Aufzugsanlagen und für die Personenbefreiung einen „Aufzugswärter“. Dieser musste ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 27602

Reicht es aus, dass ein Lastenaufzug mit Personenbeförderung mit einer Höchstgeschwindigkeit von unter 0,15 m/s durch eine befähigte Person wiederkehrend geprüft wird?

von Arbeitsmitteln, sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen hat der Arbeitgeber über die Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Die Frist für die wiederkehrende Prüfung ist so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden können. Ferner hat der Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen welche Voraussetzungen die zur Prüfung ...

Stand: 14.08.2024

Dialog: 43987

Wer darf die Zwischenprüfung, die nach der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzugsanlagen gefordert wird, durchführen?

Aufzüge im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sind überwachungsbedürftige Anlagen und müssen nach § 16 i. v. m. Anhang 2, Abschnitt 2, Nr. 4.1 BetrSichV regelmäßig wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden (Hauptprüfung). Die Prüffrist darf zwei Jahre nicht überschreiten. Zusätzlich zu der Hauptprüfung ist eine Zwischenprüfung in der Mitte ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 24835

Muss die befähigte Person für die Aufzugsbefreiung in jeden einzelnen Aufzug auch persönlich vor Ort praktisch eingewiesen werden?

über die notwendige Zuverlässigkeit und das erforderliche Sicherheitsbewusstsein verfügen und beauftragt diese. Dies ist zu dokumentieren und in geeigneter Form am Betriebsort aufzubewahren. Die Unterweisung kann z  B auch durch Mitarbeiter des Montagebetriebes, des Instandhaltungsunternehmens oder der ZÜS erfolgen und ist regelmäßig zu wiederholen. In welchen Zeitabständen die Unterweisung wiederholt wird legt ...

Stand: 18.01.2017

Dialog: 26576

Gibt es formelle Verfahren bzw. Anforderungen bei einer Stilllegung von Aufzügen?

zu machen,- die hydraulischen Leitungen sind abzusperren.Es gibt keine Verpflichtung, die Außerbetriebnahme einer Aufzugsanlage anzuzeigen. Sinnvoll ist es jedoch, die zugelassene Überwachungsstelle - ZÜS - und die zuständige Behörde darüber in Kenntnis zu setzten. Sollte in der Zeit, in der die Aufzugsanlage nicht betrieben wird, die wiederkehrende Prüfung fällig werden und die zugelassene Überwachungsstelle aufgrund ...

Stand: 12.01.2024

Dialog: 24519

Fragen zur beauftragten Person von Aufzugsanlagen

Zu Frage 1: Es gibt die Bezeichnung „Beauftragte Person“ nicht mehrZu Frage 2: Die Gesetzesgrundlage ist der § 4 Abs. 6 BetrSichVZu Frage 3: Ja, die Schulung kann weiterhin durch ein befähigtes Unternehmen durchgeführt werden.Zu Frage 4: Der Arbeitgeber bestimmt, wer die bisherigen Aufgaben der "beauftragten Person" übernimmt. Die Technischen Regel TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" konkretisi ...

Stand: 28.02.2024

Dialog: 42564

Muss für einen Aufzug, der nur als Lastenaufzug verwendet wird und dies der Belegschaft bekannt ist, eine Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung erstellt und vorgehalten werden?

durch Betriebsanweisung und Unterweisung zur Kenntnis gebracht werden. Sofern keine Betriebsanleitung vorhanden ist, müssen Arbeitgeber bei Personen- und Lastenaufzugsanlagen z. B. durch eine Betriebsanweisung darauf hinwirken, dass mindestens -die Aufzugsanlage nicht unsachgemäß benutzt wird, -der Fahrkorb bzw. der Lastträger gleichmäßig belastet und nicht überlastet wird, -Lasten gegen Verschieben gesichert ...

Stand: 17.05.2024

Dialog: 43951