Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

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Gibt es eine rechtliche Grundlage, nach einer Nadelstichverletzung mit einer potentiell infektiösen Nadel eine Blutuntersuchung nicht nur beim Verletzten, sondern auch beim Spender durchzuführen?

des Indexpatienten, wofür die Zustimmung der Betroffenen erforderlich ist." Schon allein der genutzte Begriff der Recherchen lässt sich nicht zwingend mit einer Blutuntersuchung vereinbaren, sondern umfasst vor allem die Sammlung von vorhandenen Informationen. Auch fordert die TRBA 250 schon die Zustimmung des Betroffenen, daraus lässt sich schlussfolgern, dass die Information und schon gar eine Blutuntersuchung ...

Stand: 27.04.2016

Dialog: 26486

Kann ein Betriebsrat vom Arbeitgeber zum BEM-Beauftragten bestellt werden?

Laut § 167 Abs 2 SGB 9 ist es der Arbeitgeber, der "klärt". Er kann dies im Grunde so machen wie er möchte. Damit das BEM Akzeptanz im Unternehmen findet (und nur dann kann es erfolgreich sein), wird in vielen Unternehmen ein BEM-Team gebildet, das aus sogenannten "BEM-Beauftragten" besteht. Dabei gibt es häufig Vertreter*innen des Arbeitgebers sowie der Interessenvertretung gleichermaßen. Ein ode ...

Stand: 07.09.2021

Dialog: 43576

Dürfen die Akten der arbeitsmedizinischen Betreuung/Vorsorge ohne weiteres vom alten an den neuen Betriebsarzt weitergegeben werden?

einer eigenen Praxis ausübt, stellt sich die Frage, inwieweit die Grundsätze der Übergabe bzw. Aufgabe der Praxis auf ihn anwendbar sind.Wechselt der Betriebsarzt, so muss die ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung des Mitarbeiters zur Übergabe seiner Patientenakten an den nachfolgenden Arzt eingeholt werden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Patient den Nachfolger des Betriebsarztes ...

Stand: 13.08.2024

Dialog: 22856

Darf oder muss der Betriebsarzt nach erfolgter Vorsorge Folgeimpftermine auf der Vorsorgebescheinigung aufführen und so dem Arbeitgeber zukommen lassen?

fehlenden Immunschutzes einen Tätigkeitswechsel für angezeigt, bedarf diese Mitteilung an den Arbeitgeber der Einwilligung des oder der Beschäftigten (vgl. auch AMR 6.4)." (Hervorh. durch KomNet)Fazit:Der Arzt oder die Ärztin informiert den oder die Beschäftigte/n über Termine für Folgeimpfungen. Sie sind kein Bestandteil der Vorsorgebescheinigung und dürfen ohne Zustimmung der oder des Beschäftigten ...

Stand: 03.12.2020

Dialog: 43066

Darf die Betriebsärztin/der Betriebsarzt Untersuchungen durchführen, ohne die Beschäftigten aufzuklären, um welche Untersuchung es sich handelt und weshalb die Beschäftigten untersucht werden?

Arbeitsmedizinische Vorsorge bedarf der Aufklärung und Einwilligung der Beschäftigten. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) stellt die rechtliche Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Betrieb dar.Hierin finden sich eindeutige Regelungen zu den von Ihnen gestellten Fragen:§ 6 Abs. 1 ArbmedVV führt hierzu aus:"(1) Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge hat der Arzt ...

Stand: 14.07.2022

Dialog: 19977

Muss sich eine Arbeitnehmerin auf Verlangen des Arbeitgebers einer Eignungsuntersuchung durch den Betriebsarzt unterziehen?

oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt ...

Stand: 25.04.2025

Dialog: 9552

Welche Qualifikation muss ein Arzt für die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge erfüllen?

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist eine auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) erlassene Rechtsverordnung.Die Vorschriften der ArbMedVV sind für den Arbeitgeber und den/die mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragten Arzt/Ärztin rechtsverbindlich. Das bedeutet, dass auch die unter § 7 ArbMedVV an den/die untersuchenden Arzt/Ärztin gestellten Anfor ...

Stand: 26.03.2024

Dialog: 14231

Muss das Erste-Hilfe-Material für alle Beschäftigten frei zugänglich sein?

für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftrage, Betriebsrat) zu erörtern und zu klären.Auf die Informationen der DGUV Information 204-022 Erste Hilfe im Betrieb weisen wir hin. ...

Stand: 06.03.2025

Dialog: 11017

Wie gehe ich als Ersthelfer, Führungskraft oder Fachkraft für Arbeitssicherheit damit um, wenn eine verunfallte Person die Erste Hilfe nicht annehmen möchte?

Grundsätzlich ist eine medizinische Behandlung von der Zustimmung des Patienten abhängig. Weigert sich eine im Betrieb verunfallte Person, Erste-Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist dies in jedem Fall zu dokumentieren. Auf die Dokumentation gehen wir im weiteren Verlauf der Antwort ausführlicher ein. Wie weiter zu verfahren ist, hängt von der jeweiligen Situation ab. Es ist im Einzelfall ...

Stand: 25.09.2014

Dialog: 22007

Wie läuft ein Antrag auf Anerkennung von Berufskrankheiten ab?

wie Betriebsräte, Sicherheitsbeauftragte und Arbeitskollegen sollten einbezogen werden, wenn diese über ergänzende Informationen zu Einwirkungen am Arbeitsplatz verfügen. Der UV-Träger und die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen informieren sich gegenseitig über den Eingang der Berufskrankheiten-Verdachtsanzeigen. „Herr des gesamten Berufskrankheitenverfahrens“ ist der UV-Träger. Dieser führt ...

Stand: 28.08.2024

Dialog: 4479

Fragen zur Bekanntgabe des Immunstatus durch den Betriebsarzt an den Arbeitgeber bei gebährfähigen / schwangeren Frauen

Vorbemerkung: Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) regelt keine speziellen Untersuchungen zum Mutterschutz oder zum Schutze des ungeborenen Kindes. Hier wird ganz allgemein der Schutz der Beschäftigten beim Umgang mit Biostoffen geregelt. Hinweise, wie speziell bei Schwangeren verfahren werden soll, enthält die ArbMedVV darüber hinaus nicht. Frage I: In § 6 Abs. 2 ArbMedVV w ...

Stand: 30.10.2014

Dialog: 22187

Welche Bedeutung kommt den "DGUV-Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen" noch zu, nachdem die ArbMedVV in der aktuellen Fassung keine Pflichtuntersuchungen mehr vorsieht?

der Untersuchung macht jedoch Sinn für die Beschäftigten, da sie der Gesundheit am Arbeitsplatz dient und in der Regel keine beruflichen Nachteile entstehen, da die Maßnahmen des Arbeitsschutzes bis auf seltene Ausnahmen, die dann der Zustimmung des Mitarbeiters bedürfen, nicht mitarbeiter-, sondern arbeitsplatzbezogen erfolgen. Die Bescheinigung über die durchgeführte arbeitsmedizinische Vorsorge enthält ...

Stand: 16.01.2023

Dialog: 25931