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einschließlich Anhänger 3,5 t übersteigt gelten die Bestimmungen der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006. ...
Stand: 15.02.2018
Dialog: 1950
deckungsgleich mit der in Art. 2 Nr. 5 EG-Richtlinie enthaltenen Definition, wonach Schichtarbeit jede Form der Arbeitszeitgestaltung kontinuierlicher oder nicht kontinuierlicher Art mit Belegschaften ist, bei der Arbeitnehmer nach einem bestimmten Zeitplan, auch im Rotationsturnus, sukzessive an den gleichen Arbeitsstellen eingesetzt werden, so dass sie ihre Arbeit innerhalb eines Tages oder Wochen ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 2430
In § 20 Fahrpersonalverordnung (FPersV) (für nationalen Güter- oder Personenverkehr) ist hierzu nachzulesen:"(1) Selbstfahrende Unternehmer und Fahrer, die die in dieser Verordnung, in Artikel 36 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 oder in Kapitel III Artikel 12 Absatz 2 Satz 1 des Anhangs zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 6894
Gemäß Artikel 8 Abs. 6a der VO (EG) Nr. 561/2006 dürfen Fahrer die 12-Tage-Regelung bei Busreisen unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen: Für innerdeutsche Busreisen gilt die Regelung nicht. Die Busreise muss einen Aufenthalt von mindestens 24 Stunden in einem anderen Mitgliedstaat oder unter diese Verordnung fallenden Drittstaat beinhalten. Dabei muss es sich um eine einzige Reise ...
Stand: 11.03.2014
Dialog: 20606
ist allerdings, dass eine Änderung des Schichtplanes nicht möglich bzw. unverhältnismäßig ist und sie deshalb dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann.Entsprechendes gilt auch für die Verkürzung der Ruhezeit, soweit hierzu keine abweichende Regelung im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG durch Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung getroffen worden sind. ...
Stand: 29.03.2019
Dialog: 3578
Die Ruhezeiten für Omnibusfahrer im Reisegewerbe sind in der Verordnung (EG) Nr.561/2006 geregelt. Gemäß Artikel 8 der Verordnung muss der Fahrer tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einlegen. Innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der vorangegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit muss der Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen haben. Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 11 ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 6329
Gemäß § 18 Abs 1. Ziffer 1 der Fahrpersonalverordnung "Ausnahmen gemäß Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) 3821/85" - sind Fahrzeuge, die im Eigentum von Behörden stehen oder von diesen ohne Fahrer angemietet oder geleast sind, um Beförderungen im Straßenverkehr durchzuführen, die nicht im Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Verkehrsunternehmen stehen, vom Anwendungsbereich der Verordnung ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 11787
Die Benutzungspflicht des EG-Kontrollgerätes ergibt sich aus den Artikel 3 und 13 der (EWG) VO Nr. 3821/85.Nach Artikel 9 Absatz 1 der EG-VO 561/2006 gilt:"(...)legt ein Fahrer, der ein Fahrzeug begleitet, das auf einem Fährschiff oder mit der Eisenbahn befördert wird, eine regelmäßige tägliche Ruhezeit ein, so kann diese Ruhezeit abweichend von Artikel 8 höchstens zwei Mal durch andere ...
Stand: 23.06.2015
Dialog: 7940
im Straßenverkehr gelten bei jeder ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführten Fahrt (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 4 Buchst. a VO (EG) Nr. 561/2006) eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs. Das gilt für die Dauer der gesamtem Arbeitsschicht. Um eine öffentliche Straße handelt es sich nach deutschem Straßenverkehrsrecht (§ 1 StVG, § 1 StVO) immer ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 42771
Nach § 20 a Absatz 1 der FPersV sind die Verkehrsunternehmen verpflichtet, ihren Betrieb nach Maßgabe von Artikel 10 Absätze 1 und 2 der Verordnung EG Nr. 561/2006 zu organisieren. § 4 Absatz 1 und 1 a des FPersG ermächtigt die Aufsichtsbehörden Anordnungen zu treffen."Die Aufsichtsbehörde kann die erforderlichen Maßnahmen anordnen, die der Arbeitgeber zur Erfüllung der sich aus diesem Gesetz ...
Stand: 17.02.2021
Dialog: 6803
. Unter Außerachtlassung sowohl der täglichen Ruhezeit gemäß § 5 Abs. 1 oder 2 ArbZG wie auch der wöchentlichen Ruhezeit gemäß § 1 FPersV über Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 2 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 können hiermit Fragen zu Arbeitszeiten und Ruhepausen sowie zu Lenkzeiten und Lenkzeitunterbrechungen abgearbeitet werden. Ist auch nur eins der Kriterien, sowohl der gesetzlichen ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 4628
Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber für einen umfassenden Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie eine geeignete Arbeitsorganisation zu sorgen (§ 3 ArbSchG). Nach § 5 ArbSchG hat der Arbeitgeber Gefährdungen zu ermitteln, zu bewerten und erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen. Zu den Gefährdungsarten führt § 5 Abs. 3 Nr. 4 ArbSchG aus: "Eine Gefährdung ...
Stand: 13.12.2022
Dialog: 42586
Die Lenk- und Ruhezeiten für Omnibusfahrer im Gelegenheitsverkehr sind in der EG-Verordnung VO Nr. 561/2006/EG geregelt. Hiernach darf die tägliche Lenkzeit 9 Stunden betragen. Sie darf 2 x wöchentlich auf maximal 10 Stunden verlängert werden.Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten, und nicht dazu führen, dass die in der EG-Richtlinie 2002/15/EG festgelegte Höchstarbeitszeit ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 6414
eines festzulegenden Ausgleichszeitraumes ausgeglichen wird (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG).Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit; sie ist Ruhezeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, so lange der Arbeitnehmer nicht zur Arbeitsleistung herangezogen wird. Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft sind als Arbeitszeit zu werten und einem vorausgehenden oder nachfolgenden Dienst zuzurechnen. Die Gesamtarbeitszeit darf ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 27584
Fahrerkarte (erscheint hier im Ausdruck ein Fragezeichensymbol (?) wurde der M-Nachtrag nicht korrekt durchgeführt). Vorausgesetzt der Nachtrag wurde vom Fahrer korrekt durchgeführt, befinden sich diese Nachträge (Daten) auch im Originaldatensatz auf der Fahrerkarte und könne über eine Software eingesehen werden! Quellennachweis: § 2 Fahrpersonalverordnung (EWG) VO Nr. 3821/85 "Kontrolgerät ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13351
fernab vom Unternehmensstandort, angefallen sind (§ 20 Fahrpersonalverordnung, www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__20.html ). Die EU-Vorschriften sehen eine nachträgliche Ausstellung nicht vor! Die sogenannte Handwerkerregelung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 FPersV, welche ohne Kilometerbegrenzung gilt (Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 11921
sich vergewissern, dass das Arbeitsmittel vor allem den sicherheitstechnischen Anforderungen (Beschaffenheit, fehlerfrei, Prüfung) entspricht. Dies kann z.B. in der Bestellung oder im Mietvertrag vorgegeben oder vereinbart werden. Die Maßnahmen hierzu sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und umzusetzen (vergl. LASI- Leitlinien zur BetrSichV (LV 35) Nr. A 5.3).Die Auswahlverantwortung ...
Stand: 17.08.2023
Dialog: 3232
die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Zu 2.) Bei der Fragestellung wird davon ausgegangen, dass das Fahrzeug nicht wie unter 1. durch das Lagerpersonal gefahren wird. Zur Beantwortung der Frage sind hier die Begriffe „Ruhezeit“ und „Bereitschaftszeit“ zu klären. Ruhezeit: Die VO (EG) 561/2006 Artikel 4 Buchstabe g definiert die tägliche Ruhezeit als Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 4120
).Das Fahrpersonal ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der EG VO Nr. 561/2006 verpflichtet tägliche Ruhezeiten einzuhalten, diese betragen im Regelfall 11 Stunden dürfen aber auch 3 mal in der Woche auf 9 Stunden reduziert werden.Die Ruhezeiten von 11 oder 9 Stunden müssen innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden am Stück ohne Unterbrechung erfolgen. Die "Schichtzeit" darf demnach im Regelfall maximal 13 ...
Stand: 23.08.2023
Dialog: 19659
Arbeitszeitrechtlich sind die Bestimmungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr und des Arbeitszeitgesetzes zu beachten:Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Fahrpersonalverordnung / Verordnung (EG) Nr. 561/2006).Tägliche Lenkzeit:- höchstens 9 Stunden /Erhöhung 2 x wöchentlich auf 10 Stunden möglich.Unterbrechung der Lenkzeiten:- Nach spätestens 4,5 Stunden mindestens 45 Minuten, Aufteilung ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 3982