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zu stellen.Adressat des Sicherheitsdatenblattes ist ausschließlich der gewerbliche Anwender. Es spricht grundsätzlich nichts dagegen, wenn SDBs auch der breiten Öffentlichkeit zugänglichen Online Shops angeboten werden.Zusätzlicher Hinweis: Bei gefährlichen Stoffen und Gemischen, die in Online Shops angeboten werden ist Art. 48 der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung) zu beachten. Für gefährliche Gemische ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 42720
wird von den Leitlinien der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur CLP-Verordnung bei der gegebenen Einstufung mit H304 bei der Abgabe an die breite Öffentlichkeit dringend empfohlen.Es handelt sich hierbei um einen Hinweis an den Käufer des Produkts, dieses nach Erwerb unter Verschluss aufzubewahren, da eine Aspirationsgefahr besteht. Vor allem Kinder könnten beim Spielen versehentlich das Produkt zu trinken ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42207
In der TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" finden sich unter dem Nummer 4.7 folgende Aussagen zur Innerbetriebliche Beförderung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern:"(1) Ortsbewegliche Druckgasbehälter dürfen1. nur mit geschlossenem Absperrventil und dem erforderlichen Ventilschutz (z. B. Schutzkappe oder Ventilschutzkorb) be ...
Stand: 03.01.2024
Dialog: 18831
Bleihaltiges Lötzinn darf nicht an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden. Bei der Abgabe handelt es sich nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) in Verbindung mit Eintrag 30 des Anhanges XVII der REACh-Verordnung um eine Straftat. Wenn Sie an berufmäßige Verwender abgeben, muss § 7 Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) beachtet werden. Hierbei muss eine sachkundige Person in Ihrem Betrieb ...
Stand: 30.03.2021
Dialog: 43499
II zur Verfügung stellt. Darauf kann verzichtet werden, wenn gefährliche Stoffe oder Zubereitungen, die der breiten Öffentlichkeit angeboten oder verkauft werden, mit ausreichenden Informationen versehen sind, die es dem Anwender ermöglichen, die erforderlichen Maßnahmen für den Schutz der menschlichen Gesundheit, für die Sicherheit und für die Umwelt zu ergreifen und sofern ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 13079
-Sätzen handelt es sich um ergänzende Informationen gemäß Artikel 25 CLP-Verordnung. Die Änderung der sensibilisierenden Bestandteile eines Gemisches ändert auch den Wortlaut des EUH208. Außerdem ist die Informationen, welcher sensibilisierende Stoff enthalten ist, bei Tätigkeiten mit dem Produkt, gerade wenn es an die breite Öffentlichkeit abgegeben wird und vor allem für Allergiker von Bedeutung, um ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44067
verhindert wird. Die Höhe der Wand muss mindestens 2 m betragen. Die Breite der Wand muss so bemessen sein, dass ein freier, nicht durch die Schutzwand abgesicherter Abstand von 5 m an keiner Stelle unterschritten wird.“ (Nummer 10.3 Absatz 2 TRGS 510)Fazit:Bei Einhaltung von Abständen und Wänden, die den Anforderungen der TRGS 510 entsprechen, handelt es sich im Freien per Definition um eine Lagerung ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43584
nicht zur Verfügung gestellt zu werden, wenn gefährliche Stoffe oder Zubereitungen, die der breiten Öffentlichkeit angeboten oder verkauft werden, mit ausreichenden Informationen versehen sind, die es dem Anwender ermöglichen, die erforderlichen Maßnahmen für den Schutz der menschlichen Gesundheit, für die Sicherheit und für die Umwelt zu ergreifen.(5) Das Sicherheitsdatenblatt wird in einer Amtssprache ...
Stand: 08.05.2019
Dialog: 42707
Baustoffen verhindert wird. Die Höhe der Wand muss mindestens 2 m betragen. Die Breite der Wand muss so bemessen sein, dass ein freier, nicht durch die Schutzwand abgesicherter Abstand von 5 m an keiner Stelle unterschritten wird."Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Lagerung der Flaschen-Batterien eigenverantwortlich zu betrachten und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Hierbei ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 44095
der Richtlinie 1999/45/EG, die der breiten Öffentlichkeit angeboten oder verkauft werden, mit ausreichenden Informationen versehen sind, die es dem Anwender ermöglichen, die erforderlichen Maßnahmen für den Schutz der menschlichen Gesundheit, für die Sicherheit und für die Umwelt zu ergreifen. Entsprechend Nr. 0.2.3 des Anhang II REACH-Verordnung ist das Sicherheitsdatenblatt von einer sachkundigen Person ...
Stand: 17.07.2015
Dialog: 24326
des Anhang I Abschnitt 1.2. und Anhang V der CLP-Verordnung übereinstimmen. Entsprechend müssen die Gefahrenpiktogramme gemäß Anhang V ein schwarzes Symbol auf weißem Hintergrund in einem roten Rahmen tragen, der so breit ist, dass er deutlich sichtbar ist (Anhang V CLP und Anhang I Abschnitt 1.2.1.1 CLP). ...
Stand: 03.05.2023
Dialog: 16278
zu beachten, dass bei Gemischen der Produktidentifikator auf der Vorder- und Rückseite nicht alle Bestandteile angeben muss, die zur Einstufung des Gemisches beitragen;o Gefahrenpiktogramm(e) (Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe d);o Signalwörter in allen Sprachen des Kennzeichnungsetiketts (Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe e);o Nennmenge des Stoffes (Verpackungen, die der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht ...
Stand: 14.08.2019
Dialog: 42792
zu werden, wenn gefährliche Stoffe im Sinne der Verordnung (EG) Nr.1272/2008 oder gefährliche Gemische im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG, die der breiten Öffentlichkeit angeboten oder verkauft werden, mit ausreichenden Informationen versehen sind, die es dem Anwender ermöglichen, die erforderlichen Maßnahmen für den Schutz der menschlichen Gesundheit, für die Sicherheit und für die Umwelt zu ergreifen.“Darüber hinaus gibt ...
Stand: 11.05.2017
Dialog: 27311