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Typenschild angebracht sein. Falls die Art des Produkts dies nicht zulässt oder nicht rechtfertigt, wird die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung angebracht sowie auf den Begleitunterlagen, sofern entsprechende Unterlagen vorgeschrieben sind.“ ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 823
oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Bei der Beurteilung, ob ein Produkt der Anforderung nach Satz 1 entspricht, sind insbesondere zu berücksichtigen:1.die Eigenschaften des Produkts einschließlich seiner Zusammensetzung, seine Verpackung, die Anleitungen für seinen Zusammenbau, die Installation, die Wartung und die Gebrauchsdauer,2.die Einwirkungen des Produkts ...
Stand: 05.02.2022
Dialog: 43631
Für die Regelungen des § 6 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG gibt es seitens des Gesetzgebers keine Fallbeispiele. Ausnahmen sind lediglich im Rahmen der Vorgaben des § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 möglich.Demnach dürfen die Kennzeichnungen nur dann auf der Verpackung vorgenommen werden, wenn eine Kennzeichnung des Produktes selbst nicht möglich ist. Dies kann z.B. dann vorliegen, wenn das Produkt ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 15182
Die Anforderungen zur Voraussetzung der CE-Kennzeichnung sind im § 7 des Produktsicherheitgesetzes - ProdSG - dargelegt:"§ 7 CE-Kennzeichnung (1) Für die CE-Kennzeichnung gelten die allgemeinen Grundsätze nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit d ...
Stand: 30.04.2015
Dialog: 23743
Schlüsselbänder sind Verbraucherprodukte, für die die zusätzlichen Anforderungen des § 6 des Gesetzes über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz/ProdSG) zu berücksichtigen sind. Entsprechend dieser Vorschrift sind auf dem Verbraucherprodukt oder wenn dies nicht möglich ist, auf dessen Verpackung- der Name und die Kontaktanschrift des Herstellers oder, sofern ...
Stand: 25.07.2018
Dialog: 16709
(und nur, wenn dies nicht möglich ist) auf der Verpackung anzubringen.Nur wenn es vertretbar ist - z. B. wenn dem Verwender der Hersteller bekannt ist, wie u. a. bei Sonderanfertigen auf Wunsch eines Kunden, kann auf diese Angaben verzichtet werden.Ist auf dem Werbemittel allein Ihre Firmenbezeichnung angegeben, werden Sie aus produktsicherheitsrechtlicher Sicht zum Hersteller (s. § 2 Nr. 14 a) ProdSG ...
Stand: 20.10.2016
Dialog: 27710
sind. Diese Anforderungen gelten unabhängig davon, ob die betreffenden Lebensmittel oder Erzeugnisse für den menschlichen oder tierischen Verbrauch bestimmt sind. Hierunter fallen beispielsweise Maschinen für Herstellung, Zubereitung, Kochen, Verarbeitung, Kühlung, Umschlag, Lagerung, Transport, Aufbereitung, Verpackung und Vertrieb von Lebensmitteln, Kosmetika und pharmazeutischen Erzeugnissen ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 42664
Wenn ein Anbieter seinen Sand als "Spielsand" für Kinder bewirbt, gelten die gesetzlichen Vorgaben für Spielzeug. Auf europäischer Ebene gilt die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG, die in Deutschland durch die 2. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz in geltendes nationales Recht umgesetzt wird. Spielsand bzw. seine Verpackung muss vom Herstellenden - nach Durchlauf des CE-Prozesses - mit dem CE ...
Stand: 04.09.2019
Dialog: 42831
, hat der Hersteller insbesondere folgendes zu berücksichtigen:1. Die Eigenschaften des Produkts einschließlich seiner Zusammensetzung, seine Verpackung, die Anleitungenfür seinen Zusammenbau, die Installation, die Wartung und die Gebrauchsdauer,2. die Einwirkungen des Produkts auf andere Produkte, soweit zu erwarten ist, dass es zusammen mit anderenProdukten verwendet wird,3. die Aufmachung ...
Stand: 29.10.2014
Dialog: 22171
. wenn dies nicht möglich ist, auf dessen Verpackung oder einem Anhängeetikett (§ 6 ProdSG).Eine eindeutige Kennzeichnungen zur Identifikation des Produkts ist erforderlich. Hier gilt die Ausführung zum Namen und der Kontaktanschrift (§ 6 ProdSG).Es sind Informationen beizufügen, die der Verbraucher benötigt, um die Risiken, die mit dem Produkt verbunden sind, zu beurteilen und sich entsprechend schützen ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 22082
zu berücksichtigen:1. die Eigenschaften des Produkts einschließlich seiner Zusammensetzung, seine Verpackung, die Anleitungen für seinen Zusammenbau, die Installation, die Wartung und die Gebrauchsdauer,2. die Einwirkungen des Produkts auf andere Produkte, soweit zu erwarten ist, dass es zusammen mit anderen Produkten verwendet wird, 3. die Aufmachung des Produkts ...
Stand: 12.01.2013
Dialog: 17696
, ob ein Produkt der Anforderung nach Satz 1 entspricht, sind insbesondere zu berücksichtigen: 1. die Eigenschaften des Produkts einschließlich seiner Zusammensetzung, seine Verpackung, die Anleitungen für seinen Zusammenbau, die Installation, die Wartung und die Gebrauchsdauer, 2. die Einwirkungen des Produkts auf andere Produkte, soweit zu erwarten ist, dass es zusammen mit anderen Produkten ...
Stand: 01.09.2021
Dialog: 11877