Ergebnisse 41 bis 60 von 61 Treffern
Grundlegende Anforderungen an Steigleitern ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Im Anhang unter dem Punkt 1.8 ist nachzulesen, dass fest angebrachte Steigleitern so angelegt werden und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden. Unter ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 21612
In § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist geregelt, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden müssen, damit sie jederzeit benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Nach dem Anhang der ArbStättV gilt folgendes: "(1) Verkehr ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 24383
Vorzugsweise führt man die Steigleiter an einem Industrie-Schornstein bis zum Boden, um diese sicher begehen zu können. Dort kann auch die PSA unter sicheren Gegebenheiten in die Führungsschiene geführt werden. In diesem Fall gibt es diverse Möglichkeiten um eine unbefugte Benutzung zu verhindern. Siehe z. B. die DGUV Information 208-032 „Auswahl und Benutzung von Steigleitern“. Die Steigleiter de ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 22658
Grundlegende Anforderungen an Verkehrswege und deren Kennzeichnung finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege". Unter dem Punkt 4.2 (2) der ASR A1.8 ist folgendes nachzulesen: "Die lichte Höhe über Verkehrswegen muss ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 22760
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert in § 4 (4), dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden müssen, damit sie jederzeit benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Weitere Anforderungen finden sich im Anhang zur ArbStättV u ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 20959
Grundlegende Anforderungen an die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung finden sich unter Punkt 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt we ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 20558
Grundsätzliche Anforderungen an Steigleitern finden sich im Anhang unter Punkt 1.11 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach müssen nach Notwendigkeit Steigleitern in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet sein. Konkretisiert wird die ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.8 Verkehrswege. In dieser ist unter Punkt 4.6.2 folgendes nachz ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 19774
Grundlegende Anforderungen an Verkehrswege ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang. Im Anhang der ArbStättV ist unter Punkt 1.8 (1) "Verkehrswege" folgendes nachzulesen: "Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder b ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 24716
Für das Einrichten und Betreiben von Sanitärräumen in Betrieben, in denen Arbeitnehmer beschäftigt werden, gilt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) i.V.m. den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).Nach Nummer. 2.3 Anhang zur ArbStättV müssen sich Türen im Verlauf von Fluchtwegen jederzeit von Innen ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 15976
Angaben über Anforderungen an Verkehrswege findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 1.8 Abs. 1. "Verkehrswege....müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können." Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten (dazu gehören auch Verkehrswege) so eingeri ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 3619
Es sind hier keine speziellen Regelungen bekannt, die eine Neigung von Steintreppenstufen betreffen. Alle bekannten Regelungen sind allgemeiner Natur und für Treppen aus jedem Material gültig.Einschlägig ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Nach § 3a Absatz 1 hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen f ...
Stand: 28.04.2017
Dialog: 15686
Als Laufstege dürfen auf Kränen nur Einrichtungen genutzt werden, die dafür vorgesehen und entsprechend abgesichert sind. In der DGUV Vorschrift 52 (bisher: BGV D 6) "Krane" wird dazu unter § 10 ausgeführt, dass für Wartungs- und Reparaturarbeiten an maschinellen und elektrischen Einrichtungen, die nicht vom Boden aus durchgeführt werden können, Arbeitsstände oder -bühnen vorhanden sein müssen, d ...
Stand: 28.04.2017
Dialog: 14864
Anforderungen an Verkehrswege findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) . Unter Punkt 1.8 (1) wird dort ausgeführt, dass Verkehrswege …. so angelegt und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können. In der ASR A1.8 "Verkehrswege" wird unter dem Punkt 4.2 Absatz 2 "Wege für den Fußgängerverkehr" folgendes au ...
Stand: 28.04.2017
Dialog: 14718
Nach Punkt 4.4 der DGUV Regel 108-006 (bisher: BGR 233) "Ladebrücken und fahrbare Rampen" soll die Neigung von Ladebrücken und fahrbaren Rampen in Betriebsstellung 12,5 % (ca. 7°) nicht überschreiten. Sofern aus betrieblichen Gründen größere Neigungen erforderlich sind, müssen die Verkehrsflächen erhöhten Anforderungen hinsichtlich der Rutschhemmung genügen.Auf Grund der besseren Entwässerung des ...
Stand: 28.04.2017
Dialog: 15553
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten bestimmt sich nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang. Dort heißt es unter der Nummer 1.3: "(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder org ...
Stand: 28.04.2017
Dialog: 13666
Bei der Gestaltung von Treppenstufen empfiehlt es sich zum Schutz vorm Stolpern und Hängenbleiben die Setzstufen zu schließen. Die Broschüre der BAuA "Treppen - funktionell, nutzerfreundlich, sicher" führt dazu aus: "Bei ausreichender Auftrittstiefe sind geschlossene Treppenstufen (d.h. solche mit Setzstufe) sicherer als offene Stufen." "Nach den Vorschriften und Regeln zum barrierefreien Bauen s ...
Stand: 28.04.2017
Dialog: 13422
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurecht können und dürfen wir keine Aussage treffen. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde. Zum Arbeitsschutzrecht: Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ...
Stand: 28.04.2017
Dialog: 12423
Für die Ausgestaltung von Treppen, insbesondere für die sichere Begehbarkeit, finden sich Regelungen in den Bauordnungen der Länder, in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang, in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und in der DGUV Information 208-005 (bisher: BGI 561) "Treppen". Bei der Planung der Treppe ist der unter Nummer 1.8 Verkehrswege des Anhangs zur Arbeitss ...
Stand: 28.04.2017
Dialog: 12658
Unter Ziffer 1.8 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird allgemein gefordert, dass die Bemessung der Verkehrswege, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten muss. Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabst ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 11577
Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen gem. der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden. Bei der Gestaltung der Verkehrswege / Treppen, die auch gleichzeitig Fluchtwege darst ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 11214