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anzubringen. Umwehrungen sind Geländer, feste Abschrankungen, Brüstungen oder ähnliche Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz (siehe auch Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände, Betreten von Gefahrenbereichen". Fazit: Zugänge und Austritte von Steigleitern müssen gegen Absturz gesichert sein. Die konkreten Maßnahmen sind generell im Rahmen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14733
vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" erläutert. Unter Punkt 4.1, Absatz 4 wird aufgeführt, dass eine Absturzgefahr besteht, wenn eine Absturzhöhe von mehr als 1,00 m vorhanden ist. Nach Ziffer 5.1 Absatz 2 muss die Umwehrung (Geländer, feste Abschrankung, Brüstung o. ä.) mindestens 1,00 m hoch sein und bei einer Absturzhöhe von mehr als 12 m die Höhe der Umwehrung ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 13514
sind Absturzsicherungen vorzusehen. Diese Vorrichtungen müssen so gestaltet und so beschaffen sein, dass Abstürze verhindert und Verletzungen der Beschäftigten so weit wie möglich vermieden werden. Feste Absturzsicherungen dürfen nur an Zugängen zu Leitern oder Treppen unterbrochen werden. Lassen sich im Einzelfall feste Absturzsicherungen nicht verwenden, müssen stattdessen andere Einrichtungen zum Auffangen ...
Stand: 18.01.2023
Dialog: 43748
Grundsätzliche Anforderungen bezüglich der Nutzung von Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert in Abschnitt 3.1.4 des Anhangs 1: "Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen a) wegen der geringen Gefährdung ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898
Bei Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen sind die Mindestanforderungen des Anhangs 1 Nr. 3 der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten.Die Benutzung von Leitern dürfte unter Beachtung der Nummer 3.3 in den genannten Fällen nicht in Frage kommen, da die Anschlagmittel für Container auf diese Weise nicht ausreichend sicher gehandhabt werden können.Die DGUV Vorschrift 36 "Hafenarbeiten ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 4233
"Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen". Unter Nr. 4.1 Abs.4 dieser ASR wird angeführt, dass eine Absturzgefahr besteht, wenn eine Absturzhöhe von mehr als 1 m vorhanden ist. Bei Absturzgefahren sind Umwehrungen (Geländer, Brüstungen, feste Abschrankungen) anzubringen. Die Umwehrung muss nach Nr. 5.1 mindestens 1 m hoch sein. Eine Umwehrung ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15910
vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen gegen Absturz in einem Gefahrenbereich. Demnach ist der in Rede stehende Übergangsbereich baulich/technisch (zum Beispiel mit einer zur Dachfläche hin öffnenden Türe, die an den vorhandenen Seitenschutz anschließt) zu sichern.Ihr Lösungsvorschlag zur Sicherung des Überstiegsbereichs von Leiter zur Dachfläche in Form einer Kette in einem Abstand von 80 cm ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 18589
ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände" zu beachten. Gemäß ASR A1.6 sind geeignete Schutzmaßnahmen im Bereich von Treppen die Verwendung von bruchsicherem Glas oder einem anderen bruchsicheren Werkstoff. Beim Einsatz von nichtbruchsicherem Werkstoff ist eine feste Abschirmung wie ein Geländer, ein Netz oder ein Gitter erforderlich. In der Gefährdungsbeurteilung ist auch zu klären ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 16005
müssen, dass Absturzsicherungsmaßnahmen zu treffen sind. Dabei kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen.Die Ausführung der Absturzsicherungsmaßnahme hängt vom Einzelfall und den jeweiligen Örtlichkeiten ab.Bei Verkehrswegen zu Anlagen, die erfahrungsgemäß mehrmals in Jahr gewartet werden müssen wie Klimaanlagen, sind fest installierte Absturzsicherungsmaßnahmen wie Geländer und Umwehrungen ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 5797
: "(1) Bodenöffnungen müssen gesichert sein: - durch feste oder abnehmbare, gegen unbeabsichtigtes Ausheben gesicherte Umwehrungen oder - durch Abdeckungen. (2) Abdeckungen, z. B. Luken-, Schacht-, Rutschen-, Gruben-, Falltüren, müssen so gestaltet und installiert sein, dass sich hierdurch keine Stolpergefahren ergeben und sie der Nutzungsart entsprechend tragfähig sein. Sie müssen sicher zu handhaben ...
Stand: 18.08.2017
Dialog: 30048
müssen gesichert sein:- durch feste oder abnehmbare, gegen unbeabsichtigtes Ausheben gesicherte Umwehrungen oder- durch Abdeckungen.(2) Abdeckungen, z. B. Luken-, Schacht-, Rutschen-, Gruben-, Falltüren, müssen so gestaltet und installiert sein, dass sich hierdurch keine Stolpergefahren ergeben und sie der Nutzungsart entsprechend tragfähig sein. Sie müssen sicher zu handhaben und gegen unbeabsichtigtes Bewegen ...
Stand: 13.12.2019
Dialog: 42957
Für die Ausgestaltung von Treppen, insbesondere für die sichere Begehbarkeit, finden sich Regelungen in den Bauordnungen der Länder, in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und in der DGUV Information 208-005 "Treppen".Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 14348
Der Arbeitgeber hat bei der Festlegung und Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes einige allgemeine Grundsätze zu beachten. So ist in § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)geregelt, dass bei Arbeitsschutzmaßnahmen die Gefahr grundsätzlich an der Quelle zu bekämpfen ist, dass individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig zu anderen Schutzmaßnahmen sind, und dass die Maßnahmen dem Stand der Technik ent ...
Stand: 28.05.2018
Dialog: 42312