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Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten bestimmt sich nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang. Dort heißt es unter der Nummer 1.3: "(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder org ...
Stand: 28.04.2017
Dialog: 13666
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurecht können und dürfen wir keine Aussage treffen. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde. Zum Arbeitsschutzrecht: Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ...
Stand: 28.04.2017
Dialog: 12423
Anforderungen an Verkehrswege findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) . Unter Punkt 1.8 (1) wird dort ausgeführt, dass Verkehrswege …. so angelegt und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können. In der ASR A1.8 "Verkehrswege" wird unter dem Punkt 4.2 Absatz 2 "Wege für den Fußgängerverkehr" folgendes au ...
Stand: 28.04.2017
Dialog: 14718
Bei der Gestaltung von Treppenstufen empfiehlt es sich zum Schutz vorm Stolpern und Hängenbleiben die Setzstufen zu schließen. Die Broschüre der BAuA "Treppen - funktionell, nutzerfreundlich, sicher" führt dazu aus: "Bei ausreichender Auftrittstiefe sind geschlossene Treppenstufen (d.h. solche mit Setzstufe) sicherer als offene Stufen." "Nach den Vorschriften und Regeln zum barrierefreien Bauen s ...
Stand: 28.04.2017
Dialog: 13422
Für die Ausgestaltung von Treppen, insbesondere für die sichere Begehbarkeit, finden sich Regelungen in den Bauordnungen der Länder, in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang, in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und in der DGUV Information 208-005 (bisher: BGI 561) "Treppen". Bei der Planung der Treppe ist der unter Nummer 1.8 Verkehrswege des Anhangs zur Arbeitss ...
Stand: 28.04.2017
Dialog: 12658
Unter Ziffer 1.8 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird allgemein gefordert, dass die Bemessung der Verkehrswege, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten muss. Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabst ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 11577
Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen gem. der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden. Bei der Gestaltung der Verkehrswege / Treppen, die auch gleichzeitig Fluchtwege darst ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 11214
1. Markierung von Verkehrswegen In der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung", wird unter Punkt 5.3 "Markierungen von Fahrwegen" folgendes ausgeführt: "(1) Die Kennzeichnung von Fahrwegsbegrenzungen ist farbig, deutlich erkennbar sowie durchgehend auszuführen. Wird die Markierung auf dem Boden angebracht, so kann dies z. B. durch mindestens 5 cm breite Streifen, oder durch eine ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 9474
Nach der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten folgendes: "(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahm ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 3013
Nach der Nummer 1.5 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dürfen die Fußböden der Räume keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein. Diese Forderungen werden in der ASR A1.5 "Fußböden", in verschiedenen Normen und auch im Vorschriftenwerk der Deutschen ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 2949
Nach der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- müssen Verkehrswege so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden. Die Bemessung der Verkehrswege muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten. Konkretisiert werden die Anforderungen d ...
Stand: 25.01.2017
Dialog: 28242
In der DGUV Information 215-441 finden Sie unter Flächen am Arbeitsplatz den folgenden Hinweis: "Verkehrswege dürfen nicht verstellt werden oder sich mit Benutzerflächen und Möbelfunktionsflächen überlagern. Die Möbelfunktionsfläche zum Beispiel eines Containers kann sich mit der Benutzerfläche oder dem Verbindungsgang des Arbeitsplatzes überlagern, an dem der Container genutzt wird. Verkehrswegef ...
Stand: 24.08.2016
Dialog: 27324
In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird im Anhang (Anforderungen nach § 3 Abs. 1) unter der Ziffer 1.7 Abs. 6 aufgeführt, dass in unmittelbarer Nähe von Toren, die vorwiegend für den Fahrzeugverkehr bestimmt sind, gut sichtbar gekennzeichnete und stets zugängliche Türen für Fußgänger vorhanden sein müssen. Diese Türen sind nicht erforderlich, wenn der Durchgang durch die Tore für Fußgänge ...
Stand: 21.07.2016
Dialog: 3260
Verkehrswege auf dem Betriebsgelände im Freien zählen zur Arbeitsstätte gemäß Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV . Somit gilt auch für einen Gehweg im Freien, dass er so angelegt und bemessen sein muss, dass er gemäß Bestimmungszweck leicht und sicher begangen werden kann. (Anhang ArbStättV, Ziffer 1.8 Verkehrswege) In der ASR A1.8 "Verkehrswege" sind in der Tabelle 2 (unter Nr. 4.2) Mindestbre ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 16004
Auf Treppen sind die grundsätzliche Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV anzuwenden, wonach Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können. (Anhang ArbStättV Ziffer 1.8 "Verkehrswege). Diese grundsätzliche Anford ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 16068