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Die Antwort finden Sie im § 2 Abs. 2 Nr. 1 Niederspannungsverordnung (1. ProdSV; wortgleich auch in Anhang I Nr. 1a Richtlinie 2006/95/EG). Danach sind „Die wesentlichen Merkmale, von deren Kenntnis und Beachtung eine bestimmungsgemäße und gefahrlose Verwendung abhängt, auf den elektrischen Betriebsmitteln oder, falls dies nicht möglich ist, auf einem beigegebenen Hinweis anzugeben“. Dies setzt vo ...
Stand: 22.07.2013
Dialog: 19013
Roboter sind Maschinen und müssen die grundlegenden Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang I Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG) erfüllen. Im Rahmen einer Risikobewertung sind die im einzelnen erfoderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu ermitteln und festzulegen. Zur Beurteilung der erforderlichen Sicherheit sind die von der EU-Kommission zur RL 2006/42/EG gelisteten Normen (http://www.baua.de/de/Produkt ...
Stand: 18.07.2013
Dialog: 18984
Sofern das Förderband bereits erstmalig im Binnenmarkt in Betrieb genommen wurde, gilt es beim erneuten Bereitstellen auf dem Markt als "Gebrauchtmaschine". Beim Inverkehrbringen von "Gebrauchtmaschinen" hat der Lieferant § 3 Abs. 2 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - zu beachten.Die für den sicheren Betrieb erforderlichen Angaben sind auch vom Lieferanten in einer Gebrauchsanleitung (§ 3 Abs. 4 P ...
Stand: 28.06.2013
Dialog: 18859
Wie schon richtig bemerkt worden ist, muss für den Roboter eine Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG und eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes nach Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - durchgeführt werden. In diesen Analysen werden die von dem Roboter/Maschine ausgehenden Gefahren bewertet und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Dabei ist es erst einmal unerheblic ...
Stand: 19.06.2013
Dialog: 18768
Anforderungen aus der 9. ProdSV in Verbindung mit der Richtlinie 2006/42/EG werden bezogen auf Ihre Anfrage in den Ziffern 1.5.15 "Ausrutsch-, Stolper- und Sturzrisiko" und 1.6.1 "Wartung der Maschine" im Anhang 1definiert. Umfangreiche Erläuterungen dazu finden Sie im "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG". Diese Erläuterungen sollten Sie im Rahmen der notwendigen Risiko ...
Stand: 17.06.2013
Dialog: 18748
Traktoren als landwirtschaftliche Zugmaschinen unterliegen zum einen der Traktorenrichtlinie 2003/37/EG und -soweit die Traktorenrichtlinie keine technischen Anforderungen stellt - der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.Änderungen an einem Traktor können somit die strassenverkehrsrechtliche Zulassung berühren und auch die Anforderungen der Maschinenrichtlinie betreffen.Eine wesentliche Veränderungen e ...
Stand: 22.05.2013
Dialog: 18576
Die Frage lässt sich anhand der gemachten Angaben nicht eindeutig beantworten.Gemäß Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - gilt:Jede Änderung einer Maschine muss im Rahmen einer Risikobeurteilung untersucht werden. Zeigt das Ergebnis, dass neue/zusätzliche Gefährdungen zu erwarten sind, die mit einem erheblichen Risiko verbunden sind, liegt eine wesentliche Veränderung vor. Dies gilt auch, wenn der H ...
Stand: 26.04.2013
Dialog: 18400
Aufgrund § 3 "Grundpflichten des Arbeitgebers" des Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - ist "der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten ...
Stand: 13.02.2013
Dialog: 17915
Eine Kennzeichnung von Kabelsystemen geht aus einer Vielzahl von Normen und Bereichen, speziell aus den Quellen der VDE-Normen hervor. Die Bereiche erstrecken sich von der Dokumentation zur Elektrotechnik (VDE-Normen) über z. B. - Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen (VDE-Reihe 0100) - Betrieb von Starkstromanlagen (VDE-Reihe 0105) - …Bauwesen…Maschinen…Bergbau…Photovolta ...
Stand: 01.02.2013
Dialog: 17840
"Handsackkarren" fallen nicht unter die Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen. Für diese Transportmittel findet das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - Anwendung. Dieses Gesetz gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden.In § 3 ProdSG "Allgemeine Anforderungen an die Bereits ...
Stand: 12.01.2013
Dialog: 17696
Gemäß der BGV A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" und den zugehörigen Durchführungsanweisungen BGV A3-DA hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner da ...
Stand: 08.01.2013
Dialog: 17681
Die Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen vom 17. Mai 2006 - Maschinenrichtlinie - ist zur Beantwortung Ihrer Frage heranzuziehen. Diese Richtlinie gilt für die gemäß Artikel I Absatz 1 Buchstaben a bis f aufgelisteten Erzeugnisse. Kappsägen sind Maschinen im Sinne der v. g. Richtlinie. In Anhang I dieser Richtlinie sind die geltenden "grundlegenden Sicherh ...
Stand: 26.12.2012
Dialog: 17629
Grundsätzlich ist durch eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG in Verbindung mit §§ 3 und 4 der BetrSichV die Arbeitssituation zu bewerten. Entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter sind zu treffen.Auch eine Einzugs- bzw. Fangstelle an einem Laborrührwerk mit "nur" 300 Watt Leistung kann u. U. beim Erfassen von Haaren zu schweren Verletzungen führen. In der Laborrichtlinie (BGI 850- ...
Stand: 12.12.2012
Dialog: 17533
Nein. Das Arbeiten von Leitern ist erfahrungsgemäß gefährlicher als von anderen Arbeitsmitteln aus. Die Benutzung einer Leiter mit drei Stützbeinen ist nicht zulässig und eine solche Leiter wird insofern auch nicht im Handel angeboten. In der BG-Information "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" - BGI 694 vom April 2007, in der aktualisierten Fassung vom Januar 2008 - sind aus ...
Stand: 09.11.2012
Dialog: 17326
Die Frage betrifft nicht nur den Schalter (Stellteil), unabhängig davon, ob dieser elektromechanisch oder elektronisch arbeitet. Vielmehr ist die Funktion „Betriebsartenwahl“ sicherheitstechnisch zu betrachten. Zuerst muss der Maschinenhersteller durch die Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie feststellen, ob ein Fehler in der Funktion (durch den Ausfall einer der Komponenten die diese Funkt ...
Stand: 11.07.2012
Dialog: 16599
In der zur Arbeitsstättenverordnung bekannt gegebenen Arbeitsstättenregel - ASR A1.7 "Türen und Tore" www.baua.de/asr ist unter Abschnitt 5 Auswahl von Türen und Toren bezüglich Torflügeln mit eingebauter Schlupftür folgende Regelung getroffen:5) Bei Torflügeln mit eingebauter Schlupftür darf eine kraftbetätigte Flügelbewegung nur bei geschlossener Schlupftür möglich sein. Die Flügelbewegung muss ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13573
Die beweglichen Teile der Maschine müssen so konzipiert, gebaut und angeordnet sein, dass Gefahren vermieden werden oder - falls weiterhin Gefahren bestehen - mit Schutzeinrichtungen in der Weise versehen sein, dass jedes Risiko durch Erreichen der Gefahrstelle, das zu Unfällen führen kann, ausgeschlossen wird. Siehe dazu http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de/gefaehrdungsfaktoren/mechanisch/ung ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 12814
Sofern durch den Einbau der Rollganges in eine bestehende Maschine keine wesentliche Veränderung vorliegt, so können die formellen Anforderungen der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG unberücksichtigt bleiben.Der Einbau des Rollganges hat unter Beachtung der vom Hersteller gemäß Art. 13 Abs. 1 b) RL 2006/42/EG mitzuliefernden Montageanleitung zu erfolgen. Zudem ist auf Basis Ihrer Risikobeurteilung ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13188
Neben der in der Frage genannten berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 232 http://publikationen.dguv.de/ ist für kraftbetätigte Türen und Tore die gleichnamige ASR A1.7 www.baua.de/asr relevant. Unter Ziffer 8.2 Steuerung mit Selbsthaltung (Impulssteuerung) wird folgendes ausgeführt: (1) Impulsgesteuerte Flügelbewegungen dürfen nur durch die hierfür vorgesehenen Befehlseinrichtungen ausgelöst werde ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13828
Für die Pflichten des Herstellers einer Werkzeugmaschine ist bezüglich der sicherheitstechnischen Anforderungen der Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens entscheidend.Sowohl die alte, bis 28.12.2009 geltende Maschinenrichtlinie 89/37/EG wie die ab dem 31.12.2009 für Maschinen anzuwendende neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG enthalten Anforderungen bezogen auf die beschriebene Gefahr. Unter ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 12957