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Darf ein 17-jähriger Hilfsarbeiter bei der Kanalsanierung eingesetzt werden?

Zur Beantwortung Ihrer Frage ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) heranzuziehen. Gemäß § 2 JArbSchG handelt es sich bei dem 17-jährigen um einen Jugendlichen. Die Beschäftigungsverbote und Einschränkungen für Jugendliche finden sich im zweiten Titel des Gesetzes (§§ 22 ff JArbSchG), insbesondere im § 22.Danach dürfen Jugendliche u. a. nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 28824

Wann ist die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen statthaft? Gibt es Altersgrenzen, die zu beachten sind?

von Kindern - bis auf wenige Ausnahmen - grundsätzlich verboten.Das Beschäftigungsverbot gilt nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist. Die Beschäftigung ist leicht, wenn sie auf Grund ihrer Beschaffenheit und der besonderen Bedingungen, unter denen sie ausgeführt wird,1. die Sicherheit ...

Stand: 16.04.2019

Dialog: 4292

Dürfen Jugendliche (Praktikanten) im Bereich der Pflege von verletzten oder kranken heimischen Wildtieren (Greifvögel, Füchse, Wildschweine, Rehe etc.) eingesetzt werden?

Ein generelles Beschäftigungsverbot im Bereich der Pflege von verletzten oder kranken heimischen Wildtieren besteht nicht. Tiere von denen eine Infektionsgefahr für den Menschen ausgeht, dürfen von Praktikanten aber grundsätzlich nicht betreut werden.Damit die Jugendlichen beim ersten Schritt ins Berufsleben nicht mit Unfallgefahren konfrontiert werden, die sie aus mangelnder Erfahrung ...

Stand: 27.06.2019

Dialog: 13066

Gelten die Beschäftigungsverbote für Jugendliche mit gefährlichen Arbeiten auch für jugendliche Ferienarbeiter?

Gemäß § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, "bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes ausgesetzt sind".Ausgenommen ist "die Beschäftigung Jugendlicher, soweit dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist undder Luftgr ...

Stand: 20.01.2023

Dialog: 18929

Hat ein Jugendlicher, auch wenn kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, einen Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz?

bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen für eine berufliche Ausbildung bzw. Beschäftigung eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung nachweisen, die innerhalb der letzten 14 Monate erfolgt ist. Ohne den Nachweis gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot. Die Kosten für die Untersuchung trägt das Land.Alle anderen Jugendlichen haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der Jugendgesundheitsuntersuchungen - J1 ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 6633

Dürfen Jugendliche an Wochenenden zu Aushilfsarbeiten eingesetzt werden?

Bei der Beschäftigung von Personen zwischen 15 und 18 Jahren (Jugendliche) gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche arbeiten, wobei eine Beschäftigung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt ist.Es gibt bestimmte Ausnahmen von diesem Beschäftigungsverbot. So ist eine Beschäftigung an Samstagen ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 361

Ab welchem Lebensalter dürfen Schülerinnen und Schüler an Schülerpraktika in Chemielaboratorien in Hochschulen oder in der Industrie teilnehmen?

, gibt es eine Ausnahmemöglichkeit für die Beschäftigungseinschränkungen aus § 22 Abs. 1 Nr. 3 bis 7 JArbSchG soweit dieses zur Erreichung des Ausbildungszieles notwendig und unter den Bedingungen, dass unter dem Schutz einer fachkundigen Aufsicht gearbeitet wird und soweit der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen unterschritten wird. Es müssen jedoch auch alle weiteren Beschäftigungsverbote ...

Stand: 17.11.2023

Dialog: 18123

Dürfen Jugendliche in Gaststätten mit dem Ausschank von Alkohol beschäftigt werden?

werden. Bei einer Beschäftigung an Sonntagen soll jeder zweite Sonntag frei bleiben, mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben.Darüber hinaus dürfen Jugendliche bei dieser Art der Tätigkeit nicht sittlichen Gefahren ausgesetzt sein bzw. die physische oder psychische Leistungskraft im Sinne § 22 JArbSchG darf nicht überfordert werden. Zudem gilt nach § 25 JArbSchG ein Beschäftigungsverbot ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 3538

Dürfen Jugendliche im Rahmen des freiwilligen sozialen Jahres in einer Klinik, z. B. für grundpflegerische Tätigkeiten, eingesetzt werden?

Ihre Frage läßt sich nicht allgemein beantworten. Es ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Dabei sind die folgenden Randbedingungen zu beachten:Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse von Jugendlichen, nicht nur für das Ausbildungsverhältnis. Auch im freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) sind daher die Anforderungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes einzuh ...

Stand: 09.07.2019

Dialog: 19615

Darf ein 15-jähriger beim Schulpraktikum mit Gefahrstoffen umgehen?

Für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahre, die an einem Schülerbetriebspraktikum teilnehmen, und für Jugendliche unter 18 Jahren, die sich in einer Ausbildung oder einem Beschäftigungsverhältnis befinden, gelten die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG. Dies gilt insbesondere für die arbeitszeitlichen Beschränkungen und Beschäftigungsverbote für gefährliche Arbeiten im Sinne ...

Stand: 31.07.2023

Dialog: 12856

Darf ich einen Dreizehnjährigen mit der Auslieferung von Arzneimitteln beschäftigen?

Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen darüber hinaus in den Ferienzeiten. Während der Schulferien ist eine Beschäftigung von Schülern und Schülerinnen, die mindestens 15 Jahre alt sind, für die Dauer von vier Wochen in einem Kalenderjahr unter Beachtung der für Jugendliche geltenden Beschäftigungsverbote und -beschränkungen des JArbSchG erlaubt.Weitergehende Informationen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ...

Stand: 25.04.2019

Dialog: 4801

Gibt es für Jugendliche, die für Schülerpraktika in Kindergärten eingesetzt werden, nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Tätigkeitsverbote bzw. Einschränkungen?

über den Kinderarbeitsschutz.Neben der praktischen Arbeit im Betrieb sollen den Praktikanten auch Informations- und Beobachtungsmöglichkeiten geboten werden. Bei der Beschäftigung von Praktikanten, die jünger als 18 Jahre sind, müssen bei der praktischen Arbeit die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beachtet werden! Demnach dürfen sie grundsätzlich nicht mit solchen Arbeiten beschäftigt ...

Stand: 29.11.2023

Dialog: 6259