Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 14 von 14 Treffern

Darf ein 17-jähriger Hilfsarbeiter bei der Kanalsanierung eingesetzt werden?

Zur Beantwortung Ihrer Frage ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) heranzuziehen. Gemäß § 2 JArbSchG handelt es sich bei dem 17-jährigen um einen Jugendlichen. Die Beschäftigungsverbote und Einschränkungen für Jugendliche finden sich im zweiten Titel des Gesetzes (§§ 22 ff JArbSchG), insbesondere im § 22.Danach dürfen Jugendliche u. a. nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 28824

Dürfen Jugendliche sonntags Zeitungen austragen

Nein; an Sonntagen dürfen Jugendliche keine Zeitungen austragen. Die am Sonntag zulässigen Arbeiten sind in § 17 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz abschließend aufgeführt.  ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 703

Dürfen 17-jährige Schülerinnen und Schüler auf einem indoor-Spielplatz bis 19.00 Uhr Kinder betreuen ?

Es bestehen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG keine Bedenken, wenn 17-jährige Schülerinnen oder Schüler, die die Vollzeitschulpflicht von 10 Jahren erfüllt haben, bis 19.00 Uhr beschäftigt werden.Nach § 14 JArbSchG sind Jugendlichen Tätigkeiten bis 20.00 Uhr erlaubt. Es spricht auch grundsätzlich nichts dagegen, wenn Personen dieser Altersgruppe gelegentlich Kinder beaufsichtigen ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 2204

Darf eine 17-jährige Auszubildende bei Personalengpässen in der Produktion an den Maschinen eingesetzt werden?

Jugendliche dürfen nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG nur mit den dort unter Punkt 3 - 7 genannten Arbeiten beschäftigt werden, wenn die Arbeiten zum Erreichen des Ausbildungszieles notwendig ist und ihr Schutz durch einen Fachkundigen gewährleistet ist.Im Kommentar Zmarzlig/Anzinger Jugendarbeitsschutzgesetz ist z.B. das Verbot der Beschäftigung mit Lichtbogen- und Gasschweißen expliz ...

Stand: 23.05.2019

Dialog: 10996

Darf eine 17-jährige bis 3.00 Uhr nachts in einer Gaststätte arbeiten?

. Eine dieser Ausnahmen erlaubt die Beschäftigung von Jugendlichen im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22.00 Uhr. Die Beschäftigung der in der Frage angesprochenen 17-jährigen bis 3.00 Uhr ist somit verboten.Der Gastwirt begeht im vorliegenden Fall eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 30.000 EUR geahndet werden kann (§ 58 Abs.1 JArbSchG). Inwieweit der Vater rechtlich belangt ...

Stand: 04.10.2023

Dialog: 1910

Muss ein Jugendlicher, der bei Ausbildungsvertragsabschluss noch 17 Jahre alt ist, aber bei Aufnahme der Tätigkeit bereits 18 ist, dennoch zur Erstuntersuchung?

Im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) findet sich bezüglich der Erstuntersuchung folgende Regelung:"§ 32 Erstuntersuchung (1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn 1. er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und 2. dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt. (2) Ab ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 28626

Darf meine Tochter, 17 Jahre alt, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegt, um 21.00 Uhr in einer Gaststätte bedienen ?

Ja; Schüler, die die Vollzeitschulpflicht (in Nordrhein-Westfalen 10 Jahre) erfüllt haben, sind Jugendliche i. S. d. § 2 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Für sie gelten -ungeachtet der Beanspruchung durch die Schule- die Vorschriften über die Arbeitszeit der Jugendlichen. Gemäß § 14 Abs. 2 (Nachtruhe) ist eine Beschäftigung bis 22.00 Uhr möglich.Weitere Informationen zur Beschäftigung ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 708

Brauchen wir für Dreharbeiten mit einem 17-jährigen Darsteller, der die 12. Klasse besucht, keinen behördlichen Antrag stellen, da er nicht mehr vollschulzeitpflichtig ist?

Nach § 14 Abs. 7 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG  ist die Beschäftigung Jugendlicher bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen (...) bis 23:00 Uhr erlaubt. Eine Ausnahmegenehmigung ist demnach nicht notwendig.Hinweise:Nach § 2 JArbSchG gilt jemand als Jugendlicher im Sinne des Gesetzes, wenn er  15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeit ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 23966

Dürfen Jugendliche in einem ambulanten Pflegedienst an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen beschäftigt werden?

Nein, die Jugendlichen dürfen nicht an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen im ambulanten Pflegedienst beschäftigt werden.Begründung:Jugendliche dürfen an Samstagen und Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden. Zulässig ist eine Beschäftigung nur, wenn die Ausnahmetatbestände gemäß § 16 Abs. 2 und § 17 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) erfüllt sind. Die Ausnahme der Samstags- bzw ...

Stand: 20.02.2020

Dialog: 43064

Fällt ein Auszubildender mit 18 Jahren noch unter das Jugendarbeitsschutzgesetz?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt u.a. für die Beschäftigung von Personen in der Berufsausbildung, die noch nicht 18 Jahre alt sind (§ 1 Abs. 1 Ziffer 1 JarbSchG). Sobald ein Jugendlicher 18 Jahre (Vollendung des 18. Lebensjahres) alt wird, gilt für ihn das JArbSchG nicht mehr, auch wenn er sich noch in der Berufsausbildung befindet. Eine Ausnahme ist in § 9 Abs. 1 Nr. 1 JArbSchG für d ...

Stand: 14.01.2025

Dialog: 2290

Darf ich als Arbeitgeber einen 16 Jahre alten, vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen in einem Kino bis 21.00 Uhr Eintrittskarten verkaufen lassen?

Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) Anwendung. Die Beschäftigung von Kindern -und somit auch dieses Jugendlichen- im Verkauf von Eintrittskarten ist nicht zulässig.Ein Jugendlicher, der der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegt, darf nur bis 20.00 Uhr beschäftigt werden.Weitere Infor ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 701

Darf ein Jugendlicher, der nicht mehr der Schulpflicht unterliegt, nach einer 5-Tage-Schulwoche am Wochenende noch arbeiten?

werden. Dabei ist zu beachten, dass er nur mit den im § 16 und § 17 JArbschG genannten Arbeiten und nur zu den benannten Zeiten beschäftigt werden darf.Schüler (nicht Berufsschüler!), die der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegen, dürfen ebenfalls an fünf Tagen arbeiten. Sie dürfen z. B. von Mittwoch bis Sonntag arbeiten. Sie dürfen aber auch fünf Tage zur Schule gehen und dann nur Samstags ...

Stand: 10.07.2019

Dialog: 22208

Darf ein 16-jähriger, der noch vollzeitschulpflichtig ist, mittwochs und sonntags Anzeigenblätter für jeweils 2,5 bis 3 Stunden verteilen?

Beschäftigung generell verboten (s. § 17 JArbSchG). ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 29271

Dürfen Jugendliche in Gaststätten mit dem Ausschank von Alkohol beschäftigt werden?

. zum Zweck einer Berufsausbildung nicht verboten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die bestehenden arbeitszeitlichen Beschränkungen und die Ruhepausenregelung der §§ 8, 11, 13, 14, 15, 16, 17 und 18 JArbSchG beachtet werden. Das bedeutet konkret, Jugendliche dürfen nur an 5 Tagen in der Woche 40 Stunden und längstens 8 Stunden täglich sowie nicht vor 06.00 Uhr und nicht nach 22.00 Uhr beschäftigt ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 3538