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Ist die Beschäftigung von Schülern, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, am Wochenende zulässig?

zu beachten: Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten.Nach Beendigung der Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden. Ein Schulbeginn vor Ende dieser Zeitspanne ist hiervon nicht betroffen.Den Jugendlichen müssen im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Pausen ...

Stand: 18.11.2022

Dialog: 42755

Muss mein Sohn eine Erstuntersuchungsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen, wenn er im Betrieb Ferienarbeit durchführt?

Nein, für eine nur geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind, ist eine Erstuntersuchung nicht erforderlich (siehe § 32 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)).Weiterführende Informationen zum Thema "Ferienarbeit" bietet die Arbeitsschutzverwaltung NRW unte ...

Stand: 03.07.2024

Dialog: 710

Was ist bei der Beschäftigung von Kindern im Betriebspraktikum zu beachten?

Es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch keine 15 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.Die Beschäftigung von Kinder ist verboten (§ 5 Abs.1 JArbSchG). Es gibt Ausnahmen von diesem Verbot, u.a. für Betriebspraktika während der Vollzeitschulpflicht (§§ 5 Abs.2- ...

Stand: 11.11.2024

Dialog: 42234

Dürfen Jugendliche in einem ambulanten Pflegedienst an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen beschäftigt werden?

Nein, die Jugendlichen dürfen nicht an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen im ambulanten Pflegedienst beschäftigt werden.Begründung:Jugendliche dürfen an Samstagen und Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden. Zulässig ist eine Beschäftigung nur, wenn die Ausnahmetatbestände gemäß § 16 Abs. 2 und § 17 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) erfüllt sind. Die Ausnahme der Samstags- bzw ...

Stand: 20.02.2020

Dialog: 43064

Welche Arbeitsschutzmaßnahmen müssen für Kinder und Jugendliche bei Handwerksarbeiten (Umgang mit elektr. Beriebsmittel) in einem Sommerlager beachtet werden?

Die Teilnahme an einem Sommerlager von Jugendlichen begründet in der Regel kein Arbeitsverhältnis, so dass hier relevante Arbeitsschutzvorschriften des Arbeitsschutzgesetzes oder des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) nicht greifen.Im Rahmen der Organisation eines Sommerlagers haben die Organisatoren und Betreuer umfangreiche Sicherheitspflichten. Konkret ist dies in der Aufsichtspflicht der B ...

Stand: 15.05.2019

Dialog: 8042

Brauchen wir für Dreharbeiten mit einem 17-jährigen Darsteller, der die 12. Klasse besucht, keinen behördlichen Antrag stellen, da er nicht mehr vollschulzeitpflichtig ist?

Nach § 14 Abs. 7 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG  ist die Beschäftigung Jugendlicher bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen (...) bis 23:00 Uhr erlaubt. Eine Ausnahmegenehmigung ist demnach nicht notwendig.Hinweise:Nach § 2 JArbSchG gilt jemand als Jugendlicher im Sinne des Gesetzes, wenn er  15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeit ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 23966

Wie definiert sich das im Jugendarbeitsschutzgesetz genannte Verkehrswesen?

Im Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht wird zu Ihrer Frage ausgeführt:"Zum Verkehrswesen (S. 1 Nr. 3) zählen alle öffentl. und privaten gewerbl. und nicht gewerbl. Betriebe, die Personen, Waren oder Nachrichten in irgendeiner Art befördern, einschl. ihrer Hilfs- und Nebenbetriebe (BVerwG 7.4.1983 NVwZ 1984, 374; OLG KA 14.1.1983 AP JArbSchG § 16 Nr. 1). Beispiele: Eisenbahn-, Straßenbahn ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 30570

Darf ein Jugendlicher, der nicht mehr der Schulpflicht unterliegt, nach einer 5-Tage-Schulwoche am Wochenende noch arbeiten?

werden. Dabei ist zu beachten, dass er nur mit den im § 16 und § 17 JArbschG genannten Arbeiten und nur zu den benannten Zeiten beschäftigt werden darf.Schüler (nicht Berufsschüler!), die der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegen, dürfen ebenfalls an fünf Tagen arbeiten. Sie dürfen z. B. von Mittwoch bis Sonntag arbeiten. Sie dürfen aber auch fünf Tage zur Schule gehen und dann nur Samstags ...

Stand: 10.07.2019

Dialog: 22208

Darf ich als Arbeitgeber einen 16 Jahre alten, vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen in einem Kino bis 21.00 Uhr Eintrittskarten verkaufen lassen?

Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) Anwendung. Die Beschäftigung von Kindern -und somit auch dieses Jugendlichen- im Verkauf von Eintrittskarten ist nicht zulässig.Ein Jugendlicher, der der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegt, darf nur bis 20.00 Uhr beschäftigt werden.Weitere Infor ...

Stand: 02.06.2025

Dialog: 701

Darf ein 16-jähriger, der noch vollzeitschulpflichtig ist, mittwochs und sonntags Anzeigenblätter für jeweils 2,5 bis 3 Stunden verteilen?

Ihre Frage ist mit Nein zu beantworten.Begründung:Regelungen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG getroffen.Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist oder noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt. Somit handelt es sich bei dem 16-jährigen um ein Kind i.S. des JArbSchG.Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Kindern ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 29271

Mein Sohn möchte in den Ferien zwei Wochen in einem Restaurant arbeiten. Bis wie viel Uhr darf er abends arbeiten?

werden. Nach § 14 JArbSchG dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden, Jugendliche über 16 Jahren dürfen in Gaststätten bis 22 Uhr arbeiten.Umfangreiche Informationen zum Jugendarbeitsschutz finden Sie z.B. beim MAGS NRW. ...

Stand: 10.01.2025

Dialog: 19047

Dürfen Jugendliche in Gaststätten mit dem Ausschank von Alkohol beschäftigt werden?

. zum Zweck einer Berufsausbildung nicht verboten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die bestehenden arbeitszeitlichen Beschränkungen und die Ruhepausenregelung der §§ 8, 11, 13, 14, 15, 16, 17 und 18 JArbSchG beachtet werden. Das bedeutet konkret, Jugendliche dürfen nur an 5 Tagen in der Woche 40 Stunden und längstens 8 Stunden täglich sowie nicht vor 06.00 Uhr und nicht nach 22.00 Uhr beschäftigt ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 3538

Dürfen Jugendliche bei Festen (z.B. Strassenfest, Veranstaltungen von Vereinen) Alkohol ausschenken?

) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfenBier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder ...

Stand: 29.06.2023

Dialog: 5829

Darf ich einen Dreizehnjährigen mit der Auslieferung von Arzneimitteln beschäftigen?

vor einer Beschäftigungsaufnahme auch bei bereits 16 Jahre alten Schülerinnen und Schülern stets nach der Erfüllung der Vollzeitschulpflicht erkundigen. In Zweifelsfällen kann die Vorlage einer Schulbescheinigung für Klarheit sorgen.Ausnahmen vom Grundsatz des Verbots der Kinderarbeit sind in einem eng begrenzten Rahmen nach der zum JArbSchG erlassenen Kinderarbeitsschutzverordnung erlaubt. Demnach können Kinder über 13 Jahren ...

Stand: 25.04.2019

Dialog: 4801