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Die Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht an den Stopptaster finden sich in Anhang 3 der DGUV Information 205-026 "Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen". Hier gibt es jedoch keine Information, ob dieser Taster im oder vor dem Raum installiert werden soll. Nach A 3.6 gilt, dass um über die Farbgebung auch die betreffende Funktion kenntlich zu machen, ...
Stand: 27.03.2020
Dialog: 4379
, Alarmierungseinrichtungen, Rauch- und Wärmeabzüge) - an eine Sicherheitsstromversorgungsanlage anzuschließen, die bei Ausfall der allgemeinen Spannungsversorgung den Betrieb der Sprinkleranlage (insbesondere der Pumpe) übernimmt. Die technische Auslegung richtet sich nach VDE 0100 Teil 560 "Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1.000 V - Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel; Elektrische ...
Stand: 15.09.2015
Dialog: 3923
Die Regelungen finden sich in der ASR A2.2 (Arbeitsstättenrichtlinie "Maßnahmen gegen Brände") Dort wird unter Punkt 4 beschrieben, mit welchen Löschmitteln die Grundausstattung zu erfolgen hat Es könnte also beispielsweise. auch Löschmittel, dass ausschliesslich zur Brandklasse A gehört (wässerige Lösung), geeignet sein. Zur Grundausstattung zählen allerdings nur Handfeuerlöscher, die mindestens ...
Stand: 09.06.2017
Dialog: 29478
Die zitierte DGUV Regel 110-007 findet für Aufzugsmaschinenräume keine Anwendung, da diese ihren Anwendungsbereich bei Errichtung, Betrieb, Wartung und Instandhaltung von Getränkeschankanlagen hat.Der Fachbereich der DGUV Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz der Unfallkasse Baden-Württemberg hat zum Einsatz von CO2-Feuerlöschern in Räumen eine Stellungnahme verfasst. Hierin heißt ...
Stand: 25.10.2018
Dialog: 42479
) mit einer geeigneten Anzahl von Feuerlöschern wird empfohlen, im Informatikraum geeignete Feuerlöscher (CO2) zur Brandbekämpfung bereitzuhalten. Hinweis: EDV-Anlagen und elektrische Anlagen sollten nur mit Kohlendioxidlöschern (CO2-Löscher) gelöscht werden. Die Zugangswege der Feuerlöschgeräte müssen gekennzeichnet und stets frei gehalten werden. Jeder Löscher muss übersichtlich angebracht sein. Siehe hierzu die ASR ...
Stand: 15.09.2015
Dialog: 7855
typischen Geruch aufweisen, zu odorieren. Bei anderen Löschgasen kann eine Odorierung im Einzelfall sinnvoll sein.HinweisMit einer Gefährdung von Personen durch Austreten und Ansammeln von Löschgas in gefährlicher Konzentration muss insbesondere in tiefer gelegenen oder schlecht belüfteten Räumen sowie in Gruben von Pressen und Walzstraßen oder Kellern von hydraulischen Anlagen gerechnet werden.Der ...
Stand: 23.02.2021
Dialog: 43090
, Leistungsanforderungen und Prüfungen“ sind zu beachten. In Laboratorien müssen zur Brandbekämpfung tragbare Feuerlöschgeräte vorhanden sein. Siehe auch BG-/GUV-Regel „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“ (BGR 133/GUV-R 133). Für die Ausrüstung von Laboratorien mit stationären Feuerlöschanlagen können Anlagen mit Speziallöschmitteln, wie etwa bestimmten perfluorierten Alkylverbindungen, vorteilhaft ...
Stand: 20.10.2014
Dialog: 22121
-LV 35- Nr. A 2.1 und A 2.3 zur BetrSichV).Löschanlagen können auch überwachungsbedürftige Anlagen darstellen bzw. enthalten (z. B. der Löschmittelbehälter als Druckgerät). Gemäß der Einstufung ergibt sich dann ein Prüferfordernis durch eine befähigte Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle (vergl. §§ 15, 16, 17 BetrSichV).Für ortsfeste Löschanlagen in Sonderbauten (Versammlungsstätten ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 14535
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen, in regelmäßigen Abständen sachgerecht warten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.Eine konkretere Regelung ist in der ASR A2.2 "Maßnahmen ...
Stand: 05.03.2021
Dialog: 43481
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), in Ihrem Fall die ASR A2.2, konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Bei Einhaltung der technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den ...
Stand: 18.09.2015
Dialog: 21941
sowie der Aufbewahrungsorte der Mittel zur Ersten Hilfe erfolgt nach Anlage 1 Punkt 4 der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“. Erste-Hilfe-Räume sind mit dem Rettungszeichen E003 „Erste Hilfe“ zu kennzeichnen." ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 43473
sein, wenn bei ihrem Einsatz Gefahren für die Beschäftigten auftreten können." Der Arbeitgeber hat gemäß der ArbStättV dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Weiter hat der Arbeitgeber die Arbeitsstätte instand zu halten und dafür zu sorgen, dass festgestellte Mängel unverzüglich ...
Stand: 17.09.2015
Dialog: 15587
geschützt aufge-stellt sind, z. B. durch Schutzhauben, Schränke, Anfahrschutz; dies kann z. B. bei Tankstellen, in Tiefgaragen oder nicht allseitig umschlossenen baulichen Anlagen erforderlich sein,- Feuerlöscher so angebracht sind, dass diese ohne Schwierigkeiten aus der Halterung entnommen werden können; für die Griffhöhe haben sich 0,80 m bis 1,20 m als zweckmäßig erwiesen,- die Standorte ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 22352
Die Verwendung von Feuerlöschern der Brandklasse AB, also Schaum-Feuerlöschern, zur Grundaussttung ist nicht zwingend vorgeschrieben. In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2, hier also "Maßnahmen gegen Brände", sind in Tabelle 1 die Brandklasen beschrieben. Nachdem diese festgestellt wurden, ist in Tabelle 2 die Zuordnung des Löschvermögens zu den Löschmitteleinheiten zu erkennen. Als ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 26538
".In Punkt 4.1 der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" werden die Brandklassen der Feuerlöscheinrichtungen näher beschrieben.Unter dem Punkt 5.2 ist noch folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat Feuerlöscheinrichtungen nach Art und Umfang der im Betrieb vorhandenen brennbaren Stoffe, der Brandgefährdung und der Grundfläche der Arbeitsstätte in ausreichender Anzahl bereitzustellen. Für die Ermittlung ...
Stand: 11.02.2019
Dialog: 42574