Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 12 von 12 Treffern

Muss der Arbeitgeber die Telearbeitsplätze seiner Mitarbeiter auf seine Kosten mit entsprechendem Mobiliar ausstatten?

ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 28775

Wie muss ein Arbeitgeber ein Homeoffice ausstatten, wenn er entscheidet, die Büroarbeitsplätze alternierend zu belegen, so dass immer eine Person im Büro und eine von zu Hause aus arbeitet?

festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person ...

Stand: 10.11.2020

Dialog: 43264

Handelt es sich bei 1-4 Tagen pro Monat Arbeit von zu Hause schon um Telearbeit und sind die gleichen Vorgaben zu erfüllen?

. Deshalb wird der Anwendungsbereich der Verordnung in Bezug auf Telearbeitsplätze im Wesentlichen auf Anforderungen für Bildschirmarbeitsplätze beschränkt. Dabei steht die Einrichtung und Ausstattung des Bildschirmarbeitsplatzes mit Mobiliar, sonstigen Arbeitsmitteln und Kommunikationsgeräten im Vordergrund. ... „Mobiles Arbeiten“ (gelegentliches Arbeiten von zuhause aus oder während der Reisetätigkeit, Abrufen von Emails ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 30563

Muss sich der Arbeitgeber bei der Einrichtung eines Telearbeitsplatzes vor Ort davon überzeugen, dass die Elektroinstallation im häuslichen Umfeld unbedenklich ist?

wird diesbezüglich ausgeführt:"Der Arbeitgeber hat aber nur begrenzte Rechte und Möglichkeiten, die Arbeitsumgebung im Privatbereich zu beeinflussen. Deshalb wird der Anwendungsbereich der Verordnung in Bezug auf Telearbeitsplätze im Wesentlichen auf Anforderungen für Bildschirmarbeitsplätze beschränkt. Dabei steht die Einrichtung und Ausstattung des Bildschirmarbeitsplatzes mit Mobiliar, sonstigen Arbeitsmitteln ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 28335

Eine Firma schickt alle Mitarbeiter auf Dauer ins Home-Office (Telearbeit), was ist zu beachten?

Die Begriffe Homeoffice und Telearbeit werden häufig synonym verwandt, dabei gibt es Unterschiede, z.B. in der Ausstattung des Arbeitsplatzes und der zeitlichen Perspektive.Der Begriff Homeoffice ist rechtlich bisher nur in der zeitlich befristeten SARS-CoV-2- Arbeitsschutzregel (in Nr.2.2) als Form der mobilen Arbeit definiert. Sie ist demnach zeitlich befristet. In der Nr. 4.2.4 der SARS-CoV-2 ...

Stand: 10.02.2020

Dialog: 43357

Muss der Arbeitgeber einem Mitarbeiter im Homeoffice (Bildschirmarbeitsplatz) alle Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen?

dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 28836

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für "Mobiles Arbeiten"?

eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 29501

Muss der Arbeitgeber Beschäftigten im Homeoffice einen Feuerlöscher und einen Verbandkasten zur Verfügung stellen?

von dem im Betrieb abweicht. Die in Satz 1 genannten Vorschriften gelten, soweit Anforderungen unter Beachtung der Eigenart von Telearbeitsplätzen auf diese anwendbar sind."Da der Arbeitgeber aber prinzipiell eine gesetzliche Fürsorgepflicht und Verantwortung für die Sicherheit und die Gesundheit seiner Beschäftigten hat, empfehlen wir im Rahmen der Unterweisung (§ 6 ArbStättV) auf die Sinnhaftigkeit ...

Stand: 16.08.2021

Dialog: 28379

Muss der Arbeitgeber bei Telearbeit eine Gefährdungsbeurteilung vor Ort durchführen?

In der Begründung der Bundesrat Drucksache (Auszüge befinden sich ab Seite 46 ff. in der Broschüre des BMAS) zur Arbeitsstättenverordnung ist u. a. folgendes nachzulesen:"...Es gelten künftig für Telearbeitsplätze daher nur die Anforderungen des § 3 (Gefährdungsbeurteilung) bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes, der § 6 (Unterweisung) und die Nummer 6 ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 28278

Muss der Arbeitgeber an einem Heimarbeitsplatz (Bildschirmarbeitsplatz) einen Feuerlöscher installieren?

- oder Dienstvereinbarung geregelt, welche Arbeitsmittel an einem Tele- oder Home Office Arbeitsplatz benötigt werden.Für Tele- oder Home Office Arbeitsplätze sind in der Regel gegenüber den üblichen baurechtlichen Anforderungen in Bezug auf die private Wohnung keine weitergehenden Maßnahmen des Brandschutzes oder der Ersten Hilfe erforderlich.Die Entscheidung darüber muss aber letztlich der Arbeitgeber im Rahmen ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 25951

Müssen auch die Bürogeräte der Außendienstmitarbeiter im Home-Office regelmäßig durch einen Sachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft werden?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln (§ 1 BetrSichV). Die genannten Bürogeräte sind gemäß § 2 Abs.1 BetrSichV Arbeitsmittel. Somit gelten für diese Geräte die Anforderungen der BetrSichV und sie unterliegen den entsprechenden (Prüf-)Vorschriften (§ 14 BetrSichV). Der Arbeitgeber hat Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen sowie die Fristen ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 28630

Müssen im Homeoffice die von Beschäftigten bereitgestellten Arbeitsmittel einer regelmäßigen Prüfung durch den Arbeitgeber unterzogen werden?

von Arbeitsmitteln.In § 5 Abs. 1 BetrSichV „Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel“ heißt es:(1) Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. …. .(2) Der Arbeitgeber darf Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stellen und verwenden lassen, wenn sie Mängel ...

Stand: 10.02.2025

Dialog: 43516