Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 11 von 11 Treffern

Fallen Arbeitsplätze an Bildschirmen zur Überwachung einer NC-Maschine unter die Arbeitsstättenverordnung?

mit Bildschirmgeräten vor, der kein Bildschirmarbeitsplatz ist?Antwort:"Nur für ganz bestimmte Arbeitsplätze ist der Anwendungsbereich hinsichtlich der Geltung der Nummer 6 „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen“ des Anhangs der ArbStättV eingeschränkt. Dazu gehören „Bedienerplätze von Maschinen“.Dies sind Arbeitsplätze mit einer Daten- oder Messwertanzeigevorrichtung, die zur unmittelbaren Benutzung ...

Stand: 21.05.2024

Dialog: 1144

Gilt die Arbeitsstättenverordnung auch für die Besucherplätze von Internetcafes?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die Besucherplätze von Internetcafes, allerdings für die Arbeitsplätze der dort Beschäftigten. ...

Stand: 24.03.2017

Dialog: 1688

Ab welcher Mindestbeschäftigungszeit ist ein Bildschirmarbeitsplatz als solcher einzustufen?

Für Bildschirmarbeitsplätze ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang und hier speziell die Anforderungen der Ziffer 6 anzuwenden. In § 2 ArbStättV finden sich u. a. folgende Definitionen:"...(3) Arbeitsräume sind die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind.(4) Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit ...

Stand: 27.08.2019

Dialog: 13505

Müssen in einer Beratungsstelle für Arbeitslose die den Kunden angebotenen Bildschirme der Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung entsprechen?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist dann anzuwenden, wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Kunden einer Beratungsstelle fallen nicht unter den Begriff des Arbeitnehmers und somit nicht unter die ArbStättV. Die Räumlichkeiten sind entsprechend den Anforderungen des Baurechtes zu errichten und zu betreiben. Für die Beschäftigten in der Beratungsstelle muss der Arbeitgeber die Arbeitsplätze ...

Stand: 24.03.2017

Dialog: 12103

Ist die Bedienung des Smartphones (ca 1 Std/Tag) als Tätigkeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung zu sehen?

für die ortsveränderliche Verwendung, die nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz verwendet werden" Die allgemeinen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind jedoch für diese Arbeitsmittel (Smartphone) anzuwenden. Für die Smartphones der Beschäftigten im Innendienst gilt hingegen die ArbStättV, da Sie an einem Arbeitsplatz verwendet werden. Im Anhang ...

Stand: 27.03.2017

Dialog: 22731

Betrifft die neue ASR A6 auch das klassische mobile Arbeiten mit Laptop zu Hause?

Nein, die ASR A6 muss hier nicht angewendet werden.Dem Abschnitt 2 "Anwendungsbereich" der ASR A6 ist Folgendes zu entnehmen:"(1) Diese ASR gilt für:1. die ortsgebundene Verwendung von Bildschirmgeräten, einschließlich tragbarer Bildschirmgeräte, an Arbeitsplätzen in Arbeitsstätten (Bildschirmarbeitsplätze) sowie an Telearbeitsplätzen und2. die regelmäßige ortsveränderliche Verwendung tragbarer ...

Stand: 10.09.2024

Dialog: 44015

Fällt ein Touchscreen-Bildschirm an Kassenarbeitsplätzen unter die Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung?

von Bildschirmarbeitsplätzen fest. Anhang 6.3 enthält die Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundenen Verwendung an Arbeitsplätzen. Dort wird in Absatz (3) gefordert, dass alternative Eingabemittel (zum Beispiel Eingabe über den Bildschirm, Spracheingabe, Scanner) nur eingesetzt werden dürfen, wenn dadurch die Arbeitsaufgaben leichter ausgeführt werden können und keine zusätzlichen Belastungen ...

Stand: 01.08.2019

Dialog: 42788

In welchen Punkten grenzen sich Registrierkassen von Bildschirmarbeitsplätzen ab?

Im Anhang 6 zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen beschrieben. Bildschirmarbeitsplätze sind gemäß der Definition im § 2 Abs. 5 ArbStättV "Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind." Bildschirmgeräte wiederum sind "Funktionseinheiten, zu denen ...

Stand: 03.09.2019

Dialog: 42827

Muss beim Einsatz mobiler Geäte (MDE-Scanner, Handy etc.) eine arbeitsmedizinische Vorsorge der Sehkraft angeboten werden?

, da von anderen Bestandteilen von Bildschirmgeräten weitere Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz ausgehen können. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang zum Beispiel die zusätzliche Wärmeentwicklung und mögliche Lärmbelastungen durch die Lüfter zur Kühlung der Komponenten im Computergehäuse oder im Netzteil sowie zum Beispiel Emissionen aus Druckern in die Luft am Arbeitsplatz. Von daher ergeben ...

Stand: 07.08.2023

Dialog: 28732

Können bei ausschließlich kurzzeitig genutzten Bildschirmarbeitsplätzen geringere Schutzmaßnahmen, wie z. B. verringerte Tischbreite oder ein Konferenzstuhl anstatt eines Bürostuhls, angesetzt werden?

und Blendungen sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere der ASR A6 "Bildschirmarbeit".Dem Abschnitt 2 "Anwendungsbereich" der ASR A6 ist Folgendes zu entnehmen:"(1) Diese ASR gilt für: 1. die ortsgebundene Verwendung von Bildschirmgeräten, einschließlich tragbarer Bildschirmgeräte, an Arbeitsplätzen in Arbeitsstätten ...

Stand: 15.07.2024

Dialog: 43974

Gibt es Vorschriften, in denen die Nutzungsdauer von Bürostühlen festgelegt ist?

Ein Bürostuhl ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Danach darf der Arbeitgeber den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitstellen, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind (§ 4 BetrSichV).Grundsätzlich ist jedes Arbeitsmittel somit ...

Stand: 24.03.2023

Dialog: 15164