Ergebnisse 1 bis 13 von 13 Treffern
. der gesicherte Bereich so gestaltet und bemessen sein, dass sich kein Rückstau bilden kann und alle über den Fluchtweg flüchtenden Personen ohne Gefahren, z.B. durch Verkehrswege oder öffentliche Straßen, aufgenommen werden können. (…)[…]"Die von Ihnen beschriebene "Löschwasserrückhaltebarriere" ist ein solches Hindernis (bzw. Gefahr) und darf demzufolge nicht dauerhaft vor Notausgängen installiert ...
Stand: 06.06.2024
Dialog: 19574
Gefahren, z. B. durch Verkehrswege oder öffentliche Straßen, aufgenommen werden können. Die Beleuchtungsstärke in diesen Bereichen einschließlich der außen angebrachten Treppen und der Sammelstellen muss mindestens 1 lx betragen. Auf die Begrenzung der Blendung ist zu achten. Dabei sind auch die Beleuchtungsanlagen in der Umgebung zu berücksichtigen.Hinweis:Die Beleuchtungsstärke ist in einer Höhe ...
Stand: 17.10.2023
Dialog: 43837
bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Dort ist unter dem Punkt 7 u. a. ausgeführt:"7 Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen (1) Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen ...
Stand: 09.03.2023
Dialog: 28704
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können.Konkretisiert werden die Anforderungen ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 28666
Gemäß § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber "dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können." Im Anhang der ArbStättV steht ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 16044
(ArbStättV) beschreibt zu den Eigenschaften und Anforderungen von Fluchtwegen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden müssen, damit sie jederzeit benutzbar sind. Dabei hat der Arbeitgeber Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten sich bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können (§ 4 Abs. 4 ArbStättV).Weiter heißt es im Anhang ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 42190
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber u. A. nach § 4 Abs. 4 Vorkehrungen zu treffen, dass Beschäftigte sich bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.Inwieweit ein Nebenfluchtweg ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 13259
, in dem Personen vorübergehend vor einer unmittelbaren Gefahr für Leben und Gesundheit geschützt sind. Als gesicherte Bereiche innerhalb von Gebäuden gelten insbesondere benachbarte Brandabschnitte und notwendige Treppenräume nach dem Bauordnungsrecht. Als gesicherter Bereich außerhalb von Gebäuden können z. B. Außentreppen, begehbare Dachflächen oder offene Gänge gelten, wenn diese im Gefahrenfall ausreichend ...
Stand: 02.10.2024
Dialog: 43722
und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können."Nach Punkt 1.7 (7) des Anhang der ArbStättV müssen kraftbetätigte Türen und Tore sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass siea) ohne Gefährdung der Beschäftigten bewegt ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 16513
Gemäß § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber "dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können."Im Anhang der ArbStättV steht ...
Stand: 17.04.2025
Dialog: 44103
Folgendes:Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 3302
führen (vgl. ASR A2.3 Punkt 3.6 Ausgabe: 08/2007 zuletzt geändert 2017). Ein gesicherter Bereich ist ein Bereich, in dem Personen vorübergehend vor einer unmittelbaren Gefahr für Leben und Gesundheit geschützt sind. Als gesicherte Bereiche gelten z. B. benachbarte Brandabschnitte oder notwendige Treppenräume (vgl. ASR A2.3 Punkt 3.5).Der Begriff „ins Freie“ ist im Arbeitsstättenrecht nicht legal ...
Stand: 31.08.2022
Dialog: 6246
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 43864