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der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Dort ist unter dem Abschnitt 6.2 "Abweichende Anforderungen an Nebenfluchtwege, die nicht über Hauptfluchtwege führen" u. a. Folgendes nachzulesen:"(5) Ein Notausstieg kann z. B. ausgebildet sein als Fenster in Wandöffnungen oder Luke oder Klappe in Boden- oder Deckenöffnungen.(6 ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 28666
und ausschließlich im Notfall benutzt werden, sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" steht unter Abschnitt 3 Nr. 3.10, dass "ein Notausstieg ein geeigneter Ausstieg im Verlauf eines Nebenfluchtweges zur selbstständigen Flucht aus einem Raum ...
Stand: 17.04.2025
Dialog: 44103
werden oder zum Stillstand kommen können,b) mit selbsttätig wirkenden Sicherungen ausgestattet sind,c) auch von Hand zu öffnen sind, sofern sie sich bei Stromausfall nicht automatisch öffnen.Weitere Anforderungen an kraftbetätigte Tore im Verlauf von Flucht- und Rettungswege finden sich in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Diese Technische Regel für Arbeitsstätten konkretisiert die Anforderungen ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 16513
ist, handelt es sich bei dem Notausstieg um einen Nebenfluchtweg. Somit sind die konkretisierenden Regelungen der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" Abschnitt 6.2 "Abweichende Anforderungen an Nebenfluchtwege, die nicht über einen Hauptfluchtweg führen" anzuwenden.Auf den konkreten Sachverhalt finden die Absätze 4-7 Anwendung:"(4) Nebenfluchtwege führen durch einen Ausgang, der als Tür, Fenstertür (z.B ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 13259
jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden.Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.3 konkretisiert dies in Abschnitt 7 Absatz 1. wie folgt:"Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen sowie Notausstiege müssen sich leicht und ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen, solange Personen auf die Nutzung der Fluchtwege angewiesen sind. Leicht zu öffnen ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 3302
In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist unter Abschnitt 7 Abs. 3 folgende Regelung getroffen:"Bei elektrischen Verriegelungseinrichtungen von Türen und Toren muss die Verriegelung mit einem Notfalltaster sicher freigegeben werden können. Bei Stromausfall müssen diese Verriegelungseinrichtungen selbsttätig freigegeben werden. Die Verriegelungseinrichtungen müssen den "Technischen ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14328
In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird unter Abschnitt 6.2 "Abweichende Anforderungen an Nebenfluchtwege, die nicht über Hauptfluchtwege führen" Folgendes ausgeführt:"(6) Notausstiege sind so einzurichten, dass diese für die darauf angewiesenen Personen möglichst schnell und ungehindert nutzbar sind. Türen und Notausstiege in Wandöffnungen sollen in Fluchtrichtung aufschlagen ...
Stand: 31.03.2023
Dialog: 11677
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 - Fluchtwege und Notausgänge wird unter Abschnitt 5 Abs. 3 zu den Hauptfluchtwegen Folgendes ausgeführt:"(1) Hauptfluchtwege müssen in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der anwesenden Personen eingerichtet werden. Hauptfluchtwege ...
Stand: 03.12.2022
Dialog: 10090
Türen von Notausgängen (in Arbeitsstätten) müssen sich nach außen öffnen lassen (Nr. 2.3 Abs. 2 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)).Nach Abschnitt 3 Nr. 3.6 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.3 ist ein Notausgang ein Ausgang im Verlauf eines Fluchtweges, der direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt.Manuell betätigte Türen von Notausgängen ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 6591
von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Orientierungssystemen, die von den Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden."Die Forderungen des § 3a ArbStättV werden konkretisiert in der ASR V3.a2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten". Im Anwendungsbereich ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 42717
Die Gestaltung von Steiggängen, wie den von Ihnen beschriebenen Notausgängen, ist ausführlich im Abschnitt 4.6 "Steigeisengänge und Steigleitern" der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8 "Verkehrswege" erläutert.Sie beschreiben, dass es sich bei Ihren Steiggängen um "Notausstiege" handelt. Daher gehen wir davon aus, dass diese Steiggänge auch für die Rettung von Personen begangen ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 24774
Es ist durchaus weit verbreitet, dass Türen von außen nicht geöffnet werden können (z. B. bei Einsatz von Knäufen, Panikschlössern o. ä.).In den Arbeitsschutzvorschriften (hier insbesondere der Arbeitsstättenverordnung und der entsprechenden technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.3)) finden sich keine konkreten Anforderungen bezüglich des Öffnens von außen. Sollte im Rahmen ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 18731
Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind zu beachten.Zu der Prüfung von Türen und Toren ist in der ASR A1.7 "Türen und Tore" unter dem Punkt 10 Folgendes nachzulesen:"(1) Die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers sind zu beachten und müssen in der Arbeitsstätte verfügbar sein. Türen und Tore ...
Stand: 19.09.2023
Dialog: 43819
Für Ihre Frage ist die ASR A1.8 "Verkehrswege", Abschnitt 4.6.2 Abs. 3 einschlägig. Dort steht:"[…] Im Allgemeinen darf der Abstand von der Standfläche bis zum untersten Steigeisen bei Steigeisengängen höchstens einen Steigeisenabstand, abweichend davon in Schächten zwei Steigeisenabstände, betragen. Die Steigeisenabstände dürfen maximal 333 mm betragen. Der lotrechte Abstand zwischen oberstem ...
Stand: 11.11.2024
Dialog: 27572