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Müssen ortsveränderliche elektrische Geräte mit einer (dauerhaften) Prüf-Kennzeichnung versehen werden?

Der Prüfumfang bei der Überprüfung elektrischer Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 dargestellt: - Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6) - Kennzeichnung (Kap. 7) Zur Dokumentation ...

Stand: 29.12.2016

Dialog: 15142

Ersetzt die Prüfung eines Kaffeeautomats gemäß VDE 701/702, die nach der Reparatur beim Hersteller durchgeführt wurde, die Prüfung vor Inbetriebnahme nach DGUV Vorschrift 3?

Die Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 3 besagt hierzu folgendes.„Die Bestätigung des Herstellers oder Errichters bezieht sich auf betriebsfertig installierte oder angeschlossene Anlagen, Betriebsmittel und Ausrüstungen. Sie kann in der Regel nur vom Errichter abgegeben werden, da nur er die für den sicheren Einsatz der Anlage maßgebenden Umgebungs- und Einsatzbedingungen ...

Stand: 15.01.2021

Dialog: 18903

Ist bei der Dokumentation von Prüfergebnissen die Angabe von Messwerten verpflichtend?

; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten eine elektronische Signatur.Die Aufzeichnungen müssen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden."In der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer" aus dem Januar 2020 ist unter der Nummer 8 nachzulesen, dass die Aufzeichnung von Messwerten und Messverfahren ...

Stand: 23.09.2020

Dialog: 43272

Fragen zur Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Geräten.

ausführende Fachkräfte im Klaren sind: Sowohl die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als auch die DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" richten sich grundsätzlich zunächst an den Arbeitgeber bzw. Unternehmer. Dieser kann und muss zwar den Prüfauftrag an eine Fachkraft abgeben, wenn er die Prüfung nichts selbst ausführen kann oder will, er hat aber in jedem Fall weiterhin ...

Stand: 14.07.2022

Dialog: 43210

Wie verhalte ich mich als Prüfer bzw. befähigte Person richtig, wenn ich die elektrische Sicherheit geprüft habe, aber zum Beispiel noch Druckprüfungen, zu denen ich nicht befähigt bin, ausstehen. Darf ich jetzt eine Prüfplakette verkleben auf dem Gerät?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert in § 14 Abs. 2, dass der Arbeitgeber solche Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen lassen muss. Bei vielen ortsveränderlichen elektrischen Geräten ist die elektrische Gefährdung die einzige ...

Stand: 09.06.2020

Dialog: 43188

Müssen die E-Autos auch gemäß der DGUV Vorschrift 3 elektrischen Prüfungen unterzogen werden?

nicht. Es kann aber die Richtlinie ECE R 100 herangezogen werden. Darüber hinaus kann die Diagnosefähigkeit vieler Hochvoltkomponenten eine Prüfung des Hochvoltsystems unterstützen. Insofern sind Betriebsanleitungen sowie Wartungs- und Prüfvorgaben der Fahrzeughersteller von entscheidender Bedeutung und daher unbedingt zu berücksichtigen.9.2 Prüfgrundlagen, elektrische KomponentenFrage: Gibt es Prüfungen, nach denen ...

Stand: 14.07.2022

Dialog: 42840

Inwieweit sind persönliche Unterschriften der Befähigten Personen auf Prüf-Dokumentationen beispielsweise von elektrischen Betriebsmitteln vorgeschrieben?

In der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" wird unter Nummer 8.3 Dokumentation folgendes ausgeführt:"8.3.1 Prüfungen nach Nummer 4.2(1) Gemäß § 14 Absatz 7 BetrSichV müssen die Aufzeichnungen mindestens die folgenden Angaben enthalten:− Art der Prüfung,− Prüfumfang,− Ergebnis der Prüfung und− Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person; bei auss ...

Stand: 02.07.2019

Dialog: 22151

Muss zusätzlich zu den verfügbaren Prüfplaketten eine Grundplakette verwendet werden, die angibt nach welcher gesetzlichen Bestimmung geprüft wurde?

) Betriebssicherheitsverordnung Art und Umfang der Prüfung zu dokumentieren.Zur nachvollziehbaren Dokumentation gehört auch der Bezug zur entsprechenden Rechtsquelle. Insofern besteht hier die erste Notwendigkeit, die Rechtsquelle anzugeben.Gemäß § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse der Prüfungen der Betriebsmittel ordnungsgemäß dokumentiert ...

Stand: 16.07.2020

Dialog: 43171

Bestehen besondere Prüfanforderungen, wenn Arbeitsmittel bis zum Ablauf der Prüffrist nicht genutzt wurden?

verursachende Einflüsse, die zu gefährlichen Situationen führen können: - Verschleiß der Tragmuttern an einer Fahrzeughebebühne - Korrosive Medien bei Lagerbehältern - Verschmutzung von Isolierstrecken an elektrischen Arbeitsmitteln - Abnutzung von Kupplungs- und Bremsbelägen an Exzenterpressen - UV-Strahlung, die zur Versprödung von Kunststoffteilen führt - längere Zeiten der Nichtbenutzung (Alterung ...

Stand: 22.11.2016

Dialog: 12007

Ist es ausreichend, die Übereinstimmung des angelieferten Artikels mit der Bestellung, der Gebrauchsanleitung und der CE-Erklärung abzugleichen?

Verwendung ebenso wenig aufgeschraubt, um nachzusehen, ob alle notwendigen Schutzmaßnahmen vom Hersteller getroffen wurden. Zur Einhaltung u. a. der elektrischen Sicherheit erklärt der Hersteller die Konformität der Bohrmaschine mit den in der EU dafür geltenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz.Bei der von Ihnen zum Schluss angesprochenen Herstellerverantwortung wird im Falle ...

Stand: 07.05.2021

Dialog: 43521

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