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Fragen zur Prüfzeitverlängerung nach Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.9 BetrSichV.

jedoch eine Festigkeitsprüfung der Anlagenteile erfolgen.Die in Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.9 Betriebssicherheitsverordnung beschriebene Möglichkeit der Verlängerung der Prüffrist für die Festigkeitsprüfung ist Teil des Vorschriftentextes und somit unter Beachtung der genannten Voraussetzungen per se gegeben. Es bedarf dafür keiner behördlichen Zustimmung im Sinne des § 19 Abs. 6 Satz 2 ...

Stand: 31.01.2024

Dialog: 43873

Fallen Gasflaschen unter die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung?

eine wiederkehrende Prüffrist von 10 Jahren hat. Die Prüfung ist gemäß 6.2.1.6.1 ADR von einer durch die zuständige Behörde anerkannte Stelle durchzuführen.Zusätzlich kann in diesem Fall im weitesten Sinne die BetrSichV, spezieller eine der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hinzugezogen werden.Die TRBS 3145 „Ortsbewegliche Druckgasbehälter-Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung ...

Stand: 14.07.2017

Dialog: 29774

Welche Prüffristen für Druckminderer an Schweißgeräten können derzeit als Stand der Technik angesehen werden?

müssen für den Einzelfall unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen (Häufigkeit, äußere Einflüsse usw.) individuell ermittelt werden.Nähere Erläuterungen dazu bietet die TRBS 1201 "Ermittlung von Prüffristen, Prüfungen, Dokumentation" an.Bei der Installation des Druckminderers ist der korrekte Sitz zu prüfen. Die Dichtheit des Druckmindereranschlusses am Flaschenventil ist zu prüfen. Hierzu sind ggf. schaumbildende ...

Stand: 08.12.2023

Dialog: 4373

Dürfen Gasflaschen (Druckbehälter) nach abgelaufener Prüffrist weiterhin eingesetzt werden?

im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung (ggf. in Abstimmung mit dem Gaselieferanten) festzulegen.Die Beförderung von Druckgasflaschen mit abgelaufener Prüffrist auf öffentlichen Straßen ist nur erlaubt, wenn sie der Prüfung oder Entsorgung zugeführt werden.In der TRBS 3145 / TRGS 745 ist ein konkreter Hinweis enthalten:"Ortsbewegliche Druckgasbehälter, deren Prüffrist für die wiederkehrende Prüfung gemäß ...

Stand: 20.12.2019

Dialog: 42970

Welchen Prüfvorschriften unterliegt ein in gemeinnützigen Sportvereinen betriebener Kompressoren/Druckbehälter? Wie wäre der Druckbehälter zu prüfen?

bedienen.Wenn der Druckbehälter des Kompressors der Betriebssicherheitsverordnung unterliegen würde, würden vermutlich wiederkehrende Prüfungen entsprechend der Betriebsanleitung durch eine befähigte Person (siehe TRBS 1203 "Befähigte Personen") ausreichend sein.   Wenn Sie sicher gehen wollen, dass der Druckbehälter den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung vergleichbar geprüft wird und Ihnen keine ...

Stand: 22.12.2015

Dialog: 9397

Handelt es sich bei einem Umzug einer Druckanlage incl. Behälter in ein anderes Betriebsgebäude um eine prüfpflichtige Änderung?

Gemäß § 2 Absatz 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) handelt es sich bei einer Aufstellung in einem anderen Betriebsgebäude um eine prüfpflichtige Änderung, da die Sicherheit des Arbeitsmittels durch den Umzug beeinflusst wird.In § 3 Absatz 6 BetrSichV in Verbindung mit § 15 und Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 4 BetrSichV ist geregelt, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 05.02.2024

Dialog: 43896

Muss eine wiederkehrende Prüfung von Aufladelöschern und CO2-Löschern in einer Prüfhistorie (Kataster, Datenbank o. ä.) vorgehalten werden?

. Prüfumfang und 3. Ergebnis der Prüfung. Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel nach den Absätzen 1 und 2 sowie Anhang 3 an unterschiedlichen Betriebsorten verwendet, ist ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung vorzuhalten. In der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", die sich noch auf die alte ...

Stand: 08.09.2015

Dialog: 24711

In welchen Prüfzyklen und in welchem Prüfumfang ist der Druckluftkessel einer Druckluftanlage zu prüfen?

Die wiederkehrende Prüfung von Druckanlagen ist im § 16 i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt, zudem ist insbesondere § 3 Abs. 6 zu beachten. Dementsprechend hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach den §§ 14 und 16 zu ermitteln und festzulegen, soweit diese ...

Stand: 08.04.2022

Dialog: 43234

Wer darf nach der Betriebssicherheitsverordnung die Prüfung an einem Kompressor (überwachungsbedürftige Anlage) durchführen?

Anforderungen an Prüfungen und Prüfer von Druckanlagen finden sich im Anhang 2 Abschnitt 4 der (neuen) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Unter Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.1 BetrSichV werden Vorgaben zur Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen von Druckanlagen gemacht:"Druckanlagen nach Nummer 2.1 und ihre Anlagenteile nach Nummer 2.2 sind wiederkehrend zu prüfen."Unter Anhang 2 ...

Stand: 18.02.2021

Dialog: 24007

Wie müssen sog. Kryobehälter zum Umfüllen von tiefkalt verflüssigten Gasen geprüft werden?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde geändert und mit Stand 30.04.2019 veröffentlicht. Darin wurde insbesondere der Anhang 2 Abschnitt 4 (Druckanlagen) neu strukturiert und überarbeitet.Für die Cryo- Behälter gelten folgende Anforderungen:Die Prüfanforderungen sind in Tabelle 12 Nummer 7.15 zusammengefasst. Die Prüfzuständigkeit ergibt sich aus Nr. 6 Tabelle 4. Bei einem Produkt ...

Stand: 18.11.2021

Dialog: 42754

Ist bei den beschriebenen Druckbehältern mit lösemittelhaltiger Reinigungsflüssigkeit eine Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung erforderlich?

sind. Aus dem Schnittpunkt PS/V des Diagramm 4 ergibt sich keine Kategorieeinteilung, sondern die Zuordnung zu Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie 2014/68/EU. Dies hat zur Folge, dass es sich um keine überwachungsbedürftige Anlage handelt (Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1). Für den Betrieb dieser Druckbehälter(anlagen) sind demnach die §§ 3 und 14 der BetrSichV maßgeblich. Aus diesen ...

Stand: 07.03.2017

Dialog: 28729