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REACH: Wird der Hersteller bei der betriebsinternen Herstellung von Stoffen oder von Zubereitungen als Hersteller oder als nachgeschalteter Anwender (NA) angesehen?

1. Die Herstellung von Zubereitungen (also Mischungen) aus Stoffen, die registriert sind, bedarf keiner weiteren Registrierung. Der Hersteller der Zubereitung ist ein nachgeschalteter Anwender (NA). Er muss überprüfen, ob seine Verwendungen mit den Expositionsszenarien bzw. Verwendungs- und Expositionskategorien, die ihm sein Vorlieferant gegebenenfalls mit dem Sicherheitsdatenblatt liefert, abged ...

Stand: 19.07.2016

Dialog: 4645

Wann fallen bei einer gemeinsamen Registrierung für die einzelnen Hersteller die Kosten an?

Wenn Sie sich an einem Konsortium beteiligen, so müssen Sie zu dem Zeitpunkt registrieren, zu dem der Hersteller mit der größten Menge zu registrieren hat. Bei der Registrierung eines Stoffes durch ein Konsortium registriert einer der Hersteller entsprechend Artikel 11, Absatz 1 den Stoff. Jedes Konsortialmitglied muss aber Informationen zur Identität und Herstellung etc. der Agentur mitteilen. Be ...

Stand: 23.06.2016

Dialog: 4864

Wie kann ein nachgeschalteter Anwender sicherstellen, dass Hersteller/Importeure rechtzeitig für die Registrierung sorgen?

Sie sollten Ihre Lieferanten (Hersteller/Importeure) direkt auf das Thema ansprechen, denn nur von diesen können Sie die gewünschte Zusage erhalten. Wenn es sich um großvolumige Rohstoffe handelt, können Sie weitgehend sicher sein, dass der Hersteller/Importeur seine Verpflichtungen unter REACH kennt und auch erfüllen wird. Für kleinere Stoffmengen kann im Einzelfall nicht vorhergesagt werden, ob ...

Stand: 14.07.2016

Dialog: 4851

Was ist zu beachten, wenn ein zugelassenes Biozid umbenannt, umetikettiert und unter einem neuen Produktnamen verkauft wird?

Wenn ein zugelassenes Biozidprodukt unter anderem Namen durch einen anderen Zulassungsinhaber auf dem Markt bereitgestellt wird, muss dieser die Zulassung in dem betroffenen Mitgliedstaat bzw. in der Union gemäß Artikel 17 Absatz 7 Biozidverordnung beantragen.Der Verfahrensablauf wird in der Durchführungsverordnung Nr. 414/2013 festgelegt.Bei einer verwaltungstechnischen Änderung eines Biozidprodu ...

Stand: 08.04.2024

Dialog: 43921

Fragen zu einer Chemikalie nach Anhang XIV der REACH-Verordnung.

Zu 1.: Ja. Nach REACH-VO, Art. 56, Abs. 3 gilt:„Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für die Verwendung von Stoffen im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung.“(In den genannten Absätzen 1 und 2 dieses Artikels ist die Zulassungspflicht und ihre Folgen beschrieben.) Die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung ist wiederum in Art. 3 Nr. 23 wie folgt definiert:„Wissenschaftliche Fors ...

Stand: 18.06.2021

Dialog: 43548

Welche Schritte müssen im Rahmen von REACH unternommen werden, um Reineisen (Reinheit >99 %) importieren zu können ?

Der Import von >1 t Reineisen innerhalb eines Jahres ist registrierungspflichtig.Wenn Sie selbst importieren wollen, müssen Sie vorher eine REACH-Registrierung vornehmen. Ausnahme: Ihr Lieferant (außerhalb der EU) hat einen Alleinvertreter bestellt, der seinerseits die entsprechende Registrierung vorgenommen hat. Das müsste Ihnen Ihr Lieferant ausdrücklich bestätigen – unter Nennung des Alleinvert ...

Stand: 13.11.2020

Dialog: 43334

Wie werden die Prüfziffern der REACH Registriernummer errechnet?

Die zweistellige Prüfsumme wird folgendermaßen ermittelt:Die Ziffern 2, 4, 6, 8 und 10 der werden mit 2 multipliziert und aufaddiert.Dazu werden die Ziffern 1, 3, 5, 7 und 9 addiert.Die hieraus resultierende Summe wird von 100 abgezogen.Das Ergebnis ist .Beispiel:01-2119457610-43-0000100-2*(1+9+5+6+0)-(2+1+4+7+1) = 100-2*21-15 = 43 ...

Stand: 18.09.2019

Dialog: 42843

Wie werden Neutralisierungsprozesse nach Anhang V der REACH-Verordnung bewertet?

Anhang V der REACH-Verordnung listet Stoffe auf, welche nach Art. 2 Abs. 7 b von der Registrierungspflicht ausgenommen sind. Unter Nr. 4 dieses Anhangs heißt es:„4. Stoffe, die nicht als solche hergestellt, eingeführt oder in Verkehr gebracht werden und die durch eine chemische Reaktion entstanden sind, zu der es in folgenden Fällen gekommen ist:a) Ein (…) pH-Neutralisierungsmittel (…) erfüllt sei ...

Stand: 25.07.2019

Dialog: 42786

Benötigen wir für den Import von Naturkohle ein REACH-Zertifikat?

Grundsätzlich ist zuerst die Frage zu stellen, wie Kohle aus Kokosnüssen im Hinblick auf REACH zu bewerten ist. Kohle ist als Naturstoff in Anhang V, 7. von der REACH Registrierung ausgenommen. Dies gilt aber nur für bergmännisch abgebaute Kohle. Synthetisch durch Verkokung aus Holz oder ähnlichen Materialien (wie z. B. Kokosnuss) hergestellte Kohle gilt im Sinne von REACH nicht als Naturstoff (si ...

Stand: 08.08.2017

Dialog: 29941

Wie verhalten wir uns zum jetzigen Zeitpunkt gegenüber Anfragen unserer Lieferanten oder Kunden zur Registrierung von Stoffen und Zubereitungen?

Um sich auf REACH gut vorbereiten zu können und seine zukünftigen Pflichten unter REACH zu erkennen, ist für jeden Akteur in der Lieferkette die Weitergabe von Informationen sehr wichtig. Insbesondere Angaben zur Verwendung des Stoffes und zur Menge sind für die Planung und Vorbereitung hilfreich. Eine Verpflichtung zur Weitergabe von Informationen gibt es aber zur Zeit nicht. Entsprechend den Emp ...

Stand: 19.07.2016

Dialog: 4893

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