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Im § 7 Abs. 1 - "Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin" der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV, findet sich folgendes : "(...) Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben (...)" Da dem Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden muss, dass sein Arbeitgeber nicht informiert ist/wird, wäre dies bei der Kombination von Arbei ...
Stand: 07.05.2016
Dialog: 26559
Pflichtvorsorge notwendig. Der Arbeitgeber hat eine Angebotsvorsorge vorzusehen.Auf die Liste der CMR-Stoffe der DGUV und die DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen weisen wir hin. ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 43510
als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, sofern er die Untersuchungen den Nachtarbeitnehmern nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten anbietet."Eine Definition ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 42724
und Thrombozyten) für erforderlich gehalten. Somit sind ergänzende Untersuchungen, wie die Bestimmung der Retikulozyten, in das Ermessen des ermächtigten Arztes bzw. der ermächtigten Ärztin gestellt. Die Retikulozyten können wertvolle Hinweise bezüglich einer intakten Hämatopoese bzw. einer Insuffizienz des blutbildenden Systems geben. Da bei einer Störung ätiologisch neben der ionisierenden Strahlung ...
Stand: 19.03.2015
Dialog: 23369
von Naturgummilatexhandschuhen mit mehr als 30 Mikrogramm Protein je Gramm im Handschuhmaterial (Anhang Teil 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f ArbMedVV)"Hinweis: Uns sind keine Handschuhe, die nicht für den einmaligen Gebrauch sind (also "Haushaltshandschuhe"), bekannt, die einen Proteingehalt von 30 μg/g überschreiten. Wenn die Handschuhe ein Baumwolltrikot haben, halten wir es noch unwahrscheinlicher, dass der Wert ...
Stand: 23.12.2022
Dialog: 12189
Krankenvorgeschichte und fragt, welche beruflichen Tätigkeiten bislang ausgeübt wurden. Er/sie berät den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu möglichen Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz und zu seinen/ihren persönlichen Risiken. Für eine sinnvolle individuelle Aufklärung und Beratung des/der Beschäftigten können weitere Untersuchungen erforderlich sein (wie zum Beispiel ...
Stand: 26.11.2013
Dialog: 19872
der betroffenen Person eine Kopie der sie betreffenden Angaben auszuhändigen; § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes bleibt unberührt."Da die Verpflichtung der Aufbewahrung dieser Unterlagen den Arbeitgeber betrifft, ist dies unabhängig von einem Wechsel der betriebsärztlichen Betreuung.Hiervon unabhängig ist der Umgang mit Ergebnissen und Befunden arbeitsmedizinischer Untersuchungen, die der Betriebsarzt ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 22856
Die Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort sind Regelungen im staatlichen Recht und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt worden. Die Verordnung nennt Untersuchungsanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Betrie ...
Stand: 13.03.2024
Dialog: 10469
) Die zuständige Behörde kann für Ärzte oder Ärztinnen in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von Absatz 1 Satz 1 zulassen. Das bedeutet in der Praxis, dass z.B. ein HNO-Arzt die G20 (Lärm)-Untersuchung vornehmen und eine Stellungnahme abgeben kann. Abschließend muss allerdings ein Arbeitsmediziner oder Betriebsmediziner im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 ArbMedVV die Beurteilung vornehmen. Der Absatz 2 bleibt ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 18306
, klinische und körperliche Untersuchungen dürfen nach erfolgter individueller betriebsärztlicher Aufklärung durch den/die Beschäftigte(-n) abgelehnt werden. Auch in diesem Falle ist eine entsprechende Vorsorgebescheinigung auszustellen und die Teilnahme in der Vorsorgekartei zu dokumentieren. ...
Stand: 28.12.2015
Dialog: 21520
Anforderungen rechtsverbindlich sind. Nach ArbMedVV muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen. Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber den zu untersuchenden Beschäftigten ausüben. Verfügt der Arzt oder die Ärztin für bestimmte Untersuchungen nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse ...
Stand: 26.03.2024
Dialog: 14231
ausgeführt muss der Arzt nach § 6 (3) ArbMedVV den untersuchten Beschäftigten auf Wunsch die Untersuchungsergebnisse zur Verfügung stellen und in jedem Falle eine Vorsorgebescheinigung mit den o. g. Angaben ausstellen. Auch in der AMR 6.1 wird unter Punkt 4 "Verantwortlichkeiten" dargelegt: "(1) Der Arzt oder die Ärztin, der oder die die Vorsorge durchgeführt hat, ist für die Einhaltung der ärztlichen ...
Stand: 12.12.2014
Dialog: 22694
dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 37 „Bildschirmarbeitsplätze“ durchzuführen. Die Durchführung eines Sehtestes kann auch durch andere fachkundige Personen erfolgen." Nach unserer Auffassung bedeutet das, dass sehr wohl eine andere Person als der/die Betriebsarzt/-ärztin nach entsprechender Einweisung bzw. Einarbeitung beonders zugewiesene Aufgaben durchführen ...
Stand: 19.04.2015
Dialog: 23648
In den FAQs "Arbeitsmedizinische Prävention" der BAuA findet sich unter der Nummer hierzu 1.44. folgende Erläuterung:" Wann ist eine Tätigkeit oder ein Kontakt „regelmäßig“ im Sinne des Anhangs Teil 2 ArbMedVV (Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen)? (Ergänzt im April 2014) Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen g ...
Stand: 01.08.2023
Dialog: 26592
ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese, einschließlich Arbeitsanamnese. Hält der Betriebsarzt zur Aufklärung und Beratung körperliche oder klinische Untersuchungen für erforderlich, so bietet er diese an.In der ArbmedVV steht in§ 4 Pflichtvorsorge(1) Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43813
Wie gehen davon aus, dass sich Ihre Anfrage auf die arbeitsmedizinische Vorsorge bezieht, hier speziell auf die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Grundsatz G 42 "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung" und es sich um die Informationen aus der Vorsorgedatei handelt.Grundsätzlich gilt hier die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und die zugehörigen Arbeitsmedizinischen Regeln ...
Stand: 11.09.2019
Dialog: 42823
arbeitsmedizinische Vorsorge(untersuchung) mit dem Ziel einer Früherkennung von Erkrankungen, die durch chirurgische Rauchgase induziert werden.Arbeitsmedizinische Vorsorge macht jedoch aufgrund des vorhandenen und toxikologisch belegten gesundheitlichen Gefahrenpotentials durchaus Sinn und die gegenüber chirurgischen Rauchgasen exponierten Beschäftigten sollten entsprechenden Zugang dazu erhalten.Im Einzelnen ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 43824
für Tätigkeiten mit Ganzkörper-Vibrationen überschritten werden; ..." Weitere Konkretisierungen der ArbMedVV enthält die "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 46 - Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen" - BGI/GUV-I 504-46. Im Anhang 1 dieser Handlungsanleitung finden Sie eine Checkliste zur Prüfung ...
Stand: 21.03.2014
Dialog: 18000