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Ergebnisse 21 bis 28 von 28 Treffern

Müssen Hersteller von biologischen Arbeitsstoffen Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen?

Die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ist nach den Vorschriften der Biostoffverordnung -BioStoffV- nicht gefordert. Der Arbeitgeber hat sich im Rahmen der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. § 4 BiostoffV ausreichende Informationen zu beschaffen. In der TRBA (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe) 400 wird eine genaue Handlungsanleitung zur Durchführung ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 5427

Muss bei entseuchtem granulatförmigem Klärschlamm eine Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV (für Probenentnahme) durchgeführt werden?

und sich nach dem „Entseuchungsprozess“ zu erkundigen. Kann auf Grund des angewendeten Verfahrens ausgeschlossen werden, dass Biostoffe im angelieferten Klärschlamm vorkommen, ist dies als Ergebnis in Ihrer Gefährdungsbeurteilung festzuhalten. Kann es nicht ausgeschlossen werden, sind Schutzmaßnahmen festzulegen.Hinweis:In Analogie zu Ihrem Anwendungsfall ist gemäß der TRBA 220 „Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten ...

Stand: 10.03.2025

Dialog: 42690

Darf Probenmaterial aus Nasalspülungen in einem S1 Labor untersucht werden?

Nach Nr. 4.4.1 Absatz 1 der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" sind humane Probenmaterialien, deren Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, als potentiell infektiös anzusehen und unter den Bedingungen der Schutzstufe 2 durchzuführen. Die Schutzstufe 1 ist gemäß Abs. 5 nur dann ausreichend ...

Stand: 16.12.2016

Dialog: 10892

Ist es zulässig, bei nicht gezielten Tätigkeiten mit Biostoffen (z.B. Arztpraxen) die Betriebsanweisungen als Sammelanweisung zu erstellen?

" der konkretisierenden TRBA 400 "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen". Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Bei Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppen 2 bis 4 hat der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 BioStoffV vor Aufnahme der Tätigkeit schriftliche Betriebsanweisungen ...

Stand: 07.04.2020

Dialog: 43119

Ist eine Zugangsbeschränkung für einen Arbeitsbereich für betriebsfremde Personen bei Zuweisung der Schutzstufe 2 nach BioStoffV verbindlich?

sein, ist der Zutritt auf die "berechtigten Personen" gemäß TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" Punkt 4.2.4 zu beschränken. Die in der Frage genannten Besuchergruppen gehören nicht zu den "berechtigten Personen". ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 15753

Ist der Umgang mit einem Patienten, der an einem Erreger der Risikogruppe 3 erkrankt ist (wie z.B. TBC), eine Tätigkeit im Sinne des § 7 Abs. 3 BioStoffV?

über die Beschäftigten kann zusammen mit dem Biostoffverzeichnis nach Absatz 2 geführt werden."Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV in den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), hier insbesondere die TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege". Besonders hervorheben möchten wir hier insbesondere den Punkt 3 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen ...

Stand: 08.01.2019

Dialog: 42546

Können Betriebsanweisungen gemäß BioStoffV, analog der Betriebs- und Gefahrstoffanweisungen, den Beschäftigten auch in digitaler (schriftlicher) Form bereitgestellt werden?

Ja. In der Biostoffverordnung (BioStoffV) wird in § 14 (1) zur Betriebsanweisung der Beschäftigten festgelegt, dass der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Betriebsanweisung arbeitsbereichs- und biostoffbezogen zu erstellen hat und diese bei jeder maßgeblichen Änderung der Arbeitsbedingungen aktualisieren muss (Hinweis: Ein ...

Stand: 21.09.2021

Dialog: 43585

In welche Schutzstufe sind nicht gezielte Tätigkeiten mit geringen Mengen an humanem Blut/Serum einzustufen?

Unter der Nummer 4.4.1 der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" ist u. a. folgendes nachzulesen: "(1) Humane Probenmaterialien (Körperflüssigkeiten, Gewebe, Zellkulturen etc.), deren Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, sind als potenziell infektiös anzusehen. Deswegen sind entsprechende Tätigkeiten im Allgemeinen ...

Stand: 15.12.2016

Dialog: 3561

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