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Darf auf der EG-Konformitätserklärung von 2014 der neue Firmenname angegeben werden?

Gemäß Artikel 5 „Inverkehrbringen und Inbetriebnahme“ der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist Folgendes zu beachten:„(1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschinea) sicherstellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt;b) sicherste ...

Stand: 27.08.2024

Dialog: 43992

Benötigen Maschinen, die für den Eigengebrauch hergestellt werden, eine EU-Konformitätserklärung und eine CE-Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EU) 2023/1230?

Ja, die Pflichten gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2023/1230 sind einzuhalten.Nach der Verordnung (EU) 2023/1230 ist Folgendes zu beachten:„(35) Eine Person, die Maschinen oder dazugehörige Produkte für den Eigengebrauch herstellt, gilt als Hersteller und sollte verpflichtet sein, alle damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. In diesem Fall wird die Maschine oder das dazugehörige Produkt nicht ...

Stand: 18.03.2025

Dialog: 44092

Darf eine Konformitätserklärung des Herstellers eines Serienprodukts nach Maschinenrichtlinie zum Zeitpunkt des Verkaufs um 5 Jahre vordatiert sein?

Nein. Eine Konformitätserklärung darf grundsätzlich nicht vordatiert werden. Der Hersteller muss Sie vor dem Inverkehrbringen des Produktes ausstellen - auch bei Serienprodukten.Eine neue Konformitätserklärung muss immer dann ausgestellt werden, wenn sich z. B. Rechtsgrundlagen ändern, neue Versionen von Normen veröffentlicht werden, die der Hersteller zur Konformitätsbewertung nutzt oder der Hers ...

Stand: 30.01.2024

Dialog: 43892

Werden wir zum Hersteller, wenn wir einen vorhandenen Roboter für Schulungszwecke auf einen Tisch mit trennender verriegelter Schutzeinrichtung bauen?

Ein Roboter mit Einbauerklärung ist eine unvollständige Maschine, bei dem in der Regel noch Sicherheitstechnik fehlt (hier die trennende Schutzeinrichtung), mit der er zur vollständigen Maschine wird. Der Betrieb einer sicherheitstechnisch unvollständigen Maschine (d. h. einer unsicheren Maschine) als Arbeitsmittel ist grundsätzlich verboten. Für die vollständige Maschine muss nach Abschluss der A ...

Stand: 30.05.2016

Dialog: 26697

Unter welchen Bedingungen kann eine Maschine bereits vor Erteilung der Baumusterzulassung, der Konformitätserklärung und der CE-Zeichenanbringung betrieben werden?

Wird eine Maschine in der EU in den Verkehr gebracht, müssen alle Voraussetzungen der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) erfüllt sein. Ist eine der Voraussetzungen die EG-Baumusterprüfung, so gilt das auch hierfür. Unter dem Inverkehrbringen ist hierbei die erstmalige Bereitstellung auf dem Markt zu verstehen, z .B. wenn die Maschine vom Hersteller dem Kunden zur Benutzung übergeben wird. ...

Stand: 30.11.2016

Dialog: 27998

Müssen in der EU-Konformitätserklärung nur die Normen oder speziell die Normenteile angegeben werden, die angewandt wurden?

Die EU-Konformitätserklärung enthält nach dem Muster in Anhang IV der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU folgende Angaben:„[...]6. Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe der anderen technischen Spezifikationen, in Bezug auf die die Konformität erklärt wird:[...]"Die technischen Unterlagen nach Anhang III der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU en ...

Stand: 17.02.2023

Dialog: 27346

Muss der Unternehmer eine CE-Konformitätserklärung/-bewertung für die gesamte Anlage durchführen?

Ja! Für die gesamte Anlage muss der Unternehmer oder ein von ihm Beauftragter im Rahmen der Konformitätsverantwortung eine Konformitätserklärung erstellen und eine CE-Kennzeichnung anbringen.Dabei muss betrachtet werden, dass die einzelnen Maschinen produktionstechnisch, steuerungstechnisch und sicherheitstechnisch miteinander verbunden sind. Daher muss für die gesamte Anlage entsprechend Anhang I ...

Stand: 18.12.2018

Dialog: 25578

Wie ist mit elektrisch und hydraulisch betriebenen Manipulatoren für Schweißvorrichtungen umzugehen, die in der Vergangenheit ohne CE-Erklärung geliefert wurden?

Leider lässt sich aus der Frage nicht erkennen, welche Rolle Ihr Betrieb einnimmt: Handelt es sich dabei um den gewerblichen Betreiber oder sollen die Manipulatoren weiter verkauft werden (da Sie auch von Inverkehrbringen sprechen)?Im letzteren Fall wäre Ihr Betrieb ein Wirtschaftsakteur (Händler oder Einführer) nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). In diesem Fall dürften Sie die entsprechen ...

Stand: 10.12.2017

Dialog: 30855

Kann man für Altanlagen eine Ausnahmegenehmigung bekommen, um Komponenten ohne CE einzubauen?

Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei den Komponenten um unvollständige Maschinen handelt. Für vor 1995 gebaute Maschinen oder unvollständige Maschinen ist die Maschinenrichtlinie nicht anzuwenden, wenn die Maschine aus der EU kommt. Es gilt die Betriebssicherheitsverordnung für den Betrieb der Maschine. Sollte das Hinzufügen der Komponente zu einer wesentlichen Veränderung der Maschine führ ...

Stand: 14.09.2017

Dialog: 30197

Wer ist Inverkehrbringer von Werbemitteln und muss somit seine Firmenanschrift auf Werbeartikeln angeben?

Werbemittel sind in der Regel Verbraucherprodukte i.S. § 2 Nr. 26 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).Gemäß § 6 Abs. 1 ProdSG sind Verbraucherprodukte mit einer Herstelleridentifikation (Herstellername und Anschrift bzw. Name u. Anschrift des Bevollmächtigten oder Einführers) und einer Produktidentifikation (eindeutige Kennzeichnung des Produktes) zu versehen. Diese Angaben sind auf dem Produkt (und ...

Stand: 20.10.2016

Dialog: 27710

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