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Muss mein Kfz beim Transport von Spraydosen mit einer Belüftung versehen werden?

In unserer Antwort gehen wir davon aus, dass es sich nur um den Transport von Spraydosen und nicht um Gasflaschen handelt. In diesem Fall ist keine Belüftung erforderlich.Grundsätzlich sind bei jedem Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße die Regelungen des ADR einzuhalten. Das ADR sieht verschiedene Freistellungen vor.Für den von Ihnen genannten Transport kann die Freistellung nach Unte ...

Stand: 08.02.2023

Dialog: 43467

Fällt der Transport von z.B. 1 Spraydose (500 ml) UN 1950, 2,5F im Auto eines Monteurs unter die Freistellungen 1.1.3 des ADR?

Laut Kapitel 1.1.3.1 Buchstabe c) die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für:Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäß Unterabschnit ...

Stand: 23.07.2023

Dialog: 18430

Werden chemische Abfälle, welche durch einen Entsorger (Fremdbetrieb) abgeholt werden, der Gesamtmenge des betrieblich in den Verkehr gebrachten Gefahrguts zugerechnet?

Es müssen alle im Unternehmen anfallenden gefährlichen Güter angegeben werden. Das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter - Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) macht diesbezüglich keine Unterscheidung, ob gefährliche Abfälle oder sonstige Stoffe/Gegenstände vorliegen."§ 2 GGBefG „Begriffsbestimmungen“ (1) Gefährliche Güter im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen au ...

Stand: 04.04.2019

Dialog: 15391

Wie sind Pressluftatmer nach den Gefahrguttransportvorschriften (ADR) zu kennzeichnen?

LUFT, VERDICHTET (DRUCKLUFT) UN 1002Gefahrzettel 2.2 (siehe Absatz 5.2.2.2.2 ADR)Nach Sondervorschrift 292 Kapitel 3.3 ADR gilt dies nur für Luft mit höchstens 23,5 Vol% Sauerstoff.Nach Unterabsatz 5.2.2.2.1.2 Gasflaschen ADR müssen die Gasflaschen mit dem Gefahrzettel versehen werden. Dabei können die Abmessungen der NORM ISO 7225: 1944 (Warnaufkleber für Gasflaschen) entsprechen.Nach Absatz 5.2. ...

Stand: 16.05.2019

Dialog: 5650

Handelt es sich beim Transport eines Wärmetauschers mit einem Tankbehälter mit Stickstoff um einen Gefahrguttransport im Sinne des ADR?

In den allgemeinen Vorschriften des ADR findet man im Kapitel 1.1 - Geltungsbereich und Anwendbarkeit - im Unterabschnitt 1.1.3.2, die Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen.Im Unterabschnitt 1.1.3.2 c heißt es:"Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für die Beförderung von:Gasen der Gruppen A und O (gemäß Unterabschnitt 2.2.2.1), wenn der Druck des Gases im Gefäß oder Tan ...

Stand: 27.08.2024

Dialog: 44003

Dürfen leicht beschädigte Versandstücke (z.B. Dellen bei Fässern) mit Gefahrgut noch befördert werden?

Jede Verpackung, die Anzeichen verminderter Widerstandsfähigkeit gegenüber der zugelassenen Bauart aufweist, darf nicht mehr verwendet oder sie muss so instand gesetzt werden, dass sie den Bauartprüfungen standhalten kann (Unterabschnitt 4.1.1.9 ADR). Verantwortlich für die Einhaltung dieser Bestimmung ist der Verpacker, die Gegenkontrolle muss der Fahrer und der Verlader übernehmen. ...

Stand: 16.05.2019

Dialog: 642

Genügt es bei gereinigten Gefahrstoffkanistern, die geschreddert werden sollen, die Kennzeichnungen durchzustreichen?

Grundsätzlich gilt nach Unterabschnitt 5.2.1.1 ADR folgendes:"Sofern im ADR nichts anderes vorgeschrieben ist, ist jedes Versandstück deutlich und dauerhaft mit der UN-Nummer der enthaltenen Güter, der die Buchstaben «UN» vorangestellt werden, zu versehen. Die UN Nummer und die Buchstaben «UN» müssen eine Zeichenhöhe von mindestens 12 mm haben, ausgenommen an Versandstücken mit einem Fassungsraum ...

Stand: 15.04.2020

Dialog: 26277

Haben wir als Empfänger von Gefahrgut die Pflicht, den Spediteur bzw. den Fahrer hinsichtlich Befähigung (ADR-Schein) und Zustand sowie Ausrüstungsmaterial gem. ADR zu überpüfen?

Die Pflichten des Empfängers finden sich in § 20 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Dort ist Folgendes nachzulesen:"(1) Der Empfänger im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt1.ist nach Absatz 1.4.2.3.1 ADR/RID/ADN verpflichtet,a)die Annahme des Gutes nicht ohne zwingenden Grund zu verzögern oder zu verweigern undb)nach dem Entladen und vor ...

Stand: 25.06.2025

Dialog: 42511

Muss beim Transport von kritisch defekten Lithium-Ionen-Batterien (LIB) im Beförderungspapier der Zusatz "Beförderung nach Sondervorschrift 677, Beförderungskategorie 0" eingetragen werden oder "Beförderung nach Sondervorschrift 376, Beförderungskategorie 0"?

Der genaue Wortlaut der Sondervorschrift 677 des Kapitel 3.3 ADR lautet:"Zellen und Batterien, bei denen nach Sondervorschrift 376 festgestellt wurde, dass sie beschädigt oder defekt sind und unter normalen Beförderungsbedingungen zu einer schnellen Zerlegung, gefährlichen Reaktion, Flammenbildung, gefährlichen Wärmeentwicklung oder einem gefährlichen Ausstoß giftiger, ätzender oder entzündbarer G ...

Stand: 30.07.2025

Dialog: 44141

Ist für Personen, die einen Sicherheitsplan für den Umgang mit Chlorgas erstellen eine Sicherungsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) i.V.m. Sicherheitsüberprüfungsverordnung (SÜFV) erforderlich?

Ja siehe hierzu § 18 Nummer 3 Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV). Dort ist nachzulesen:"Lebenswichtige Einrichtungen sind im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr[...]3 die Teile von Unternehmen, in denen folgende Sicherungspläne verantwortlich erstellt werden oder die zu diesen vollständigen Sicherungsplänen Zugang haben:a)Sicherungspläne nach U ...

Stand: 18.08.2025

Dialog: 44156

Wenn beim Transport von Gefahrgut, z. B. in einem Sprinter < 3,5 t Gesamtgewicht, die 1000-Punkte Grenze nach ADR überschritten wird, muss ich dann das Fahrzeug zwingend von außen mit z. B. einer orangen Warntafel kennzeichnen?

Ja, in diesem Fall sind die Vorgaben des ADR im vollen Umfang anzuwenden.Dies bedeutet unter anderem:– der Fahrzeugführer muss im Besitz einer gültigen Fahrerschulung nach Abschnitt 8.2.1 sein– die Kennzeichnungsvorschriften sind einzuhalten– orangefarbene Kennzeichnung des Fahrzeugs– Begleitpapiere nach Abschnitt 8.1.2 wie ein Beförderungspapier und schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter)– ein ...

Stand: 10.12.2019

Dialog: 42923

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