Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 5 von 5 Treffern

Welche Drücke sind bei Arbeiten in Druckluft gemäß der Druckluftverordnung erlaubt?

Verschiedene Bauarbeiten im Tiefbau (z. B. im Tunnelbau, Kanalbau, Caissonbau oder Sielbau) werden in Druckluft ausgeführt, um den Eintritt von Grundwasser oder Gewässern in die Arbeitskammer der Baustelle zu verhindern.Druckluft gemäß der Druckluftverordnung (DruckLV) ist Luft mit einem Überdruck von mehr als 0,1 bar (lt. § 2 DruckLV) über dem atmosphärischen Druck. In einem Überdruck von mehr al ...

Stand: 07.02.2024

Dialog: 43884

Wie ist die Arbeitszeit bei Arbeiten im Überdruck geregelt?

Die arbeitstägliche Aufenthaltszeit in Druckluft ist nach § 21 Druckluftverordnung (DruckLV) begrenzt. Demnach dürfen Beschäftigte täglich höchstens 8 und wöchentlich höchstens 40 Stunden einschließlich der Ein- und Ausschleusungszeiten in Druckluft beschäftigt werden. Die tatsächliche maximale arbeitstägliche Aufenthaltszeit wird mittels Tabellen im Anhang 1 der Druckluftverordnung ermittelt und ...

Stand: 06.02.2024

Dialog: 43887

Wer darf in Druckluft arbeiten?

Grundsätzlich dürfen laut § 9 Druckluftverordnung (DruckLV) Personen im Alter zwischen 18 und 50 Jahren in Druckluft arbeiten. Diese Personen müssen vor der ersten Beschäftigung von einer behördlich ermächtigten Ärztin/ einem behördlich ermächtigten Arzt untersucht werden. Diese Untersuchung ist jährlich zu wiederholen. Bei Erkrankungen (u.a. bei Drucklufterkrankungen, Erkältungen, anderen Krankhe ...

Stand: 04.02.2024

Dialog: 43885

Müssen Arbeiten in Druckluft angezeigt werden?

Gemäß § 3 (1) Druckluftverordnung (DruckLV) hat der Arbeitgeber Arbeiten in Druckluft spätestens zwei Wochen vorher der zuständigen Behörde (in Nordrhein-Westfalen ist dies das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW) anzuzeigen.In der Anzeige nach Absatz 1 sind anzugeben:1.   der Name oder die Firma und die Anschrift des Arbeitgebers und ggf. der Name und die Anschrift des Arbe ...

Stand: 30.01.2024

Dialog: 43888

Wie müssen Arbeitskammern in Druckluft ausgestattet sein?

Räume bzw. Arbeitskammern in Druckluft müssen nach Druckluftverordnung (DruckLV) und nach anerkannten Regeln der Technik u.a. mit Personenschleusen ausgestattet sein. Darüber hinaus müssen lt. § 17 DruckLV: ein ärztlicher Untersuchungs-/Behandlungsraum, ein Erholungsraum, ein Umkleideraum, ein Trockenraum, sanitäre Einrichtungen (insbesondere Waschräume und Toiletten) und vor allem Rettungseinrich ...

Stand: 29.01.2024

Dialog: 43886