Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Fällt die medizinische Drucklufterzeugung (Atemgas) mit Kompressoren und Lagerung in Druckbehältern unter die Druckluftverordnung (DruckLV)?

KomNet Dialog 44252

Stand: 13.04.2026

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Arbeiten unter Druckluft

Favorit

Frage:

Fällt die medizinische Drucklufterzeugung (Atemgas) mit Kompressoren und Lagerung in Druckbehältern unter die Druckluftverordnung (DruckLV)?

Antwort:

Eine Drucklufterzeugung fällt nicht unter die DruckLV. Laut §§ 1 und 2 DruckLV gilt: Diese Verordnung gilt für Arbeiten in Druckluft. [...] Druckluft im Sinne dieser Verordnung ist Luft mit einem Überdruck von mehr als 0,1 bar.


Beim Arbeiten mit verdichteten Gasen (u.a. Drucklufterzeugung, Lagerung von Druckluftbehältern) sind insbesondere die BetrSichV, eine hinreichende Gefährdungsbeurteilung (s. dazu auch die TRGS 407), Vorschriften zur Lagerung von Gasen/ Gefahrstoffen und Vorschriften zum Brandschutz zu beachten.