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Welche Qualifikationen müssen Ärztinnen/ Ärzte als Betriebs-/ Arbeitsmediziner vorweisen, die nach Druckluftverordnung tätig werden?
KomNet Dialog 44260
Stand: 27.04.2026
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Arbeiten unter Druckluft
Frage:
Welche Qualifikationen müssen Ärztinnen/ Ärzte als Betriebs-/ Arbeitsmediziner vorweisen, die nach Druckluftverordnung tätig werden?
Antwort:
Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung des Arbeitsschutzes, insbesondere bei Arbeiten in Druckluft, verantwortlich. Insbesondere muss die Drucklufttauglichkeit der Beschäftigten gewährleistet sein (s. dazu auch § 10 Druckluftverordnung (DruckLV).
Für die vorgeschriebenen gesundheitlichen Untersuchungen und die medizinische Betreuung von Arbeiten in Druckluft müssen Ärztinnen und Ärzte lt. § 13 DruckLV „die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde sowie Fachkenntnisse bezüglich der Arbeiten in Druckluft besitzen und von der zuständigen Behörde ermächtigt sein.“ Eine Ermächtigung ist dort zu beantragen und unterscheidet wie folgt:
1. Ermächtigung und Tätigwerden nach §§ 10 und 11 DruckLV (u.a. Vorsorgeuntersuchungen G31):
o Nachweis Approbation
o Qualifikationsnachweis der arbeitsmedizinischen Fachkunde
(Facharzt Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin)
o Qualifikationsnachweis eines geeigneten Kurses für Arbeiten in Überdruckbereichen
gemäß § 13, §§ 10 u. 11 Druckluftverordnung für zu ermächtigende Ärztinnen/ Ärzte, (z.B. durch GTÜM zertifiziert, „G31 Überdruck - Grundkurs für Ärzte“ oder G31 „Arbeiten in Druckluft“)
2. Ermächtigung und Tätigwerden nach §§ 10 bis 12 DruckLV (u.a. Betreuung von Druckluftarbeiten und Behandlung von in Druckluft Erkrankten), zusätzlich zu den unter 1. genannten Nachweisen:
o Qualifikationsnachweis zur Behandlung drucklufterkrankter Beschäftigter (z. B durch GTÜM zertifizierter Kurs II a/ II b „Druckkammerarzt“)
o Aktueller Nachweis der Drucklufttauglichkeit durch eine ermächtigte Ärztin/ einen ermächtigten Arzt
Einen Antrag auf Ermächtigung mit Antragsvorlagen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Arbeitsschutzbehörden, z.B. in Nordrhein-Westfalen beim Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz NRW (Druckluft | Arbeitsschutz in NRW).