Komnet-Wissensdatenbank

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Belastungen/Gefährdungen bei einem Bildschirmarbeitsplatz bzw. einem rechnerunterstützenden Arbeitsplatz

hinsichtlich möglicher Gefahren zu beurteilen und ggf. erforderliche Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen. Für die Beurteilung wird er sich in der Regel der Sachkunde der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin/des Betriebsarztes bedienen. Kleine Betriebe haben meist keine(n) eigene(n) Betriebsarzt/-ärztin bzw. Sicherheitsfachkraft, sondern sind vertraglich an ein überbetriebliches Zentrum ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 1458

Wie wird ein Bildschirm optimal platziert?

senkrecht zur Oberfläche des Bildschirmes betrachtet werden kann. Bei der Einrichtung eines Bildschirmarbeitsplatzes sollte die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsarztes beteiligt werden. Hinweis: Das berufsgenossenschaftliche Vorschriftenwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten. ...

Stand: 17.02.2017

Dialog: 334

Gehört ein Stuhl zwingend zur Ausstattung eines Bildschirmarbeitsplatzes?

an dem Bildschirmgerät hilfreich sind. Bei der Beantwortung dieser Frage sollten der Arbeitsmediziner und die Sicherheitsfachkraft beteiligt werden. Ausführliche Hinweise zur Gestaltung finden sie in der DGUV Information 215-410  "Büro- und Bildschirmarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung". Hinweis: Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten. ...

Stand: 10.02.2017

Dialog: 6448

Gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass Computermonitore nicht länger als 6 Jahre betrieben werden dürfen?

 von der Sicherheitsfachkraft und vom Betriebsarzt beraten lassen. ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 3962

Wie lang sind die Erholungspausen bei Bildschirmarbeit und sind diese zwingend stündlich zu nehmen?

am Bildschirmarbeitsplatz sichergestellt werden können. Eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen und die Festlegung von Unterbrechungen der Bildschirmarbeit, z. B. durch Pausen, sollte vor Ort in Zusammenarbeit mit der Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsarzt erfolgen.Nach Nummer 6.1 Absatz 2 des Anhangs zur ArbStättV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Tätigkeiten der Beschäftigten an Bildschirmgeräten ...

Stand: 23.02.2023

Dialog: 43875

Flächenbedarf für einen Bildschirmarbeitsplatz im Gruppenbüro

werden. Dabei könnten sich Gründe ergeben, die für eine Belegung des Büros mit einer geringeren Personenzahl sprechen.Ein geeignetes Forum, Probleme des Arbeitsschutzes anzusprechen, ist der Arbeitsschutzausschuss. Die Arbeitnehmer können gegenüber den Mitgliedern des Arbeitsschutzauschusses (Arbeitgebervertreter, Betriebsrat, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeaufragte) anregen, das Thema ...

Stand: 08.04.2025

Dialog: 1460

Welche Argumente gibt es für eine helle Arbeitsumgebung bei Bildschirmarbeit?

Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert im Anhang unter dem Punkt 6.1 Absatz 8: "Die Beleuchtung muss der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein; ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung der Beleuchtung s ...

Stand: 06.01.2017

Dialog: 16020

Was ist zu beachten, wenn in einer Kontrollzentrale das Abbild von ca. 8 bis 12 Bildschirmen mittels Beamer auf eine Leinwand gebracht werden soll?

Es gibt für den in der Frage geschilderten Fall (Einsatz von Beamern in einer Kontrollzentrale) keine speziellen, schriftlich fixierten, Arbeitsschutzregelungen. Es ist aber grundsätzlich so, dass der dauerhafte Einsatz von elektronischen Bildgeräten unter die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fällt, auch wenn es sich nicht um Monitore handelt.  Entsprechend § 3 ArbStättV besteht in jedem Fall ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 4358

Wie kann man einer Kollegin helfen, die speziell an Monitoren wiederholt epileptische Anfälle bekommt?

Epileptische Anfälle können durch Lichtblitze, Flackerlicht o. ä. ausgelöst werden. Allerdings ist die individuelle Empfindlichkeit unterschiedlich. Insofern müssten die Arbeitsplatzverhältnisse unter Berücksichtigung der individuellen Befunde beurteilt werden. Deshalb ist es dringend geboten, dies in Zusammenarbeit zwischen der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt zu tun ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 23565

Gibt es bei Bildschirmgeräten, speziell bei Notebooks, eine Mindestbildschirmgröße?

der Arbeitgeber nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 ArbStättV eine Gefährdungsbeurteilung schriftlich vorzunehmen und eigenverantwortlich die Maßnahmen des Arbeitsschutzes umzusetzen. Hierbei ist auch die Größe der Bildschirme zu betrachten. Die von Ihnen genannten Notebooks erfüllen nicht den Anspruch an eine ausreichende Größe für die genannten Tätigkeiten ...

Stand: 25.03.2025

Dialog: 19487

Darf die Beleuchtungsstärke auf ausdrücklichen Wunsch der Mitarbeiter an einem Büroarbeitsplatz unter 500 Lux liegen?

Abweichung ist schriftlich zu dokumentieren. Hinweise: Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk finden Sie unter www.dguv.de/publikationen. Auf die Informationen unter "ergo-online" möchten wir hinweisen. ...

Stand: 06.01.2017

Dialog: 25273