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Die Anforderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu Fußböden in Arbeitsstätten lautet:"Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein." (Anhang zur ArbStättV Nr.1.5 Abs. 2)Diese Anforderungen werden in der Technischen Regel ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 12016
Flächen in ihrer Rutschhemmung nur um eine Bewertungsgruppe voneinander abweichen dürfen (siehe ASR A1.5/1,2 "Fußböden","Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" BGR/GUV-R 181)...." ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43140
Grundsätzliche Vorgaben für Arbeitsstätten ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- mit ihrem Anhang. Im Anhang wird unter Punkt 1.5 auf die Eigenschaften von Fußböden eingegangen. Hiernach dürfen die Fußböden der Räume keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 2672
Die Anforderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu Fußböden in Arbeitsstätten lautet: Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein. (Anhang zur ArbStättV Nr.1.5 Abs. 2)Diese Anforderungen werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ...
Stand: 16.01.2025
Dialog: 42515
Grundsätzliche Vorgaben für Arbeitsstätten ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- mit ihrem Anhang. Im Anhang wird unter Punkt 1.5 auf die Eigenschaften von Fußböden eingegangen. Hiernach dürfen die Fußböden der Räume keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend ...
Stand: 22.09.2023
Dialog: 22168
der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein. ..." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.5/1,2 "Fußböden". Werden die Anforderungen der ArbStättV in Verbindung mit der ASR A1.5/1,2 ...
Stand: 13.09.2017
Dialog: 30255
Anforderungen an Fußböden findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Unter Ziffer 1.5 Abs. 2 wird aufgeführt, dass Fußböden in Räumen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährliche Schrägen aufweisen dürfen. Des Weiteren müssen sie gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein.Konkretisiert werden die Anforderungender ArbStättV ...
Stand: 29.07.2024
Dialog: 6708
zu reinigen sind. An Arbeitsplätzen müssen die Arbeitsstätten unter Berücksichtigung der Art des Betriebes und der körperlichen Tätigkeit eine ausreichende Dämmung gegen Wärme und Kälte sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit aufweisen. (2) Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 19611
sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit verfügen. (2) Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein. ..." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.5/1,2 "Fußböden". In Anhang 2 ...
Stand: 30.01.2018
Dialog: 42175
eine angemessene Dämmung gegen Wärme und Kälte sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit aufweisen. Auch Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen über eine angemessene Dämmung gegen Wärme und Kälte sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit verfügen.(2) Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 42959
der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein. ..." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.5 "Fußböden". Unter Nr. 6 "Schutzmaßnahmen gegen Ausrutschen" dieser ASR wird ausgeführt ...
Stand: 04.05.2023
Dialog: 43317
und gereinigt werden, dass sie unter Berücksichtigung der Art der Nutzung, der betrieblichen Verhältnisse und der Witterungseinflüsse sicher benutzt werden können....(5) Von Fußböden dürfen keine gesundheitlichen Gefährdungen und sollen keine spürbaren elektrostatischen Aufladungen oder unzuträglichen Gerüche ausgehen. Unzuträgliche Gerüche und gesundheitliche Gefährdungen können beispielsweise ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 43587
Feuchtigkeit aufweisen. Auch Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen über eine angemessene Dämmung gegen Wärme und Kälte sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit verfügen. (2) Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 42929