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Wie ist die Rutschbewertungsklasse in der Fahrzeughalle einer KFZ-Werkstatt für einen Gitterrostbelag auszubilden?

KomNet Dialog 43140

Stand: 16.11.2020

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Fußböden

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Frage:

In der Fahrzeughalle einer KFZ-Werkstatt ist ein Boden mit einer Rutschbewertungsklasse von R 12 gefordert. In dieser Halle soll eine Fahrzeuggrube errichtet werden, die mit einem Gitterrostbelag abgedeckt werden soll. Wie ist dieser Gitterrostbelag auszubilden? Auch in R 12 bzw. +/- eine Rutschbewertungsklasse?

Antwort:

In der DGUV Information 208-007 "Roste - Auswahl und Betrieb" ist hierzu unter der Nummer 2.6.1 Rutschhemmung folgendes nachzulesen:


"In Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen, deren Fußböden nutzungsbedingt mit gleitfördernden Medien in Kontakt kommen, müssen die begehbaren Oberflächen der Roste die Anforderungen an die Rutschhemmung erfüllen. Bei der Planung ist zu beachten, dass aneinandergrenzende Flächen in ihrer Rutschhemmung nur um eine Bewertungsgruppe voneinander abweichen dürfen (siehe ASR A1.5/1,2 "Fußböden","Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" BGR/GUV-R 181).

..."