Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 10 von 10 Treffern

Ist es richtig, dass die Vorsorgekartei für ALLE Vorsorgen geführt werden muss, also auch für Angebotsvorsorge?

Ja, das ist richtig. Nachzulesen ist dies unter § 3 (4) Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV-. Dort heißt es: "Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt werden. Die Angaben sind bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aufzubewah ...

Stand: 26.09.2016

Dialog: 20935

Genügt man der Verpflichtung zum Führen einer Vorsorgekartei, wenn man die notwendigen Daten beispielsweise in der Personalakte erfasst?

Die Pflicht zum Führen einer Vorsorgekartei ergibt sich aus § 3 Abs.4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV):"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt werden. Die Angaben sind bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aufzubew ...

Stand: 13.04.2023

Dialog: 21605

Müssen 450€-Kräfte z.b. Reinigung- und Küchenhelfer für eine arbeitsmedizinische Untersuchung angemeldet werden?

Bei den 450€ Kräften handelt es sich um Beschäftigte nach § 2 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), somit gelten dieselben Regelungen wie für alle anderen Beschäftigten.Ergeben sich für den Arbeitgeber aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) mit ihrem Anhang Verplichtungen für eine Arbeitsmedizinische Vorsorge für die Beschäftigten, dann sind diese Regelungen ...

Stand: 09.01.2019

Dialog: 42550

Darf die Betriebsärztin/der Betriebsarzt Untersuchungen durchführen, ohne die Beschäftigten aufzuklären, um welche Untersuchung es sich handelt und weshalb die Beschäftigten untersucht werden?

oder die Ärztin die Vorschriften dieser Verordnung einschließlich des Anhangs zu beachten und die dem Stand der Arbeitsmedizin entsprechenden Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Vor Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge muss er oder sie sich die notwendigen Kenntnisse über die Arbeitsplatzverhältnisse verschaffen. In die Arbeitsanamnese müssen alle Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten ...

Stand: 14.07.2022

Dialog: 19977

Darf bei einem neu eingestellten Mitarbeiter die gültige Infektionsschutzvorsorge des vorherigen Arbeitgebers betriebsärztlich übernommen werden?

des Arbeitssicherheitsgesetzes bestellt, soll der Arbeitgeber vorrangig diesen oder diese auch mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen. Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplatzes zu ermöglichen. Ihm ...

Stand: 11.09.2019

Dialog: 42823

Welche persönlichen Daten der Beschäftigten hat der Arbeitgeber dem Betriebsarzt für die Eignungs- und Vorsorgeuntersuchungen zur Verfügung zu stellen?

Die normative Regelungen zur Arbeitsmedizinische Vorsorge finden sich in §3 Abs. 2 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - VorsorArbmedVV: „Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung ...

Stand: 20.06.2014

Dialog: 21389

Ist es möglich die Arbeit anzutreten, obwohl der Termin zur Pflichtvorsorge erst drei Monate nach Arbeitsantritt möglich ist?

nach Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden. Arbeitsmediziner benötigen Zeit, um beurteilen zu können, ob Beschäftigte vor allem durch Infektionserreger besonders gefährdet sind. Bei niedergelassenen Arbeitsmedizinern oder an Polikliniken arbeitsmedizinischer Institute der Universitäten sind Vorsorgetermine oftmals auch kurzfristig möglich. Hierfür benötigen die Ärzte aber eine aktuelle ...

Stand: 30.09.2017

Dialog: 30416

Innerhalb welcher Frist müssen wir Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern eine erneute Angebotsvorsorge anbieten?

klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen spätestens 24 Monate,c) bei allen nicht in Buchstabe a oder b genannten Vorsorgeanlässen spätestens zwölf Monate nach Aufnahme der Tätigkeit veranlasst bzw. angeboten werden.(3) Jede weitere Vorsorge einschließlich nachgehender Vorsorge muss spätestens 36 Monate nach der vorangegangen Vorsorge veranlasst bzw. angeboten werden.(4) Die in Absatz 1 bis 3 ...

Stand: 10.09.2019

Dialog: 42835

Müssen Mitarbeiter, die regelmäßig Saunaaufgüsse durchführen arbeitsmedizinisch untersucht werden?

Minuten in einer 90 Grad Celsius heißen Sauna aufhalten dürfen. Weil danach mit einem Anstieg der Körperkerntemperatur zu rechnen ist, sei anschließend eine Hitzepause (Arbeit im nicht belasteten Klima) von zumindest 50 Minuten erforderlich.Grundsätzlich ist dem Arbeitgeber anzuraten, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine systematische Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen ...

Stand: 08.10.2018

Dialog: 23847

Ist die arbeitsmedizinische Untersuchung nach Arbeitszeitgesetz vom juristischen Aspekt her eine Angebotsvorsorge, eine Tauglichkeitsuntersuchung oder eine Wunschvorsorge?

Wunsch hin regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorge nach § 11 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu ermöglichen, es sei denn, auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.Es bleibt darauf hinzuweisen, dass es sich bei allen genannten Punkten um Angebotsvorsorge handelt, d.h. der oder die Beschäftigte kann das Angebot ...

Stand: 25.01.2024

Dialog: 43287