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Frage zum Erfordernis / der Zulässigkeit einer arbeitsmedizinischen Vorsorge.

eine Pflichtvorsorge zu veranlassen oder ein Vorsorgeangebot zu unterbreiten oder Wunschvorsorge zu ermöglichen. Im Anhang der ArbMedVV ist dieser Grundsatz des Arbeitsschutzes explizit zwar nur entsprechend bei dem Vorsorgeanlass „Lärm“ klarstellend aufgeführt, er gilt aber generell.“ Die o.g. FAQ-Antwortliste ist eine Präzisierung der ArbMedVV durch den Gesetzgeber am Bundesministerium für Arbeit und Soziales ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 42471

Muss jede durchgeführte Vorsorgeuntersuchung bei den Beschäftigten in der Vorsorgerkartei dokumentiert sein?

:"Das ärztliche Berufsrecht sieht für ärztliche Unterlagen eine Aufbewahrungsfrist von mindestens zehn Jahren vor. Bei Tätigkeiten, bei denen nach längeren Latenzzeiten Gesundheitsstörungen auftreten können, reicht diese Aufbewahrungszeit nicht aus. Dies gilt insbesondere für ärztliche Unterlagen zu Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (K1 und K2), für die Artikel 15 der Richtlinie 2004/37/EG ...

Stand: 08.09.2020

Dialog: 43279

Darf die Betriebsärztin/der Betriebsarzt Untersuchungen durchführen, ohne die Beschäftigten aufzuklären, um welche Untersuchung es sich handelt und weshalb die Beschäftigten untersucht werden?

oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten."§ 6 Abs. 2 ArbMedVV erläutert zum Biomonitoring (dies ist z. B. die Bestimmung von Gefahrstoffen oder deren Stoffwechselprodukten im biologischen Material, d. h. Blut oder Urin):"(2) Biomonitoring ist Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge, soweit dafür arbeitsmedizinisch anerkannte Analyseverfahren und geeignete Werte zur Beurteilung ...

Stand: 14.07.2022

Dialog: 19977

Innerhalb welcher Frist müssen wir Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern eine erneute Angebotsvorsorge anbieten?

) bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber atemwegssensibilisierend oder hautsensibilisierend wirkendenden Gefahrstoffen (nach Gefährdungsbeurteilung „H334“ oder „H317“ im Sinne der CLP-Verordnung) bzw. sensibilisierend oder toxisch wirkenden biologischen Arbeitsstoffen sowie bei Feuchtarbeit spätestens sechs Monate,b) bei Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen ...

Stand: 10.09.2019

Dialog: 42835

Inwieweit trifft die Aussage zu, dass der Betriebsarzt nur noch beratende Funktion ausüben soll?

die Bestimmung von Gefahrstoffen oder deren Abbauprodukten im Blut oder Urin, das sog. „Biomonitoring“).Grundsätzlich liegen die Untersuchungsinhalte und deren Bewertung in der Verantwortung des mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragten Arztes/der Ärztin, er/sie hat deren Erfordernis zu prüfen. Der Arzt/die Ärztin klärt den Beschäftigten/die Beschäftigte zunächst über die Inhalte, den Zweck und evtl ...

Stand: 26.11.2013

Dialog: 19872

Muss eine Impfung nach ArbMedVV angeboten werden, auch wenn eine Tätigkeit nicht explizit in der Verordnung genannt wird?

Impfungen als Mittel ergeben sich aus dem § 6 Absatz 2 Satz 3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort steht geschrieben:"[...] Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Satz 3 gilt ...

Stand: 12.03.2024

Dialog: 9237

Hat der Mitarbeiter an der Pflichtvorsorge teilgenommen, wenn er die klinische Untersuchung nach § 6 (2) ArbMedVV ablehnt?

die körperlichen oder klinischen Untersuchungen (z. B. Biomonitoring) nach der eingehenden Beratung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge durch den Arzt oder die Ärztin von der oder dem Beschäftigten abgelehnt, so wird dennoch die Teilnahme an der arbeitsmedizinischen Vorsorge bescheinigt, dies gilt auch für die Pflichtvorsorge. ...

Stand: 13.02.2017

Dialog: 20381

In welcher Art und Weise muss Beschäftigten eine Arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden?

Für die arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), mit Anhang. Die ArbMedVV lässt sonstige arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen, insbesondere nach dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz, unberührt.Zur ArbMedVV sind Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) bekanntgegeben worden.Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst immer ...

Stand: 05.09.2023

Dialog: 43813

Darf bei einem neu eingestellten Mitarbeiter die gültige Infektionsschutzvorsorge des vorherigen Arbeitgebers betriebsärztlich übernommen werden?

Wie gehen davon aus, dass sich Ihre Anfrage auf die arbeitsmedizinische Vorsorge bezieht, hier speziell auf die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Grundsatz G 42 "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung" und es sich um die Informationen aus der Vorsorgedatei handelt.Grundsätzlich gilt hier die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und die zugehörigen Arbeitsmedizinischen Regeln ...

Stand: 11.09.2019

Dialog: 42823

Dürfen die Akten der arbeitsmedizinischen Betreuung/Vorsorge ohne weiteres vom alten an den neuen Betriebsarzt weitergegeben werden?

einer eigenen Praxis ausübt, stellt sich die Frage, inwieweit die Grundsätze der Übergabe bzw. Aufgabe der Praxis auf ihn anwendbar sind.Wechselt der Betriebsarzt, so muss die ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung des Mitarbeiters zur Übergabe seiner Patientenakten an den nachfolgenden Arzt eingeholt werden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Patient den Nachfolger des Betriebsarztes ...

Stand: 13.08.2024

Dialog: 22856

Ist die arbeitsmedizinische Untersuchung nach Arbeitszeitgesetz vom juristischen Aspekt her eine Angebotsvorsorge, eine Tauglichkeitsuntersuchung oder eine Wunschvorsorge?

Angebotsvorsorge anbieten, wenn er Kenntnis von einer Erkrankung erhält, die im ursächlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit des oder der Beschäftigten stehen kann. Dies gilt auch für Beschäftigte mit vergleichbaren Tätigkeiten, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie ebenfalls gefährdet sein können.Zudem hat der Arbeitgeber über die Vorschriften des Anhangs der ArbMedVV hinaus den Beschäftigten auf ihren ...

Stand: 25.01.2024

Dialog: 43287

Welche Bedeutung kommt den "DGUV-Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen" noch zu, nachdem die ArbMedVV in der aktuellen Fassung keine Pflichtuntersuchungen mehr vorsieht?

, eine „Pflichtvorsorge“ nach ArbMedVV beinhaltet somit auch keine „Bescheinigung der Eignung“, sondern hat einen reinen Vorsorgecharakter. Für die Durchführung von Eignungsuntersuchungen gelten strenge rechtliche Regeln, sie sind rechtlich eindeutig von der arbeitsmedizinischen Vorsorge abzugrenzen. Das Selbstbestimmungsrecht der Beschäftigten ist ein hohes Rechtsgut, welches es zu beachten gilt. In § 3 Abs. 3 ...

Stand: 16.01.2023

Dialog: 25931