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Darf während einer Schwangerschaft mehr als 8 Stunden am Tag gearbeitet werden - evtl .auf freiwilliger Basis oder in Bereitschaft?

Die beschriebenen Arbeitszeiten sind für eine werdende Mutter verboten, auch wenn sie sich freiwillig dazu bereit erklärt.Begründung:Die zulässigen Arbeitszeiten einer werdenden Mutter sind im § 4 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb ...

Stand: 19.09.2018

Dialog: 42451

Gilt die Ausnahmeregelung im Mutterschutz für Sonn- und Feiertagsarbeitsverbote grundsätzlich für alle Fachabteilungen in einem Krankenhaus?

Die Ausnahmeregelung für das mutterschutzrechtliche Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit steht im  § 6 Abs.1 Mutterschutzgesetz. Danach darf der Arbeitgeber schwangere oder stillende Frausen an Sonn- und Feiertagen nur beschäftigen, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes ...

Stand: 19.01.2018

Dialog: 1392

Darf eine werdende Mutter eine Dienstreise antreten, die länger als acht Stunden dauert?

Gemäß § 4 Abs.1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat."Allerdings kann die zuständige Aufsichtsbehörde nach § 29 Abs. 3 Nr.1 MuSchG eine Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit ...

Stand: 03.02.2020

Dialog: 43032

Ist für eine schwangere Erzieherin in einem Kinderheim Sonntagsarbeit und Arbeit nach 20.00 Uhr erlaubt?

grundsätzlich verboten. Die zuständige Aufsichtsbehörde kann jedoch im Rahmen von § 28 MuSchG eine Ausnahme für eine Beschäftigung zwischen 20 und 22 Uhr zulassen. Die Voraussetzungen für die Beschäftigung zwischen 20 und 22 Uhr sind:dass sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,dass nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung der Frau bis 22 Uhr spricht unddass insbesondere ...

Stand: 07.03.2019

Dialog: 1896

Dürfen schwangere Frauen eine tägliche Arbeitszeit von 10 Std bei einer 30 Std-Woche haben?

, dass es sowohl verboten ist, mehr als 8,5 Stunden täglich zu arbeiten als auch mehr als 90 Stunden in der Doppelwoche. ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 42553

Darf eine Schwangere zu Rufbereitschaft in der Zeit von 18.00 bis 9.00 Uhr eingesetzt werden?

Das Verbot der Mehrarbeit findet sich im § 4 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG): "Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. Eine schwangere oder stillende Frau unter 18 Jahren darf der Arbeitgeber ...

Stand: 08.06.2018

Dialog: 6416

Darf ich als werdende Mutter in einem Wohnheim Sonn- und Feiertagsdienste machen?

Nach § 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf ein Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau an Sonn- und Feiertagen nur beschäftigen, wennsie sich dazu ausdrücklich bereit erklärt (diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden),eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 23384

Muss ich als Schwangere Sonntags arbeiten?

Nach § 6 Mutterschutzgesetz darf eine schwangere oder stillende Frau grundsätzlich nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.Eine Beschäftigung ist nur zulässig, wenn:sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss ...

Stand: 28.11.2019

Dialog: 42940

Darf eine schwangere Assistenzärztin 7 Tage hintereinander arbeiten?

an 7 Tagen hintereinander nicht gegen die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes verstößt. Nach § 4 Abs. 1 MuSchG ist nicht die Anzahl der Arbeitstage maßgebend, sondern das Verbot der Mehrarbeit. Mehrarbeit ist jede Arbeit über 8 ½ Stunden täglich oder mehr als 90 Stunden in der Doppelwoche bei einer Arbeitnehmerin, die älter als 18 Jahre ist.Wie sieht die Ersatzfreizeit bei Sonn- und Feiertagsarbeit ...

Stand: 07.03.2019

Dialog: 4831