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Ergebnisse 21 bis 32 von 32 Treffern

Brauchen wir für Dreharbeiten mit einem 17-jährigen Darsteller, der die 12. Klasse besucht, keinen behördlichen Antrag stellen, da er nicht mehr vollschulzeitpflichtig ist?

Nach § 14 Abs. 7 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG  ist die Beschäftigung Jugendlicher bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen (...) bis 23:00 Uhr erlaubt. Eine Ausnahmegenehmigung ist demnach nicht notwendig.Hinweise:Nach § 2 JArbSchG gilt jemand als Jugendlicher im Sinne des Gesetzes, wenn er  15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 23966

Dürfen Jugendliche mit Laseranlagen der Klassen 3 und 4 arbeiten?

erforderlich ist und ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist § 22 Abs. 2 Zif. 1 und 2 JArbSchG.Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung des Jugendlichen nach §§ 5, 6,12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist obligatorisch. ...

Stand: 17.10.2024

Dialog: 44027

Darf ein 16-jähriger, der noch vollzeitschulpflichtig ist, mittwochs und sonntags Anzeigenblätter für jeweils 2,5 bis 3 Stunden verteilen?

verboten. Von diesem grundsätzlichen Verbot gibt es aber einige Ausnahmen. Beispielsweise gilt das Verbot nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten (d.h. der Eltern), soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist sowie die Dauer von zwei Stunden täglich nicht überschreitet (§ 5 Abs.3 JArbSchG). Sonntags ist die beschriebene ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 29271

Wie definiert sich das im Jugendarbeitsschutzgesetz genannte Verkehrswesen?

-, Omnibus-, Gütertransportunternehmen, Speditionsgewerbe, Reisebüros, Taxiunternehmen, Luftfahrtbetriebe, Zeitungsvertriebsgesellschaften, Postdienste einschließl. ihrer Nebenbetriebe, sofern sie sich mit der Beförderung v. Nachrichten, Personen und Paketen beschäftigen."Somit fällt das Verteilen von Zeitungen unter den Begriff des Verkehrswesens nach § 16 Abs.2 Nr.3 JArbSchG. ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 30570

Dürfen Jugendliche bei Festen (z.B. Strassenfest, Veranstaltungen von Vereinen) Alkohol ausschenken?

Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht wäre zunächst zu klären, ob eine Beschäftigung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) vorliegt. Z.B. gilt das JArbSchG nicht für geringfügige Hilfeleistungen, soweit sie gelegentlich aus Gefälligkeit ausgeführt werden (§ 1 Abs. 2 JArbSchG). Diese Regelung könnte bei Straßenfesten oder Vereinsveranstaltungen greifen, bei denen der kommerzielle ...

Stand: 29.06.2023

Dialog: 5829

Untersuchungsumfang bei der Erstuntersuchung Jugendlicher

der JArbSchUV mit der Festlegung, welche Angaben der Arbeitgeber vom Arzt erhält. Darüber hinaus werden in die Bescheinigung bei Bedarf die Arbeiten aufgenommen, bei deren Ausführung der Arzt eine Gefährdung der Gesundheit oder der Entwicklung des Jugendlichen sieht (§ 39 Abs. 2 JArbSchG). ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 2222

Darf eine 15-jährige Schülerin an zwei Nachmittagen pro Woche Reinigungsarbeiten in einer Zahnarztpraxis ausführen?

von Gefahrstoffen ausgesetzt sind, dürfen diese nicht ausführen. Auch dürfen Jugendliche den in ärztlichen Praxen/Zahnarztpraxen anfallenden biologischen Arbeitsstoffen (z.B. Keime) nicht ausgesetzt werden.Hiervon sind nur Jugendliche ausgenommen, die sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden und Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen entsprechend § 22 Abs. 2 JArbSchG getroffen sind.Weitere Informationen zum Thema ...

Stand: 17.05.2023

Dialog: 5850

Dürfen Jugendliche in Gaststätten mit dem Ausschank von Alkohol beschäftigt werden?

Regelungen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) getroffen. Wer Jugendlicher im Sinne des JArbSchG ist, ist unter § 2 Abs. 2 des Gesetzes definiert: "Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist." Nach dem JArbSchG ist der Ausschank von Alkohol durch Jugendliche im Hotel- und Gaststättengewerbe, z. B ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 3538

Welche Arbeitsschutzmaßnahmen müssen für Kinder und Jugendliche bei Handwerksarbeiten (Umgang mit elektr. Beriebsmittel) in einem Sommerlager beachtet werden?

nicht durchgeführt werden. Als Orientierung können dazu die Regelungen des § 22 Abs.1 JArbSchG herangezogen werden.Wir gehen davon aus, dass der Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln auf diejenigen beschränkt bleibt, die hinsichtlich der Art und der Größe für Kinder oder Jugendliche altersgemäß geeignet sind; dies ist z.B. bei einem Akkuschrauber auf Grund der Schwere, der geringeren Umdrehungsgeschwindigkeit ...

Stand: 15.05.2019

Dialog: 8042

Gelten für Schüler/innen, die noch nicht 14 Jahre alt sind und der Vollzeitschulpflicht unterliegen, während des Schülerbetriebspraktikums besondere Einschränkungen?

Im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG ist geregelt, dass das Verbot der Beschäftigung von Kindern nicht für die Beschäftigung von Kindern im Rahmen des Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht gilt (§ 5 Abs. 2 JArbSchG ). Dabei gilt, dass Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten beschäftigt werden dürfen.Verbotene ...

Stand: 29.11.2023

Dialog: 14595

Darf ich einen Dreizehnjährigen mit der Auslieferung von Arzneimitteln beschäftigen?

und vollzeitpflichtige Jugendliche psychisch und physisch nicht überfordern oder mit Unfallgefahren verbunden sein. Nach § 5 Abs. 3 JArbSchG ist eine Beschäftigung nur an Werktagen von Montag - Freitag und nicht vor oder während des Schulunterrichts, in der Zeit zwischen 08.00 und 18.00 Uhr bis zu zwei Stunden, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben bis zu drei Stunden täglich zulässig.Weitere ...

Stand: 25.04.2019

Dialog: 4801

Gibt es für Jugendliche, die für Schülerpraktika in Kindergärten eingesetzt werden, nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Tätigkeitsverbote bzw. Einschränkungen?

Nach der Biostoffverordnung (BioStoffV) gehören auch Schülerinnen und Schüler bzw. Schülerpraktikanten, die Tätigkeiten mit biologischen Stoffen ausführen, zum zu schützenden Personenkreis (§ 2 Abs.9 i.V.m. § 1). Für Jugendliche, die noch keine 18 bzw. 14 Jahre alt sind, gelten zusätzlich die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) und der Verordnung ...

Stand: 29.11.2023

Dialog: 6259

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