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Benötigen wir für den Einsatz eines Betriebsarztes, der sich noch in der Weiterbildung befindet, eine Ausnahmegenehmigung nach § 18 ASiG ?

tätig werden, eine Ausnahmegenehmigung nach § 18 ASiG erforderlich oder möglich?AntwortAusnahmeanträge nach § 18 ASiG sind nicht erforderlich. Der nach § 4 ASiG verantwortliche Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass er nur Betriebsärzte (und gemäß § 7 Fachkräfte für Arbeitssicherheit) bestellt, die die notwendige Qualifikation vorweisen. Es dürfen nur Ärzte in Weiterbildung eingesetzt ...

Stand: 29.05.2019

Dialog: 42743

Muss bei der arbeitsmedizinischen Betreuung durch einen externen Dienstleister der Betriebsarzt namentlich benannt werden, oder reicht der Names des Dienstleisters?

Die namentliche Nennung des Betriebsarztes ist bei der Verpflichtung eines überbetrieblichen Dienstes nicht erforderlich, Nach § 19 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- kann die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, auch dadurch erfüllt werden, dass der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften ...

Stand: 23.01.2018

Dialog: 22921

Wie muss die Qualifikation von Medizinern sein, um nach § 3 ASiG als Betriebsärzte arbeiten zu können?

Laut § 4 Arbeitssicherheitsgesetz-ASiG darf der Arbeitgeber als Betriebsärzte nur Personen bestellen, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und die über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Ärzte/ -innen mit der Facharztbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin erfüllen diese ...

Stand: 13.02.2019

Dialog: 2954

Welche konkreten Weiterbildungsverpflichtungen gelten für bereits ausgebildete und bestellte Betriebsärzte?

Wie Sie zutreffend feststellen, werden im Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG und in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" grundsätzliche Anforderungen an die Qualifikation eines Betriebsarztes beschrieben.So kann die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde als gegeben angesehen werden bei Ärzten, die nachweisen, dass sie berechtigt ...

Stand: 11.12.2018

Dialog: 6433

Ist es zulässig, die Grundbetreuung von den Vorsorgeuntersuchungen zu trennen und von verschiedenen Ärzten durchführen zu lassen?

. In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sind folgende Konkretisierungen zu finden:Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes bestellt, soll der Arbeitgeber vorrangig diesem oder dieser auch mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen. Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere ...

Stand: 28.12.2020

Dialog: 43209

Muss bei der Betreuung durch einen arbeitsmedizinischen Dienst ein ausgebildeter Arzt die Unternehmen persönlich besuchen/die Begehungen begleiten, oder kann das auch ein wie auch immer ausgebildeter Fachmensch (!!) sein, der dann einem Arzt berichtet?

Nach § 2 Abs. 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 3 des Gesetzes genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,2. die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung ...

Stand: 30.07.2020

Dialog: 43196

Welche Aufgaben hat ein Betriebsarzt?

kann der Arbeitgeber sowohl Einzelpersonen bestellen (Ärzte mit der Qualifikation als Arbeitsmediziner) als auch auf überbetriebliche Dienste zurückgreifen (§ 19 ASiG).Die erforderlichen Einsatzzeiten der Betriebsärzte ergeben sich aus der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", die von den jeweiligen Berufsgenossenschaften herausgegeben werden. ...

Stand: 21.07.2020

Dialog: 1821

Darf in einer größeren arbeitsmedizinischen Praxis die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie notwendige Eignunguntersuchungen bei den dort angestellten Personen durch ebenfalls dort angestellten Arbeitsmediziner durchgeführt werden?

sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen. Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben. Verfügt der Arzt oder die Ärztin für bestimmte Untersuchungsmethoden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen ...

Stand: 16.03.2020

Dialog: 43069

Wie ist die fachliche und disziplinarische Zuordnung von Betriebsärzten geregelt?

für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen innehat. Diese herausgehobene Einordnung in die betriebliche Hierarchie gehört zu den strukturprägenden Grundsätzen des ASiG (vgl. BAG vom 15.12.2009 Az. 9 AZR 769/08). Eine Einordnung in eine unterhalb der Leitungsebene liegende Hierarchieebene widerspricht daher § 8 Abs. 2 ASiG. Als unbedenklich wird hingegen allgemein die unmittelbare Unterstellung im Rahmen ...

Stand: 25.08.2022

Dialog: 43562