Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 10 von 10 Treffern

Gibt es zur Abgrenzung der Verkehrswege für die Kennzeichung eine Vorgabe?

Nach der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten Folgendes:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische ...

Stand: 21.03.2025

Dialog: 3013

Müssen Anfahrschutze für Hallenstützpfeiler mit schwarz-gelber Markierung versehen werden?

Grundlegende Anforderungen an die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung finden sich unter Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt ...

Stand: 24.02.2025

Dialog: 20558

Wie sind die Verkehrswege zu kennzeichnen?

Die Vorgaben zur Kennzeichnung von Verkehrswegen ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Hiernach gilt Folgendes:Unter der Nummer 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" des Anhangs der ArbStättV lässt sich Folgendes nachlesen:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen ...

Stand: 16.02.2023

Dialog: 43303

Gibt es für die Kennzeichnung von Verkehrswegen und Lagerplätzen verbindliche Vorschriften?

Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Dort heißt es unter der Nummer 1.3:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische ...

Stand: 19.12.2024

Dialog: 13666

Wie breit muss die Linie der Bodenmarkierung von Verkehrswegen sein?

1. Markierung von Verkehrswegen In der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung", wird unter Punkt 5.3 "Markierungen von Fahrwegen" Folgendes ausgeführt:"(1) Die Kennzeichnung von Fahrwegsbegrenzungen ist farbig, deutlich erkennbar sowie durchgehend auszuführen. Wird die Markierung auf dem Boden angebracht, so kann dies z. B. durch mindestens 5 cm breite Streifen ...

Stand: 01.10.2024

Dialog: 9474

Welches Gefälle/Steigung ist auf Verkehrswegen innerhalb von Gebäuden tolerabel? Ist eine Kennzeichnung vorgeschrieben?

Kennzeichnung von Verkehrswegen mit Gefälle/Steigung sieht die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" nicht vor. ...

Stand: 25.01.2023

Dialog: 15196

Ist beim Zugang zu einem Technikgebäude eine zusätzliche Stufe notwendig?

mit parallel verlaufenden Stufenkanten und gleichen Stufenabmessungen zulässig. Die Auftritte und Steigungen der Stufen sollen sich nach dem Abschnitt 4.5 Absatz 4 der ASR A1.8 richten. Die Stufenfolge ist nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ zu kennzeichnen.Verkehrswege, die gleichzeitig als Hauptfluchtweg dienen, dürfen keine Ausgleichsstufen enthalten (siehe ASR A2.3 „Fluchtwege ...

Stand: 13.02.2024

Dialog: 43901

Ab welcher Lagergröße müssen Fahrwege und Fußwege gekennzeichnet werden?

nicht durch technische Maßnahmen verhindern oder beseitigen, oder ergeben sich Gefährdungen durch den Fahrzeugverkehr aufgrund unübersichtlicher Betriebsverhältnisse (z. B. durch Arbeits- und Lagerflächen ohne feste Einbauten), sind die Verkehrswege gemäß ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. Laderampenkanten an ständigen Be- und Entladestellen durch gelb ...

Stand: 04.04.2025

Dialog: 24383

Müssen Stoßkanten unter 2,00 m gekennzeichnet werden?

(z. B. durch Arbeits-und Lagerflächen ohne feste Einbauten), sind die Verkehrswege gemäß ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. eine dauerhafte Gefahr in Form einer Ausgleichsstufe im Verkehrsweg durch gelbschwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung ...

Stand: 20.02.2025

Dialog: 22760

Ist es bei Vorhandensein einer Tür neben einem Schnelllauftor verboten durch das Tor zu gehen?

"Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" darauf hinzuweisen. ...

Stand: 10.04.2025

Dialog: 42697