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werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.5 "Fußböden".Für Fußböden von Stationsküchen wird in der ASR A1.5 unter Ziffer 9.7 des Anhangs 2 die Bewertungsgruppe R 10 gefordert. ...
Stand: 24.06.2024
Dialog: 5982
sein. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.5/1.2 Fußböden. Unter Nummer 12.14 des Anhangs 2 der ASR A1.5/1.2 wird für den Fußboden in einem Friseursalon die Bewertungsgruppe R 9 genannt. ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 2672
sein.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.5 "Fußböden".Nach Punkt 3.4 der ASR A1.5 "liegt eine gefährliche Schräge vor, wenn der Fußboden aufgrund seiner Neigung bzw. Steigung nicht mehr sicher betrieben, also begangen, befahren oder zum Abstellen genutzt werden kann. Anforderungen an die Begeh- und Befahrbarkeit ...
Stand: 22.09.2023
Dialog: 22168
der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein. ..." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.5/1,2 "Fußböden". Werden die Anforderungen der ArbStättV in Verbindung mit der ASR A1.5/1,2 ...
Stand: 13.09.2017
Dialog: 30255
, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A 1.5/1,2. Unter Punkt 5 (2) der ASR A1.5/1,2 wird ausgeführt, dass Leisten, Abdeckungen, Ablauföffnungen, Ablaufrinnen, Profile oder Ähnliches in begehbaren Bereichen von Fußböden so gestaltet und installiert sein müssen, dass sich hierdurch ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 19611
sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit verfügen. (2) Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein. ..." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.5/1,2 "Fußböden". In Anhang 2 ...
Stand: 30.01.2018
Dialog: 42175
oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein...."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.5 "Fußböden".Nach Punkt 4 Absatz 4 der ASR sollen Fußböden ohne Neigung angelegt werden. Ausgenommen sind funktionelle Neigungen, z. B. zur Ableitung ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 42959
der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein. ..." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.5 "Fußböden". Unter Nr. 6 "Schutzmaßnahmen gegen Ausrutschen" dieser ASR wird ausgeführt ...
Stand: 04.05.2023
Dialog: 43317
Die Anforderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu Fußböden in Arbeitsstätten lautet:"Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein." (Anhang zur ArbStättV Nr.1.5 Abs. 2)Diese Anforderungen werden in der Technischen Regel ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 12016
und Decken so beschaffen sein müssen, dass sie den Erfordernissen des Betreibens entsprechen und leicht zu reinigen sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.5 "Fußböden".Unter Abschnitt 4 "Allgemeines" ist unter anderem Folgendes nachzulesen:"(1) Fußböden müssen so beschaffen sein, instandgehalten ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 43587
Die Anforderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu Fußböden in Arbeitsstätten lautet: Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein. (Anhang zur ArbStättV Nr.1.5 Abs. 2)Diese Anforderungen werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ...
Stand: 16.01.2025
Dialog: 42515
, trittsicher und rutschhemmend sein. ..."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.5 "Fußböden". Unter Nr. 6 "Schutzmaßnahmen gegen Ausrutschen" dieser ASR wird ausgeführt:"(1) Fußbodenoberflächen müssen unter Berücksichtigung der Art der Nutzung sowie der zu erwartenden gleitfördernden Stoffe so eingerichtet ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 42929