Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 11 von 11 Treffern

Muss der Fahrer seine Fahrerkarte im Urlaub mitführen oder darf er diese unter Verschluss zuhause lassen?

Wenn im Urlaub nicht anderweitig gewerblich gefahren wird, gilt der Erholungsurlaub als Ruhezeit und der Fahrer muss seine Fahrerkarte nicht mitführen. ...

Stand: 05.09.2024

Dialog: 44011

Muss ich die Fahrzeit von der Wohnung zum Arbeitzplatz in der Fahrerkarte nachtragen?

Der tägliche Weg vom Wohnsitz des Fahrers zur Betriebsstätte (Arbeitsplatz) des Arbeitgebers gilt nicht als Lenkzeit. Er ist Bestandteil der Ruhezeit. Sofern das Fahrzeug nicht am Arbeitsplatz übernommen oder abgeliefert wird, gilt die Reisezeit zum Fahrzeug bzw. die Reisezeit zum Wohnsitz grundsätzlich als "Bereitschaftszeit" oder "andere Arbeiten". ...

Stand: 09.03.2015

Dialog: 23284

Bekommt ein Arbeitnehmer aus einem EU-Mitgliedstaat mit Arbeitsvertrag aber ohne Führerschein eine Fahrerkarte zum Rangieren von LKW auf einem eingefriedeten Betriebsgelände mit Zugangskontrolle?

Grundsätzlich gilt für den Erwerb der Fahrerkarte folgendes: Der Erwerb der Fahrerkarte ist nur möglich, wenn der Antragsteller im Besitz einer Führerscheinkarte oder einer Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der EU oder eines anderen Vertragsstaates ist.In Bezug auf den Geltungsbereich der Lenk- und Ruhezeiten auf Betriebs- bzw. Werkgeländen ist folgendes zu beachten: Die Sozialvorschriften ...

Stand: 08.07.2019

Dialog: 42771

Benötigen wir für das Abholen und Bringen von Werkzeugen von unseren Kunden mit einem 5,5t-LKW ein Kontrollgerät und Fahrerkarten?

von der Ausnahmeregelung umfasst. Angestellte, die gelegentlich ein Fahrzeug (nicht mehr als 7,5 Tonnen) fahren um Transporte durchzuführen (Umkreis von 50 km vom Standort des Unternehmens), können die Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen. Die Fahrer brauchen keine Lenk- und Ruhezeiten einhalten und kein EG-Kontrollgerät verwenden. Ein vorhandenes digitales Kontrollgerät kann für diesen Fall auf „out“ gestellt ...

Stand: 14.06.2013

Dialog: 18741

Inwieweit sind Test- und Überführungsfahrten von der Aufzeichnungspflicht über Lenk- und Ruhezeiten ausgenommen?

Die VO Nr. 3820/85/EWG wurde am 12.04.2007 durch die VO Nr. 561/2006/EG ersetzt.Die Regelung des Art. 4 Ziffer 11 VO Nr. 3820/85/EWG findet sich jetzt in Art. 3 Buchstabe g der VO Nr. 561/2006/EG: "Fahrzeuge, mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge, die n ...

Stand: 13.03.2018

Dialog: 3996

Dürfen Fahrer, die im Personennahverkehr bis 50 km Linienlänge und im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden, bei den Fahrten bis 50 km Linienlänge ihre Fahrerkarte stecken?

zwar eingesehen werden, müssen aber unter Berücksichtigung der abweichenden Regelungen für Fahrzeuge, die von Fahrern im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge eingesetzt werden (FPersV), gesondert betrachtet werden.Hinweise:Bei einem Wechsel vom Linienverkehr (FPersV) zum Gelegenheitsverkehr [Verordnung (EG) 561/2006] ist hinsichtlich der einzuhaltenden wöchentlichen Ruhezeiten Artikel 8 ...

Stand: 02.09.2019

Dialog: 16524

Macht man sich als Fahrer strafbar, wenn der Arbeitgeber die Fahrerkarte nicht ausliest?

Der Unternehmer hat gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde dafür Sorge zu tragen, dass eine lückenlose Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten gewährleistet ist und die Daten sowie die Schaublätter und Ausdrucke gegen Verlust und Beschädigung gesichert werden. Beim Einsatz eines digitalen Kontrollgerätes hat der Unternehmer die auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten in regelmäßigen Abständen ...

Stand: 29.03.2022

Dialog: 10076

Muß bei einem Lkw über 7,5 t, der von Frankfurt nach München fährt und repariert werden soll, eine Fahrerkarte gesteckt werden?

Ja, die Fahrerkarte ist vom Fahrer zu benutzen und das Kontrollgerät ordnungsgemäß zu bedienen. Ebenso sind die Lenk- und Ruhezeiten hierbei entsprechend der Art. 6 bis 9 der VO (EG) Nr. 561/2006 einzuhalten. Die rechtliche Auslegung hierfür ergibt sich folgendermaßen: Gemäß Art. 2 in Verbindung mit Art. 4 der VO (EG) Nr. 561/2006 fällt ein LKW über 7,5 t zGM zunächst grundsätzlich ...

Stand: 28.03.2017

Dialog: 28701

Gelten die deutschen digitalen Kontrollgeräte, die Fahrerkarten sowie die Analysesoftware auch im Ausland?

.Die Kontrollgerätkarten unterliegen ebenfalls einer Bauartzulassung sowie der Interoperalitätsprüfung.3. Wird es unterschiedliche, länderspezifische Analysesoftware geben?Es wird europaweit viele Hersteller von Analysesoftware geben, die aber alle auf dem Grundprinzip der EU-Sozialvorschriften arbeiten und ein auf den Bestimmungen der Verordnung basierendes Ergebnis z.B. bei den Lenk- und Ruhezeiten garantieren ...

Stand: 15.08.2023

Dialog: 4122

Wird bei einer "Leerfahrt" eine Fahrerkarte benötigt?

Grundsätzlich ist die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten (und damit verbunden die Benutzung des eingebauten Fahrtenschreibers) bei Nutzung eines Fahrzeuges, welches in den Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 in Verbindung mit der Fahrpersonalverordnung (FPersV) fällt, verpflichtend. Der Geltungsbereich umfasst im Wortlaut die "Beförderung im Straßenverkehr", welche weiterhin definiert ...

Stand: 25.11.2018

Dialog: 42521

Was passiert, wenn die Fahrerkarte beschädigt ist, Fehlfunktionen aufweist oder sich nicht im Besitz des Fahrers befindet?

- und Familiennamen und Vornamen sowie die Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins einzutragen, seine Unterschrift anzubringen sowie seine Lenk- und Ruhezeiten, sonstige Arbeitszeiten, Bereitschaftszeiten und Arbeitsunterbrechungen einzutragen. Am Ende seiner Fahrt hat der Fahrer die von dem Kontrollgerät aufgezeichneten Zeiten auszudrucken, auf dem Ausdruck die Zeiten der nicht als Fahrtätigkeit geltenden ...

Stand: 15.08.2011

Dialog: 3171