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Wird die Zeit im Güterverkehr am Sonntagabend von 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr der Lenkzeit von Montag zugeordnet?

Wochenlenkzeit ist die summierte Gesamtlenkzeit innerhalb einer Woche. Die Woche ist definiert als den Zeitraum zwischen Montag 0.00 Uhr und Sonntag 24.00 Uhr (Kalenderwoche). Die Wochenlenkzeit wird also immer in dem Zeitraum von Montag 0.00 Uhr und Sonntag 24.00 Uhr berechnet. Die summierte Tageslenkzeit ist weder durch den Kalendertag noch duch einen 24-Stunden Zeitraum begrenzt ...

Stand: 08.08.2011

Dialog: 14278

Welchen Zeitraum umfasst die Woche bzw. Doppelwoche im Sinne der EG VO 561/2006?

Als Woche gilt die Kalenderwoche, d. h. der Zeitraum von Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr. Die Doppelwoche umfasst zwei aufeinanderfolge Wochen (siehe auch "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr" Ziffern 3.3 und 3.4 ) ...

Stand: 16.02.2020

Dialog: 15563

Kann ein Kraftfahrer im grenzüberschreitenden Güterverkehr 2 Wochenruhezeiten nacheinander verkürzen, in der 3. Woche am Freitag nach Hause fahren und dann die 4. Woche komplett frei haben?

lediglich VOR Sonntag 24:00 Uhr beginnen muss, um sie noch der vorigen (dritten) Woche zuzuordnen, ist es auch möglich, den Ausgleich am Fr+Sa zu nehmen und die reguläre Wochenruhezeit am Sonntag und Montag. Die in der Fragestellung formulierte Konstellation ist also zulässig. ...

Stand: 16.11.2020

Dialog: 43337

Zu welcher Woche zählt die Lenkzeit im Sinne der Verlängerung der Tageslenkzeit?

Die Tageslenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Sie darf zwei mal pro Kalenderwoche auf 10 Stunden erhöht werden Artikel 6 VO (EG) 561/2006. Falls die Tageslenkzeit über eine Wochengrenze geht (z. B. So 22:00 bis Mo 10:00 Uhr) wird die Tageslenkzeit insgesamt der folgenden Woche zugerechnet. In dem o. a. Beispiel wird also die zehnstündige Tageslenkzeit der neuen Woche zugerechnet. ...

Stand: 15.06.2012

Dialog: 12325

Wie viele Stunden darf ich nach dem Fahrpersonalgesetz als Kraftfahrer arbeiten?

Stunden verlängert werden (bei entsprechender Ausgleichsregelung).Eine Woche hat 6 Arbeitstage/Werktage (Montag bis einschl. Samstag).Sowohl die EG-rechtlichen als auch die nationalen Arbeitszeitregelungen sind so aufeinander abgestimmt, dass keine Konkurrenzen be- bzw. entstehen.Die maximale tägl. Arbeitszeit von 10 Stunden setzt sich zusammen aus den Lenkzeitabschnitten, den Arbeitszeiten (z. B. Be ...

Stand: 08.08.2022

Dialog: 21755

Darf man als Kraftfahrer mehrere Kurzschichten haben, wenn man unter 144 Stunden seit der letzten Wochenruhezeit bleibt?

auch für Kraftfahrer tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten. In Bezug auf die wöchentliche Höchstarbeitszeit vgl. § 21 a Abs. 4 ArbZG bzw. § 3 KrFArbZG. Als Woche gilt die Kalenderwoche, d. h. der Zeitraum von Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr. Die Lenkzeiten eines Kraftfahrers stellen somit nur einen Bestandteil seiner Arbeitszeit dar.In Bezug auf Ihre erste Frage sind unter Beachtung der Vorschriften ...

Stand: 17.05.2024

Dialog: 42283

Muss die Bescheinigung gemäß § 20 Fahrpersonalverordnung auch für das Wochenende oder für Feiertage vom Unternehmer maschinell erstellt werden?

Nach § 1 Abs. 6 und 7 Fahrpersonalverordnung (FPersV) hat der Fahrer generell eine Nachweispflicht (d.h. Mitführpflicht der Arbeitszeitnachweise) für die vorangegangenen 28 Kalendertage. Der Nachweispflicht kommt der Fahrer aber bei der Ruhezeit übers Wochenende bereits dadurch nach, dass diese Zeiten gemäß § 2 Abs. 2 FPersV in Verbindung mit Art. 15 der VO EWG 3821/85 bei Übernahme des Fahrzeugs ...

Stand: 17.01.2018

Dialog: 6554

Steht Busfahrern im Linienverkehr bis 50 km alle 2 Wochen eine ununterbrochene Pause (Wochenruhezeit) von mindestens 45 Stunden zu?

und eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden. ... Eine wöchentliche Ruhezeit beginnt spätestens am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträumen nach dem Ende der vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit. Daraus ergibt sich zwingend, dass in jeder Woche, dem Zeitraum zwischen Montag 00:00 Uhr und Sonntag 24:00 Uhr, eine wöchentliche Ruhezeit einzulegen ist. Diese wöchentlichen Ruhezeiten können zwischen ...

Stand: 18.07.2017

Dialog: 29814

Wie berechnen sich die täglichen und wöchentlichen Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer im Nahverkehr?

(Zeitraum von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr) dürfen 48 Stunden nicht überschritten werden. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit des Fahrpersonals kann allerdings bis auf 60 Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden. Diese Regelung gilt nur für Fahrer von Fahrzeugen mit einer zHM von mehr als 3,5 t.Im ...

Stand: 17.10.2024

Dialog: 9199