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Ergebnisse 1 bis 9 von 9 Treffern

Gibt es Vorgaben für die Mindestgröße von Gefahrstoffpiktogrammen für die interne Kennzeichnung von ortsbeweglichen Gebinden? Kann von den Vorgaben der CLP Verordnung für die Mindestgröße abgewichen werden?

Nein, dies ist nicht zulässig.Nach der Tabelle 1.3 des Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) betragen die Abmessungen des Gefahrstoffpiktogramm bei einem Fassungsvermögen der Verpackung von größer als 500 l mindestens 148 × 210 mm. Für den von Ihnen genannten IBC können keine Ausnahmen in Anspruch genommen werden.Ein abweichen von den Vorgaben der CLP-Verordnung ...

Stand: 27.03.2019

Dialog: 42653

Fragen zur Einstufung eines UVCB Stoff (CAS 94114-03-1 ), der u.a. als carc 1 B eingestuft ist.

Artikel 4 Abs. 3 Verordnung (EG) 1272/2006 (CLP-Verordnung)Unterliegt ein Stoff aufgrund eines Eintrags in Anhang VI Teil 3 der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gemäß Titel V, so wird dieser Stoff entsprechend diesem Eintrag eingestuft, und es wird für die von diesem Eintrag erfassten Gefahrenklassen oder Differenzierungen keine Einstufung dieses Stoffes gemäß Titel II vorgenommen.Fällt ...

Stand: 15.08.2019

Dialog: 42790

Fallen auch Erdgasbehälter unter die Kennzeichnugspflicht gemäß CLP-Verordnung?

es sich bei einem Erdgastank um eine Verpackung nach CLP- Verordnung. Anforderungen an die Kennzeichnung gelten für alle in Verkehr gebrachten Stoffe und Gemische, unabhängig von der Verpackung. In Anhang VI Tabelle 3.1 CLP-Verordnung befindet sich die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe. Das in der "Verpackung" Erdgasbehälter enthaltene Erdgas wird wahrscheinlich über Index-Nr. 601 ...

Stand: 03.05.2016

Dialog: 13554

Wie sind Kleinstmengen nach der CLP-Verordnung zu kennzeichnen?

, müssen also die diesbezüglichen Gefahrenpiktogramme, die Gefahrenhinweise und die Sicherheitshinweise nicht angegeben werden.Wäre z. B. der Stoff oder das Gemisch zugleich als akut toxisch Kategorie 1 eingestuft, müsste die Kleinmenge gleichwohl mit den Kennzeichnungselemente für die akute Toxizität entsprechend Tabelle 3.1.3 Spalte 1 gekennzeichnet werden, nur eben nicht mit den Kennzeichnungselementen ...

Stand: 03.05.2022

Dialog: 12599

Wie ist die 1/15-Regelung bei Verpackungen bis 3 L zu interpretieren?

Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) bindet die Größe der Gefahrenpiktogramme an die Mindestabmessungen des Kennzeichnungsetiketts. Jedes Gefahrenpiktogramm muss mindestens ein Fünfzehntel der auf dem Kennzeichnungsetikett für obligatorische Kennzeichnungsinformationen vorgesehenen Mindestfläche einnehmen. Die Ein-Fünfzehntel-Regel ist nicht mehr anwendbar, wenn bei Verpackungen mit ...

Stand: 13.06.2017

Dialog: 29509

Gibt es nach der EG-Verordnung 1272/2008 Mindestgrößen bezüglich des Etiketts auf Produkten im Verhältnis zur Verpackungsgröße?

aufweisen. Jedes Gefahrenpiktogramm muss mindestens ein Fünfzehntel der Fläche des harmonisierten Kennzeichnungsetiketts einnehmen und die Mindestfläche muss 1 cm2 betragen. Ziff 1.2.1.3. Kennzeichnungsetikette müssen folgende Abmessungen aufweisen (Tabelle 1.3): Abmessungen der Kennzeichnungsetiketten - Fassungsvermögen der Verpackung Abmessungen (in mm) - bis 3 l wenn möglich mindestens 52 × 74 - über 3 ...

Stand: 03.05.2016

Dialog: 7891

Wie muss ein Lager für Sauerstoffflaschen von außen gekennzeichnet werden?

als die in Tabelle 2 genannten Mengen vorhanden sind. Bei der Lagerung von verschiedenen Gefahrstoffen kann stattdessen das Warnzeichen W001 „Allgemeines Warnzeichen“ mit einem Zusatzzeichen mit der Aufschrift „Gefahrstofflager“ angebracht werden. Die Notwendigkeit der Anbringung weiterer Warnzeichen nach ASR A1.3 ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.(11) Explosionsgefährdete Bereiche, in denen ...

Stand: 19.07.2024

Dialog: 43596

Ist es erlaubt die Gefahrenpiktogramme für betriebsinterne Laborproben mit schwarzem statt rotem Rand darzustellen?

des Anhang I Abschnitt 1.2. und Anhang V der CLP-Verordnung übereinstimmen. Entsprechend müssen die Gefahrenpiktogramme gemäß Anhang V ein schwarzes Symbol auf weißem Hintergrund in einem roten Rahmen tragen, der so breit ist, dass er deutlich sichtbar ist (Anhang V CLP und Anhang I Abschnitt 1.2.1.1 CLP). ...

Stand: 03.05.2023

Dialog: 16278

Fragen zur erforderlichen Kennzeichnung auf der Verpackung und in der Werbung (Webshop)

Sorge tragen, dass dieser mit allen nötigen Informationen zur Gefährlichkeit des von ihm erworbenen Produktes versorgt wird. Dies kann zusätzliche Hinweise (auch Gefahrenhinweise) notwendig machen. Siehe hierzu REACH-Verordnung Artikel 31 Absatz 4:„(4) Sofern dies nicht von einem nachgeschalteten Anwender oder Händler verlangt wird, braucht das Sicherheitsdatenblatt nicht zur Verfügung gestellt ...

Stand: 11.05.2017

Dialog: 27311