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REACH: Wird der Hersteller bei der betriebsinternen Herstellung von Stoffen oder von Zubereitungen als Hersteller oder als nachgeschalteter Anwender (NA) angesehen?

1. Die Herstellung von Zubereitungen (also Mischungen) aus Stoffen, die registriert sind, bedarf keiner weiteren Registrierung. Der Hersteller der Zubereitung ist ein nachgeschalteter Anwender (NA). Er muss überprüfen, ob seine Verwendungen mit den Expositionsszenarien bzw. Verwendungs- und Expositionskategorien, die ihm sein Vorlieferant gegebenenfalls mit dem Sicherheitsdatenblatt liefert ...

Stand: 19.07.2016

Dialog: 4645

Sind Lebensmittelzusatzstoffe registrierungspflichtig, wenn sie auch in Zubereitungen der chemischen Industrie verwendet werden?

Ja, dieser Stoff muss unter REACH registriert werden, wenn er für andere Zwecke und nicht als Lebensmittelzusatzstoff, z. B. für die chemische Industrie verwendet wird und die Herstellungs-/Importmenge für diese anderen Zwecke 1 t/a überschreitet. (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006) ...

Stand: 20.07.2016

Dialog: 4889

Muss ich ein Compound anmelden? Oder kann ich die Rezepturbestandteile vom Lieferanten abfragen? Muss ich eine Zubereitung anmelden?

Üblicherweise wird eine Werkstoffmischung aus einem oder mehreren polymeren Kunststoffen mit weiteren Zuschlagsstoffen als Compound bezeichnet. Damit handelt es sich im Sinne von REACH um eine Zubereitung, die in diesem speziellen Fall aus einem oder mehreren polymeren Bestandteilen und weiteren Zusätzen, wie Flammschutzmitteln, Antioxydantien, Glasfasern usw. besteht. REACH verlangt ...

Stand: 24.06.2016

Dialog: 4866

Wie verhalten wir uns zum jetzigen Zeitpunkt gegenüber Anfragen unserer Lieferanten oder Kunden zur Registrierung von Stoffen und Zubereitungen?

Um sich auf REACH gut vorbereiten zu können und seine zukünftigen Pflichten unter REACH zu erkennen, ist für jeden Akteur in der Lieferkette die Weitergabe von Informationen sehr wichtig. Insbesondere Angaben zur Verwendung des Stoffes und zur Menge sind für die Planung und Vorbereitung hilfreich. Eine Verpflichtung zur Weitergabe von Informationen gibt es aber zur Zeit nicht. Entsprechend den Emp ...

Stand: 19.07.2016

Dialog: 4893

Wann müssen Formulierungen, die aus meldepflichtigen und nicht-meldepflichtigen Chemikalien bestehen, registriert werden?

REACH ist eine Verordnung, die sich auf Stoffe bezieht. Somit ist eine Formulierung, also eine Zubereitung aus verschiedenen Stoffen oder Zubereitungen, als solche nicht registrierpflichtig. Die Stoffe der Formulierung selber sind jedoch vom Hersteller/Importeur zu registrieren, wenn der betreffende Stoff die Mengengrenze von 1 t/a (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH ...

Stand: 21.07.2016

Dialog: 4826

Was ist, wenn man mit einem Produkt erst auf Grund erhöhter Absatzzahlen plötzlich unter die REACH-Verordnung fällt?

Alle Stoffe als solche oder in einer oder mehreren Zubereitungen, die Sie in Mengen von 1 Tonne oder mehr pro Kalenderjahr (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006) importieren oder herstellen, müssen Sie registrieren lassen. Das bedeutet: Der Hersteller bzw. der Importeur eines Stoffes sowie der Importeur von Zubereitungen (wenn für die Einzelstoffe ...

Stand: 22.06.2016

Dialog: 4827

Fragen zu einer Chemikalie nach Anhang XIV der REACH-Verordnung.

Forschung und Entwicklung: unter kontrollierten Bedingungen durchgeführte wissenschaftliche Versuche, Analysen oder Forschungsarbeiten mit chemischen Stoffen in Mengen unter 1 Tonne pro Jahr;“ Solange diese Definition eingehalten wird und insbesondere keine Mengen des Stoffes weiter in Verkehr gebracht werden (sondern vielmehr restlos verbraucht bzw. ordnungsgemäß entsorgt werden), steht einer Verwendung ...

Stand: 18.06.2021

Dialog: 43548

Müssen Endprodukte aus Naturstoffen, die im Verarbeitungsprozess mit Säuren oder Laugen behandelt werden, angemeldet werden?

Bestimmte Naturstoffe (z.B. Mineralien, Erze, Erdgas ...), sind soweit sie nicht chemisch verändert wurden, von der Registrierung gemäß Anhang V Nr. 7 ausgenommen. Andere Naturstoffe sind nach Anhang V Nr. 8 ausgenommen, soweit sie nicht chemisch verändert wurden und die übrigen dort genannten Kriterien erfüllt sind. Naturstoffe sind gemäß der Definition Art. 3 Nr. 39 natürlich vorkommende Stoffe ...

Stand: 30.06.2016

Dialog: 4868

Muss der Anlagenhersteller die in der Anlage produzierten Stoffe registrieren oder der Käufer der Anlage?

Die REACH-Verordnung definiert Verpflichtungen für die Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender von chemischen Stoffen und Zubereitungen. Da also die Herstellung/Produktion eines Stoffes gemeint ist, gelten die Pflichten unter REACH für den Betreiber einer Produktionsanlage, aber nicht für den Anlagen-Hersteller oder den Anlagen-Händler. In Anhang VII der REACH-Verordnung ...

Stand: 05.08.2016

Dialog: 5629