Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 9 von 9 Treffern

Darf der Arbeitgeber das Rauchen in Räumen, in denen schon immer geraucht wurde, verbieten?

GG - einzubeziehen. 2. Es ist offenkundig, daß Tabakrauch bei Nichtrauchern zu Belästigungen wie tränenden Augen, Kopfschmerzen oder Beeinträchtigung der Konzentrationsfähigkeit führen kann. Es ist daher weder unsachlich noch willkürlich, wenn in einem Raum, in dem ständig mit dem Besuch dritter Personen zu rechnen ist, das Rauchen untersagt wird. Wir empfehlen gegenüber dem Betriebsrat anzuregen ...

Stand: 28.09.2015

Dialog: 1855

Ist es erlaubt, im Hausflur eines Mietshauses zu rauchen?

ein Mietshaus handeln, welches ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird, handelt es sich um eine rein mietrechtliche Frage, die von hier aus nicht beantwortet werden kann. Wir empfehlen ggf. eine entsprechende Frage an einen Vetreter der rechtsberatenden Berufe oder eine entsprechende Stelle zu richten. ...

Stand: 28.09.2015

Dialog: 3925

Gibt es ein Gesetz o.a. Regelungen zum Schutz von Nichtrauchern am Arbeitsplatz?

Gemäß § 5 "Nichtraucherschutz" der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebs und die Art der Beschäfti ...

Stand: 28.09.2023

Dialog: 251

In welchem Umfang hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen für nichtrauchende Beschäftigte in Altenheimen zu treffen?

für alle Räume festlegen, also auch für die Räume, in denen sich die Heimbewohner aufhalten. Dann wäre zumindest eine Regelung denkbar, dass nur in bestimmten Räumen überhaupt geraucht werden darf. D. h. auch Heimbewohner dürften nur in diesen Räumen rauchen. Es wäre aber auch eine Regelung denkbar, dass in den Räumen, in denen sich die Heimbewohner überwiegend aufhalten, nicht geraucht werden darf ...

Stand: 28.09.2015

Dialog: 2452

Wie können wir der Verpflichtung zum Nichtraucherschutz gerecht werden, wenn die Beeinträchtigungen von den Mitarbeitern der Mitmieter ausgehen?

der Raucher- und Nichtraucherzimmer eine Verbesserung erreicht werden. Weiterhin wäre zu prüfen, ob die Flure der Büros durch bauliche Maßnahmen rauchdicht getrennt werden können. Sollte eine einvernehmliche Lösung mit dem Ziel des Schutzes der Beschäftigten vor Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch nicht gefunden werden, empfehlen wir die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde einzuschalten. Bei während ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 6226

Wie können wir Reinigungskräfte schützen, die sogenannte "Raucherräume" reinigen, in denen Suchtpatienten rund um die Uhr rauchen?

Beschäftigten zu treffen.Die beste Maßnahme ist immer die Vermeidung oder Ausschaltung der Gefährdung. Wo dies nicht möglich ist, muss die Gefährdung so gering wie möglich gehalten werden. Dabei haben technische Lösungen Vorrang vor organisatorischen Regelungen und dem Bereitstellen persönlicher Schutzausrüstungen. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass für besondere Personengruppen spezielle Regelungen ...

Stand: 18.02.2020

Dialog: 43052

Verbietet der § 5 ArbStättV die Beschäftigung von Rauchern und Nichtrauchern in einem Büroraum?

, das Recht zu rauchen darf nicht zu Lasten der Nichtraucher gehen. Außer einem Rauchverbot können auch organisatorische, raumbezogene Maßnahmen (Arbeitsplätze von Rauchern und Nichtrauchern trennen, Rauchpausen, Rauchzonen) und lüftungstechnische Maßnahmen (durch gezielte Luftführung wird der Tabakrauch verdünnt und schnell abgeführt) zum Schutz der Nichtraucher in Betracht gezogen werden. Frage ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 2408

Wie ist der Nichtraucherschutz in einer Justizvollzugsanstalt geregelt?

Anstaltsbereich abgegrenzten Lebensbereich des Inhaftierten darstellt. In Absatz 5 wird aber klargestellt, dass durch diese Ausnahme von dem grundsätzlichen Rauchverbot, der Schutz der anderen sich in der Einrichtung aufhaltenden Personen (inkl. der Beschäftigten) gewährleistet sein muss. Hierfür trägt die Leiterin/ der Leiter der Einrichtung die Verantwortung.Wir empfehlen grundsätzlich die Leitung ...

Stand: 27.03.2024

Dialog: 6278

Was müssen wir beachten, wenn wir in unseren Fertigungsbereichen ein generelles Rauchverbot aussprechen möchten (kein Betriebsrat)?

die Beschäftigten, die rauchen, zu diskriminieren. Zur Sicherstellung der Bewahrung des Betriebsfriedens ist daher die Erörterung im Konsens sowie der Abschluss einer Dienstvereinbarung zum Nichtraucherschutz, flankiert von aufklärenden Maßnahmen, zu empfehlen. In die Ausarbeitung der neuen Regelungen zum Rauchen sollten alle wichtigen betrieblichen Akteure und Interessenvertreter einbezogen sein. Nur ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 6561