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, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, müssen während der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der physischen Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben.(2) Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen während ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 14443
Grundsätzliche Anforderungen an die Raumtemperaturen sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und dort speziell unter Nummer 3.5 des Anhangs festgelegt. Danach muss in Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, während der Arbeitszeit ...
Stand: 21.11.2018
Dialog: 14211
Die hier maßgebliche Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bestimmt, dass in Arbeits-, Pausen-, ... und Erste Hilfe-Räumen während der Arbeitszeit [...] eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen muss (Nummer 3.5 des Anhangs zur ArbStättV). Gemäß Punkt 4.2 Absatz 4 der ASR A3.5 "Raumtemperatur" muss in Pausenräumen während der Nutzungsdauer eine Lufttemperatur von mindestens 21° C ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 6342
Gemäß Nummer 3.5 "Raumtemperatur" des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss in Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 12924
Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind insbesondere die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes sowie der physikalischen Einwirkungen im Zusammenhang mit den Arbeitsabläufen und der Arbeitszeit zu berücksichtigen. Die erforderliche Maßnahmen sind u.a. nach dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene und sonstigen ...
Stand: 16.05.2024
Dialog: 6696
und der physischen Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben.(2) Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen während der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung des spezifischen Nutzungszwecks eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben.(3) Fenster, Oberlichter und Glaswände müssen unter Berücksichtigung ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 4485
Aus dem Arbeitsschutzrecht ergeben sich folgende Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen:Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Nummer 3.6 folgendes nachzulesen:"(1) In Arbeitsräumen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften muss unter Berücksichtigung des spezifischen Nutzungszwecks, der Arbeitsverfahren ...
Stand: 05.06.2018
Dialog: 42315
unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der physischen Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben." (Nummer 3.5 des Anhangs zur ArbStättV bzw. ASR A3.5 "Raumtemperatur").Und zur Lüftung:"In Arbeitsräumen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften muss unter Berücksichtigung des spezifischen Nutzungszwecks ...
Stand: 11.12.2024
Dialog: 6770
Ihre Beschreibung des Arbeitsplatzes lässt es durchaus plausibel erscheinen, dass eine freie Lüftung über geöffnete Fenster nicht zumutbar ist. In diesem Fall wäre tatsächlich die Lüftung über eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) erforderlich. Letztlich kann die Frage jedoch nur vor Ort geklärt werden.Ein geeignetes Forum, Probleme des Arbeitsschutzes anzusprechen, ist der Arbeitsschutzauss ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 3641
Im Regelfall sind hier keine Messungen erforderlich.Begründung:Nach der Nummer 3.6 Lüftung des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt folgendes:"(1) In Arbeitsräumen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften muss unter Berücksichtigung des spezifischen Nutzungszwecks, der Arbeitsverfahren, der physischen Belastungen und der Anzahl ...
Stand: 08.04.2021
Dialog: 43044
nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen."Nach Nummer 3.6 "Lüftung" des Anhangs zur ArbStättV gilt: "In Arbeitsräumen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften muss unter Berücksichtigung des spezifischen Nutzungszwecks, der Arbeitsverfahren, der physischen Belastungen und der Anzahl der Beschäftigten ...
Stand: 06.07.2024
Dialog: 896