Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

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Gibt es den Anspruch eines Mitarbeiters auf eine Bildschirmarbeitsbrille nach der novellierten Arbeitsstättenverordnung noch?

Ja, dieser Anspruch besteht weiterhin. Siehe hierzu den Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort heißt es:"Tätigkeiten an Bildschirmgeräten Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ...

Stand: 20.02.2019

Dialog: 28810

Bereitstellung einer PC-Tastatur für Linkshänder

Die Frage nach einer PC-Tastatur für Linkshänder kann sich, da ohnehin eine beidhändige Bedienung vorgesehen ist, nur auf den numerischen Tastenblock auf der rechten Seite der Tastatur beziehen (sofern überhaupt vorhanden). Bei entsprechender Nutzungshäufigkeit empfiehlt es sich, einen von der Tastatur getrennten numerischen Tastenblock zu verwenden, der dann flexibel auf dem Tisch aufgestellt wer ...

Stand: 15.03.2016

Dialog: 749

Habe ich, wenn ich gleichzeitig telefonieren und tippen muss, Anspruch auf ein Headset?

Der Einsatz von Headsets ist für die beschriebene Tätigkeit sinnvoll, gerade auch aus ergonomischen Gründen. Mit einem Headset können Sie beide Arme und Hände fürs Tippen, Zugreifen auf Informationen und Ausführen anderer Aufgaben einsetzen. Der herkömmliche Telefonhörer behindert den Aktivitätsradius des Benutzers und schränkt diesen in seinen Bewegungen und Fähigkeiten ein. Das Headset verlagert ...

Stand: 15.04.2024

Dialog: 2615

Gibt es eine gesetzliche Regelung, wann ein Arbeitnehmer erneut Anspruch auf eine Bildschirmarbeitsbrille hat?

verschlechtert hat, dass eine neue Bildschirmarbeitsbrille erforderlich ist, hat der Beschäftigte erneut Anspruch auf eine Bildschirmarbeitsbrille. Dies ist durch den Arzt zu beurteilen. ...

Stand: 20.02.2019

Dialog: 28960

Sind bei der Nutzung eines Notebooks die Anforderungen an ein Bildschirmgerät gegeben und daraus in der Folge auch der Anspruch auf eine Bildschirmbrille?

Es besteht ein Anspruch auf eine Angebotsvorsorge nach dem Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 des Anhangs der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).Dort ist folgendes nachzulesen:"1.Tätigkeiten an BildschirmgerätenDie Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche ...

Stand: 26.04.2021

Dialog: 43268

Muss der Arbeitgeber die Kosten zur Beschaffung einer Bildschirmbrille tragen (Fahrtkosten zum Optiker, Freistellung der Arbeitszeit)?

Bei der Beschaffung von Sehhilfen/Bildschirmbrillen sind zwei Fälle zu unterscheiden:1. die Beschäftigten benötigen auf Grund des Ergebnisses der arbeitsmedizinischen Untersuchung eine spezielle Sehhilfe (Bildschirmbrille), die für die Tätigkeit am Bildschirm notwendig ist. Hierbei hat der Arbeitgeber die spezielle Sehhilfe durch Kostenübernahme im erforderlichen Umfang bereitzustellen. Der erford ...

Stand: 15.08.2023

Dialog: 14007

Welche Argumente gibt es für eine helle Arbeitsumgebung bei Bildschirmarbeit?

-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" grundsätzlich so, dass der Arbeitgeber die von Ihnen erwähnten 500 lx zur Verfügung stellen muss; ob und inwieweit der einzelne Arbeitnehmer dies in Anspruch nimmt, ist ihm aber letztlich selber überlassen. Die Frage nach Argumenten bei Problemstellungen, die die persönliche Wahrnehmung betreffen, ist sehr schwierig. In der DGUV ...

Stand: 06.01.2017

Dialog: 16020

Gibt es bei Bildschirmgeräten, speziell bei Notebooks, eine Mindestbildschirmgröße?

der Arbeitgeber nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 ArbStättV eine Gefährdungsbeurteilung schriftlich vorzunehmen und eigenverantwortlich die Maßnahmen des Arbeitsschutzes umzusetzen. Hierbei ist auch die Größe der Bildschirme zu betrachten. Die von Ihnen genannten Notebooks erfüllen nicht den Anspruch an eine ausreichende Größe für die genannten Tätigkeiten ...

Stand: 25.03.2025

Dialog: 19487

Ist die Bedienung des Smartphones (ca 1 Std/Tag) als Tätigkeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung zu sehen?

Zur Beantwortung Ihrer Anfrage sind zwei verschiedene Fälle zu betrachten. Zum einen die Techniker im Außendienst und zum anderen die Beschäftigten im Innendienst. Die Smartphones der Techniker im Außendienst sind nach § 1 Absatz 4 Nummer 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), von der Einhaltung des Anhang Nummer 6 befreit: "Der Anhang Nummer 6 gilt nicht für 2. tragbare Bildschirmgeräte für die ...

Stand: 27.03.2017

Dialog: 22731

Muss der Arbeitgeber die Telearbeitsplätze seiner Mitarbeiter auf seine Kosten mit entsprechendem Mobiliar ausstatten?

und auch die Kosten dafür zu übernehmen. Kommt es grundsätzlich zu keiner einvernehmlichen Lösung (arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer (Betriebs-) Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten), kann auch keine Telearbeit durchgeführt werden (§2 Abs. 7 Satz 2 ArbStättV). Es besteht nach ArbStättV weder vom Arbeitgeber noch vom Beschäftigten eine Pflicht oder ein Anspruch auf Telearbeit. ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 28775