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In welche Schutzstufe sind nicht gezielte Tätigkeiten mit geringen Mengen an humanem Blut/Serum einzustufen?

zu prüfen, ob die Schutzmaßnahmen der Schutzstufe 2 nach Nummer 5.3, ggf. mit einzelnen, zusätzlich festzulegenden Schutzmaßnahmen, ausreichend sind. Ist dies nicht der Fall, sind die Tätigkeiten unter den Bedingungen der Schutzstufe 3 entsprechend Nummer 5.4.2 durchzuführen. (4) Liegen Verdachtsmomente einer Infektion mit einem biologischen Arbeitsstoff der Risikogruppe 4 vor, sind alle orientierenden ...

Stand: 15.12.2016

Dialog: 3561

Müssen Hersteller von biologischen Arbeitsstoffen Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen?

Die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ist nach den Vorschriften der Biostoffverordnung -BioStoffV- nicht gefordert. Der Arbeitgeber hat sich im Rahmen der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. § 4 BiostoffV ausreichende Informationen zu beschaffen. In der TRBA (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe) 400 wird eine genaue Handlungsanleitung zur Durchführung ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 5427

Ist das Lagern von Cryobanken (Zelllinien der Risikogruppe 1, nicht GenTSV unterliegend) eine gezielte Tätigkeit nach BioStoffV?

. 4.3.2 und der Nr. 4.4.1 (Abs. 5) TRBA 100 zu entnehmen. Da gemäß Ihrer Fragestellung mit Zelllinien der Risikogruppe 1 umgegangen wird, werden Sie voraussichtlich zu dem Ergebnis kommen, dass die Einhaltung der Bedingungen der Schutzstufe 1 ausreichend ist. Besteht keine Gefährdung durch eine sensibilisierende oder toxische Wirkung, sind die Maßnahmen unter Nr. 5.2.1 TRBA 100 einzuhalten; besteht ...

Stand: 08.10.2020

Dialog: 43305

Was ist nach TRBA 212 Punkt 5.9.1 mit Umkleideräumen mit Schwarz-Weiß Bereich gemeint?

-Trennung dennoch erforderlich ist, ist Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung. Dies kann z. B. der Fall sein für Beschäftigte, die Arbeiten im Bunkerbereich ausführen, wenn dort biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 auftreten können (siehe Punkt 4.1 Abs. 2 TRBA 212) oder bei der Verbrennung von nicht ausreichend behandelten Tiermehlen (siehe Punkt 4.1 Abs. 3 TRBA 212), wenn die Beschäftigten ...

Stand: 15.12.2016

Dialog: 5174

Darf Probenmaterial aus Nasalspülungen in einem S1 Labor untersucht werden?

Nach Nr. 4.4.1 Absatz 1 der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" sind humane Probenmaterialien, deren Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, als potentiell infektiös anzusehen und unter den Bedingungen der Schutzstufe 2 durchzuführen. Die Schutzstufe 1 ist gemäß Abs. 5 nur dann ausreichend ...

Stand: 16.12.2016

Dialog: 10892

Ist es zulässig, bei nicht gezielten Tätigkeiten mit Biostoffen (z.B. Arztpraxen) die Betriebsanweisungen als Sammelanweisung zu erstellen?

Nein, dies ist nicht zulässig.In § 14 Absatz 1 der Biostoffverordnung (BioStoffV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Betriebsanweisung arbeitsbereichs- und biostoffbezogen zu erstellen. Satz 1 gilt nicht, wenn ausschließlich Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 1 ohne sensibilisier ...

Stand: 07.04.2020

Dialog: 43119

Müssen wir in unserem Labor (Schutzstufe 1) humanes Material auf HIV, HBV und HCV testen, bevor wir bei negativem Testergebnis die Weiterverarbeitung vornehmen?

der Schutzstufe 2 durchzuführen. (Abschnitt 4.4.1 Absatz 1 der TRBA 100)Liegen nach der Charakterisierung humanen Probenmaterials klinisch unauffälliger Spender keine Erreger der Risikogruppe 2 und höher vor, so sind die Bedingungen der Schutzstufe 1 ausreichend. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Probenmaterialien HIV-, HBV- und HCV-negativ sind. Es ist dann davon auszugehen, dass eine Infektionsgefährdung ...

Stand: 09.05.2025

Dialog: 44116

Fallen die Tätigkeiten von Gärtnern, Köchen, Reinigungspersonal, Kfz-Handwerkern, Lackierern und Malern unter die Biostoffverordnung?

und Humanendoparasiten, die beim Menschen zu Erkrankungen führen können. Unter dieser rechtlichen Voraussetzung muss man davon ausgehen, dass bei Gärtnern und Reinigungspersonal grundsätzlich ein Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen vorliegt, wobei in der Regel Maßnahmen der Schutzstufe 1 ausreichend sein werden. Bei Kfz-Handwerkern, Malern und Lackierern ist es eher selten bis unwahrscheinlich, dass ein Umgang ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 4341

Wenn eine Sicherheitswerkbank geringfügig umgestellt wurde, muss das angemeldet werden, oder reicht eine Prüfung/Wartung aus?

In unserer Antwort gehen wir davon aus, dass sich Ihre Frage auf Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien bezieht und Sie wissen möchten, ob die Umstellung einer Mikrobiologischen Sicherheitswerkbank (MSW) nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 der Biostoffverordnung (BioStoffV) anzeigepflichtig ist oder eine Wartung der MSW ausreichend ist.Bei einer reinen Veränderung ...

Stand: 21.01.2020

Dialog: 43016

Fällt ein Labor, in dem ausschließlich Milchproben einer Qualitätskontrolle unterzogen werden, unter die Biostoffverordnung?

.)  Welcher Schutzstufe diese Tätigkeiten zuzuordnen sind, hängt von der Risikogruppe der in der Milch ggf. auftretenden Mikroorganismen ab. Wird ausschließlich bereits sterilisierte/pasteurisierte Milch untersucht (Endkontrolle), ist die Schutzstufe 1 als ausreichend anzusehen. Wird auch die Rohmilch untersucht (Eingangskontrolle), hängt es davon ab, welche Mikroorganismen erfahrungsgemäß hier bisher ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 3685