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Es ist nicht zulässig, einen begasten Frachtcontainer ohne Vorliegen einer Freigabebescheinigung zu entladen.Begründung:Die Pflicht des Arbeitgebers zum Treffen geeigneter Schutzmaßnahmen beim Öffnen begaster Transporteinheiten (z.B. Container) richtet sich nach § 8 Absatz 8 in Verbindung mit Anhang I Nummer 4 (Begasungen) der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Anhang I Nummer 4.4.3 der Gefahrstof ...
Stand: 05.11.2020
Dialog: 43323
Gemäß Anhang I Nummer 4.2 Absatz 3 Nr. 2 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist für das Öffnen, Lüften und die Freigabe begaster Transporteinheiten ein Befähigungsschein notwendig.Die TRGS 512 "Begasungen" konkretisiert dies in Nummer 3 Absatz 3 in der Form, dass für das Öffnen, Lüften und insbesondere für das Freigeben von Transporteinheiten, in denen nachweislich Begasungsmittel festgestellt ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43217
Begaste Container werden nicht generell im Seehafen gelüftet. Vielmehr ist zu erwarten, dass diese Container direkt an den Empfänger weitergeleitet werden. Lüftungsmaßnahmen erfolgen in der Regel nur beim Umstauen oder neuerdings auch im Rahmen der zollamtlichen Abfertigung, sofern der Zoll auch eine `Beschau` des Containerinhalts vornimmt.Der Empfänger muss damit rechnen, dass Kennzeichnungen des ...
Stand: 22.01.2020
Dialog: 3669
Die Schädlingsbekämpfung ist gefahrstoff- und arbeitsschutzrechtlich im Anhang I Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung und in der TRGS 523 "Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen" www.baua.de/trgs geregelt.Wer Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen sowie Zubereitungen, bei denen ...
Stand: 14.06.2019
Dialog: 11869
Die Begasung von Bauten, Bauteilen, Container fällt grundsätzlich unter den Anwendungsbereich der Gefahrstoffverordnung (Anhang I Nummer 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)). Konkretisiert werden diese Anforderungen in der TRGS 512 "Begasungen". Es sind insbesondere die Punkte 5.4.3.1 ff zu beachten.Weitere umfangreiche Informationen finden sich in der DGUV Information 208-051 "Gefahren beim Öffne ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 8476
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-512.pdf;jsessionid=4134B2D474118405B67A40496701796A.1_cid380?__blob=publicationFile&v=5 Phosphorwasserstoff steht als zulässiges Begasungsmittel in der TRGD 512 `"Begasungen". Davon zu unterscheiden sind die Anforderungen der ISPM 15, die sich auf der folgenden Internetseite finden: http://pflanzengesundheit.jki.bund.de/index.php?menu ...
Stand: 02.07.2014
Dialog: 21466
Es genügt eine einmalige Behandlung, also auch eine einzige Hitzebehandlung, um die Bestimmungen des ISPM 15 (Internationale Standarts für pflanzengesundheitliche Maßnahmen) zu erfüllen. Schutzziel sind hierbei die Wälder im Bestimmungsland und nicht die dortigen Dachbalken oder anderes Totholz. (ISPM 15 "Richtlinie zur Regelung von Holzverpackungsmaterial im Internationalen Handel" mit Leitlinie ...
Stand: 17.06.2014
Dialog: 4214
Phosphorwasserstoff bleibt das Mittel erster Wahl. Das liegt an dem sehr hohen Aufwand und den hohen Kosten, die für die Verwendung vom Sulfurylfluorid aufzuwenden sind. Es ist damit zu rechnen, daß Sulfurylfluorid in den nächsten drei bis vier Jahren vom Markt verschwinden wird, weil in den USA bereits darüber nachgedacht wird, es zu ersetzen. Alle Begasungsmittel durchdringen übrigens die Holzsc ...
Stand: 03.02.2014
Dialog: 20279
Ihre Frage läßt sich klar mit NEIN beantworten. Die von Ihnen genannten Mittel haben in der Praxis völlig unterschiedliche Einsatzbereiche, sehr unterschiedliche Anwendungskonzentrationen und die verbleibenden Reststoffe in der Ware erfordern es, über das verwendete Mittel und die zu erreichenden Wirkungen genau Rechenschaft abzulegen. Phosphorwaserstoff wird überwiegend im Vorratsschutz eingesetz ...
Stand: 31.01.2014
Dialog: 20270
Die Durchführung von Begasungen in Fahrzeugen sind Tätigkeiten, die den Vorschriften der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 512 unterliegen. Zu diesen Tätigkeiten gehört auch die Lüftung und die Freigabe sowie die Entsorgung von Trägermaterialien. Die Pflicht zur Ermittlung und Festlegung von Maßnahmen liegt beim jeweiligen Arbeitgeber. Die TRGS 512 lässt den weiteren Transport eines ehemals begas ...
Stand: 31.05.2011
Dialog: 2678
Die Begasung von Bauten, Bauteilen, Containern etc. fällt grundsätzlich unter den Anwendungsbereich der Gefahrstoffverordnung (Anhang III Nr. 5 GefStoffV). Konkretisiert wird dies durch die technische Regel - TRGS 512 "Begasungen". Nach der TRGS 512 Ziffer 5.4.3.2 gilt für das Öffnen potenziell begaster Transporteinheiten: "- Prüfung des Innenraumes der geschlossenen Transporteinheit durch eine fa ...
Stand: 26.03.2009
Dialog: 7599
Alternative Lösung zur Begasung ist die Wärmebehandlung oder Kammertrocknung über mindestens 30 Minuten auf eine Mindestkerntemperatur von 56 °C. Alle erforderlichen Hintergrundinformationen finden Sie im Internet des Amtes für Arbeitsschutz Hamburg mit Merkblättern und Links zu weiterführenden Informationen: http://www.hamburg.de/nofl/120338/container-begast.html Stand: September 2008 ...
Stand: 13.10.2008
Dialog: 2759
Begasungsmittel werden i.d.R. eingesetzt, um Kleinstlebewesen wie Käfer, Schnecken o.ä. abzutöten. Nicht alle Begasungsmittel haben eine nachgewiesene Wirkung auf Schimmelpilze. Brommethan sowie Formaldehyd sind zur Verhinderung einer Schimmelpilzbildung geeignet. Vorhandener Schimmel wird am Wachstum gehindert. Formaldehyd hat desinfizierende Wirkung und tötet Schimmelpilze ab. Für die beiden ge ...
Stand: 24.04.2008
Dialog: 3985
KomNet beantwortet Fragen zum Arbeitsschutz. Auch die Internetseiten des Amtes für Arbeitsschutz Hamburg unter http://www.hamburg.de/startseite-branchen/120338/container-begast.html zielen auf den Schutz von Arbeitnehmern. Dennoch sind diese Hinweise auch für Sie hilfreich. Offenbar erfolgte die Begasung der Holzkisten aus Gründen des heimischen Pflanzenschutzes vor dem Asiatischen Laubholzbockkäf ...
Stand: 15.10.2006
Dialog: 4861
Bei derartigen Anlagen handelt es sich um ortsfeste Desinfektionsanlagen, die unter die TRGS 513 fallen. Nr.2.2(1) TRGS 513 soll ergänzt werden:....(z.B. nach DIN 58948/ 58949, aber auch Brutschränke, Hühnereier-Desinfektionsanlagen u.ä.) Diese Anlagen bedürfen darüber hinaus einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, da ihr Rauminhalt größer als 1 m3 ist. Die TRGS 512 und 513 können ...
Stand: 17.08.2006
Dialog: 1026
Begasungen sind unter § 9 Abs. 12 der Gefahrstoffverordnung i.V.m. Anhang III Nr. 5 und in der Technischen Regel für Gefahrstoffe - TRGS 512 – Begasungen, Ausgabe Mai 2002 (BArbBl. 5/2002 S. 83) in der Fassung Juni 2004 (BArbBl. 6/2004, S. 54) geregelt. Nach Ziffer 9.1.3 muss nach der Begasung das mit Begasungsmitteln behandelte Gut ausgegast werden. Die Ausgasung ist grundsätzlich in der Begasung ...
Stand: 28.06.2006
Dialog: 2180